NSU-Prozess Steht das Ende der Beweisaufnahme bevor?

Der NSU-Prozess scheint sich seinem Ende zu neigen. So sind mittlerweile fast alle Beweismittel und Anträge abgearbeitet worden. Der Prozess um Beate Zschäpe begann am 6. Mai 2013 in München.

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Am 6. Mai könnte sich der Prozess um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ zum vierten Mal Jähren. Da alle Beweismittel mittlerweile ausgewertet sind, könnte der Prozess endlich in die Endphase eintreten. Quelle: dpa

München Im NSU-Prozess sind die Beweismittel und fast alle Anträge abgearbeitet. Der Prozess könnte bald beendet sein. Eine klare Prognose wagt allerdings niemand - auch deshalb nicht, weil das Verhalten von Beate Zschäpe auf manche rätselhaft wirkt.

Lange werde der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer nicht mehr dauern, heißt es fast übereinstimmend in Münchner Justizkreisen. Vielleicht verkünde das Oberlandesgericht (OLG) sein Urteil sogar noch, bevor sich der Prozessbeginn am 6. Mai zum vierten Mal jährt. Dann wären die rassistisch motivierte Mordserie und die anderen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ schon bald juristisch aufgearbeitet. Mit dem Abschluss der psychiatrischen Begutachtung Zschäpes ist wohl die letzte große Etappe in dem Verfahren genommen.

Das dürfte auch Zschäpe nicht entgangen sein. Sie war ja dabei, als der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Mittwoch vor zwei Wochen in die Runde fragte, ob es noch Fragen an Gutachter Henning Saß gebe. Niemand meldete sich. „Wir würden dann die Vernehmung Saß' abschließen“, sagte Götzl. Es gab längeres Flüstern auf der Verteidigerbank. Die 42-Jährige schaute mal auf den Richter, mal nach rechts zu den Anwälten. Aber es blieb dabei: Keine Fragen mehr, Gutachter entlassen, Thema abgehakt.

Am frühen Nachmittag desselben Tages, die Sitzung war mangels Themen vorzeitig beendet worden, traf ein Fax des Zschäpe-Verteidigers Mathias Grasel beim OLG ein. Er äußerte darin einen ungewöhnlichen Wunsch.

Er wolle seiner Mandantin „gerne die von mir während der Hauptverhandlung angefertigten Mitschriften zur Verfügung stellen“, alle Notizen also, die der Anwalt seit seinem Prozess-Eintritt im Sommer 2015 anfertigte. Sie seien auf zwei Computer-Dateien gespeichert. Er bitte um Genehmigung, die Notizen auf Zschäpes Laptop überspielen zu lassen.

Von einem derartigen Wunsch in einem Strafprozess habe sie zuvor „noch nie gehört“, sagte OLG-Sprecherin Andrea Titz. Sie verwies darauf, dass Zschäpe ihren Laptop nur zur Verfügung gestellt bekommen habe, um darauf die Prozessakten lesen zu können.

Das Gericht entschied über Grasels Antrag noch nicht, sondern verschickte Kopien an sämtliche Prozessbeteiligten, also die Bundesanwaltschaft, die Verteidiger auch der vier Mitangeklagten und alle Nebenklägervertreter. Die haben jetzt die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Von Nebenklägerseite ist zu hören, man verstehe nicht recht, was Zschäpe und ihr Anwalt bezweckten.

Nicht entschieden ist bisher auch Zschäpes Antrag, sich von dem Freiburger Psychiater Joachim Bauer in der Untersuchungshaft in München-Stadelheim besuchen zu lassen. Rechtsanwalt Grasel beantragte dafür „namens und im Auftrag meiner Mandantin“ einen sogenannten Dauersprechschein für Bauer.


Weitere Gutachten?

Bauer hat mehrere Bestseller geschrieben, mit Titeln wie „Warum ich fühle, was Du fühlst“, „Das Gedächtnis des Körpers“ oder „Die Wiederentdeckung des freien Willens“. Auf seiner Webseite nennt er Tätigkeitsfelder wie Psychosomatik, Hirnforschung und Psychotherapie. Zu forensischer Psychiatrie oder Kriminologie finden sich bei ihm keine Hinweise.

Erst auf schriftliche Nachfrage des Richters stellte Anwalt Grasel in Aussicht, Zschäpe werde sich von Bauer „gegebenenfalls“ auch „explorieren“ - also befragend untersuchen - lassen. Dem gerichtlich bestellen Gutachter Saß hatte sie das verweigert.

Auch diesen Schriftwechsel hat das Gericht allen Prozessbeteiligten vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Bei Nebenklägern ist zu hören, es gebe wohl keine Einwände, dass Bauer Zschäpe besuche. Allerdings sei rätselhaft, was sie sich davon verspreche und zweifelhaft, dass das im Prozess eine Rolle spielen werde.

Für den Prozess ist wohl eher relevant, dass das Gericht zuletzt fast alle neuen Beweisanträge ablehnte. Fast immer lautete die Begründung, sie spielten für die Urteilsfindung „aus tatsächlichen Gründen“ keine Rolle. Nur wenige Anträge sind noch offen.

Einer davon könnte für Zschäpe unangenehm werden. Darin bittet der Nebenklage-Anwalt Yavuz Narin, ein handschriftlich - mutmaßlich von Uwe Mundlos - verfasstes Drehbuch für eine Version des zynischen NSU-Bekennervideos zu sichten. Darin, so Narin, seien akribisch zahlreiche Filmsequenzen aufgelistet. Außerdem enthalte das Manuskript eine detaillierte Anleitung zur Videobearbeitung und zur Bedienung entsprechender Computersoftware.

Damit zieht der Anwalt Zschäpes Aussage in Zweifel, sie habe von den Morden des NSU nichts gewusst. Die waren in dem Video teilweise mit Bildern von den Tatorten verherrlicht worden.

Zschäpe hatte eingeräumt, bei einer Wette mit Uwe Böhnhardt, wie Mundlos einer der mutmaßlichen NSU-Mörder, das Schneiden von Videoclips zugesagt zu haben. Es sei dabei aber, so ihre Darstellung, um das Herausschneiden von Werbeblöcken aus TV-Serien gegangen, wofür eine Fernbedienung genügt habe. Zum Videoschnitt am Computer fehlten ihr die technischen Fähigkeiten. Anklage und Nebenklage sehen das Bekennervideo als Indiz dafür, dass Zschäpe von den Morden des NSU wusste und sie billigte.

Die Bundesanwaltschaft erklärte bereits, sie wende sich nicht gegen Narins Beweisantrag. Es könnte einer der letzten im NSU-Prozess sein. Der nächste Verhandlungstag ist Dienstag.

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