NSU-Prozess Mehr als ein Dutzend Befangenheitsanträge abgelehnt

Mit einer Serie von Befangenheitsanträgen hatten die Anwälte zweier Angeklagter den NSU-Prozess zuletzt massiv ins Stocken gebracht. Nun aber hat das Gericht alle Hindernisse aus dem Weg geräumt – vorerst.

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Der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess hat auch den letzten noch ausstehenden Antrag gegen ihn und weitere Richter zurückgewiesen. Quelle: dpa

München Im NSU-Prozess hat das Münchner Oberlandesgericht in den vergangenen Wochen mehr als ein Dutzend Befangenheitsanträge abgelehnt. Nach zwei wochenlangen Unterbrechungen teilte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag mit, dass auch der letzte noch ausstehende Antrag gegen ihn und weitere Richter zurückgewiesen worden sei. Diese Nachricht habe er unmittelbar vor Sitzungsbeginn erhalten. Dennoch begannen die mit Spannung erwarteten Nebenklage-Plädoyers auch am Dienstag nicht – unter anderem weil das Gericht zunächst diverse Dokumente verlesen ließ.

Seit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft müssen die Hinterbliebenen der zehn Mordopfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und die Verletzten zweier Bombenanschläge in Köln auf das Wort für ihre Plädoyers warten - seit mehr als einem Monat verzögern die Befangenheitsanträge den Fortgang des Verfahrens.

Den Anwälten der Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. gelang es aber nicht, das Verfahren wegen auslaufender Fristen in Gefahr zu bringen – der Prozess darf in der Regel nur drei Wochen unterbrochen werden. E.s Anwalt kündigte aber an, mit seinem Mandanten über mögliche Konsequenzen aus den abgelehnten Befangenheitsanträgen zu sprechen.

Hauptangeklagte in dem seit viereinhalb Jahren laufenden Verfahren ist die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe. Sie ist als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU angeklagt, darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde. Zschäpe ist das einzige noch lebende Mitglied der Terrorzelle NSU – ihre beiden Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt haben sich den Ermittlungen zufolge nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall im November 2011 getötet.

Für Zschäpe hatte die Bundesanwaltschaft die höchstmögliche Strafe verlangt: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Für die mutmaßlichen Terrorhelfer Wohlleben und E. beantragte Bundesanwalt Herbert Diemer jeweils zwölf Jahre Haft, zwei weitere Angeklagte sollen demnach für fünf und für drei Jahre hinter Gitter.

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