NSU-Prozess Zweifel an Zschäpes Aussagen

Gutachter äußert Zweifel an Aussagen und Selbstdarstellung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe im NSU-Prozess. Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit der Angeklagten werden am Nachmittag beurteilt.

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Die angemeldeten Zweifel an Beate Zschäpe beziehen sich sowohl auf ihre Aussagen, als auch auf ihre Selbstdarstellung während des NSU-Prozesses. Quelle: dpa

München Der psychiatrische Sachverständige im NSU-Prozess, Henning Saß, hat Zweifel an der Selbstdarstellung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe angemeldet. Aus seinen Beobachtungen schließe er bei Zschäpe auf ein „Bemühen um Beherrschung, Kontrolle und Autonomie“ und zugleich Widerstand gegen „Fremdbestimmung“, sagte Saß am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München. Das spreche gegen den von ihr geschilderten Eindruck „einer schwachen, abhängigen, fremdbestimmten, sich resignierend unterordnenden Person“. Vielmehr erscheine Zschäpe als „selbstbewusst, autark, stolz, unbeugsam“.
Saß konnte seinen am Dienstag begonnenen Vortrag erst am Mittwochmittag fortsetzen. Am Morgen hatten Zschäpes Verteidiger erneut eingewandt, sie seien nicht in der Lage, das mündlich vorgetragene Gutachten wortgetreu mitzuschreiben. Für den Nachmittag kündigte Saß an, Zschäpes Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit zu beurteilen.
Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Das Motiv für fast alle Taten war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Rassenhass

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