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Nürburgring-Desaster: Fehlendes Vertrauen

Nürburgring-Desaster: Protest gegen Insolvenz in Eigenregie

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Fehlendes Vertrauen


Flughafen Leipzig/Halle

1994 wollte Sachsens damaliger Landesvater Kurt Biedenkopf (CDU) Leipzig, der einstigen DDR-Messehochburg ein Tor zur Welt zu bauen. Seit der deutschen Wiedervereinigung hatte der Landeplatz Leipzig/Halle von 600 000 auf gut zwei Millionen Kunden zugelegt. „Bald werden wir mehr als sechs Millionen Passagiere haben“, frohlockte der damalige Geschäftsführer Wolfgang Hesse und investierte eine Milliarde Euro, größtenteils in einen Terminal für 4,5 Millionen Passagiere pro Jahr.

Doch die Hoffnungen entpuppten sich als Größenwahn. Das Passagierwachstum stockte bereits, als der Terminal öffnete. 2011 hatte Leipzig/Halle gerade mal 86 000 mehr als vor eineinhalb Jahrzehnten. 

Bild: Uwe Schoßig

Der Verein „Ja zum Nürburgring“, in dem unter anderem der ADAC engagiert ist, hat die Rennstrecke in der Vergangenheit mehrfach mit Millionenbeträgen gefördert, zum Beispiel für den Ausbau von Sicherheitsmaßnahmen. Er führt derzeit einen Prozess gegen die Nürburgring GmbH, in dem er die Rückzahlung von rund 1,6 Millionen Euro fordert. Diese hatte der Verein für den Bau von Sicherheitszäunen gezahlt, um die Nürburgring GmbH finanziell zu entlasten und damit sicherzustellen, dass die Rennstrecke für den Breitensport zu machbaren Kosten zugänglich ist.

Mit der Verpachtung der Strecke an private Betreiber ist nach Ansicht des Vereins aber die Geschäftsgrundlage entfallen, er will sein Geld zurück. Laut Frey stand das Insolvenzgericht dem Ansinnen des Vereins bislang eher ablehnend gegenüber, da er „Partikularinteressen“ vertrete. Frey hält das für abwegig. „Der Verein ist gemeinnützig und repräsentiert den Motorsport“, sagt der Anwalt, „es wäre mehr als verwunderlich, wenn ausgerechnet dem Motorsport an einer Rennstrecke kein Sitz im Gläubigerausschuss gewährt würde.“

Das Insolvenzverfahren an der Rennstrecke schlägt seit Tagen hohe Wellen. Im vorläufigen Gläubigerausschuss sitzen derzeit die landeseigene ISB-Bank als Hauptgläubiger, Vertreter der Ortsgemeinden Nürburg und Müllenbach, die Bundesagentur für Arbeit und ein Vertreter der Arbeitnehmer. „Die dominierende Rolle der öffentlichen Hand im Gremium ist ein Punkt, der dazu beigetragen haben könnte, dass der vorläufige Gläubigerausschuss sich für die Eigenverwaltung ausgesprochen hat“,  sagt Detlef Specovius, Partner der Insolvenzkanzlei Schultze & Braun.

Mauscheleien befürchtet

Auch er sieht das Verfahren kritisch. Bei einer Eigenverwaltung stelle sich laut Specovius immer die Frage: „Wird der Bock zum Gärtner gemacht?“ Wenn, wie am Nürburgring, gegen die Beteiligten der Vorwurf mangelnder Transparenz und ein großer Vertrauensverlust im Raum stehen, sei die Eigenverwaltung „nicht das Sanierungsinstrument erster Wahl“. Ein klassisches Insolvenzverfahren hätte bei dieser Konstellation womöglich viele Vorbehalte von vornherein entkräftet und eine Sanierung trotzdem ermöglicht. Positiv beurteilt er immerhin, dass die bisherigen Nürburgring-Geschäftsführer Gerd Weisel und Hans-Joachim Koch entgegen der ersten Ankündigung inzwischen von ihren Aufgaben entbunden wurden.

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Dorint gibt sich damit nicht zufrieden und befürchtet Mauscheleien. In dem Schreiben an das Amtsgericht, das der WirtschaftsWoche vorliegt, rügt Antweiler, dass Vertreter der Nürburgring GmbH, der Landesregierung und auch der im Gläubigerausschuss vertretenen ISB-Bank in der Vergangenheit „massiv gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben.“ Dorint nennt eine Reihe von Verstößen gegen Beihilfe-, Vergabe- und Wettbewerbsrecht. „Mit einem rechtskonformen Verhalten im Falle einer Eigenverwaltung ist daher nicht zu rechnen“, schreibt der Dorint-Anwalt, „die Eigenverwaltung wird daher zum Nachteil der Gläubiger ausfallen.“

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Die Möglichkeiten für andere Gläubiger, ein reguläres Insolvenzverfahren juristisch durchzusetzen, sieht Specovius allerdings als begrenzt an. Ein Gläubiger kann beim zuständigen Amtsgericht einen entsprechenden Antrag stellen, muss aber glaubhaft machen, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt. Dies gelinge eher selten. Auch die Mitwirkung im Gläubigerausschuss „wird sich nicht per Klage durchsetzen lassen“, glaubt der Insolvenzexperte.

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