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exklusiv Nürburgring: Rechnungshof: Finanzierung rechtswidrig

Das Nürburgring-Projekt war von Anfang an mit Schulden des Landes Rheinland-Pfalz finanziert – ohne Zustimmung des Parlaments und damit nach Auffassung des Landesrechnungshofs gesetzeswidrig.

Flughafen Leipzig/Halle

1994 wollte Sachsens damaliger Landesvater Kurt Biedenkopf (CDU) Leipzig, der einstigen DDR-Messehochburg ein Tor zur Welt zu bauen. Seit der deutschen Wiedervereinigung hatte der Landeplatz Leipzig/Halle von 600 000 auf gut zwei Millionen Kunden zugelegt. „Bald werden wir mehr als sechs Millionen Passagiere haben“, frohlockte der damalige Geschäftsführer Wolfgang Hesse und investierte eine Milliarde Euro, größtenteils in einen Terminal für 4,5 Millionen Passagiere pro Jahr.

Doch die Hoffnungen entpuppten sich als Größenwahn. Das Passagierwachstum stockte bereits, als der Terminal öffnete. 2011 hatte Leipzig/Halle gerade mal 86 000 mehr als vor eineinhalb Jahrzehnten. 

Bild: Uwe Schoßig

Das Nürburgring-Projekt war von Anfang an mit Schulden des Landes Rheinland-Pfalz finanziert – ohne Zustimmung des Parlaments und damit nach Auffassung des Landesrechnungshofs gesetzeswidrig. Das haben Recherchen der WirtschaftsWoche ergeben. Danach bediente sich die Nürburgring GmbH zunächst aus dem Liquiditätspool, über den sich landeseigene Firmen gegenseitig Geld leihen. Dieser Pool war aber schon damals leer und musste mit sogenannten Kassenverstärkungskrediten gefüllt werden, die das Land aufnahm. Die Nürburgring GmbH sollte damit laut WirtschaftsWoche so lange über Wasser gehalten werden, bis die eigentlich geplante Privatfinanzierung steht. Als diese platzte, finanzierte die landeseigene Investitions- und Strukturbank (ISB) 2010 den Freizeitpark an der Rennstrecke mit einem Kredit über 330 Millionen Euro, der an die Nürburgring GmbH ging. Aus Unterlagen der EU-Kommission geht hervor, dass die ISB zur Refinanzierung des Kredits erneut den Liquiditätspool anzapfte. Der war laut Landesrechnungshof nach wie vor tief im Minus und wurde ausgeglichen, indem das Land weiterhin Schulden aufnahm.

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Landesrechnungshofs-Präsident Klaus Behnke sagte dazu der WirtschaftsWoche: „Nach dem Landeshaushaltsgesetz gab es 2010 keine rechtliche Grundlage dafür, Kassenverstärkungskredite des Landes an den Liquiditätspool auszureichen. Das war schlicht rechtsmissbräuchlich, da die Kassenverstärkungskredite ohne parlamentarische Ermächtigung gewährt wurden.“ Die Landesregierung teilte auf Nachfrage mit, sie halte die Kredite für rechtmäßig.


Auch eine Mitarbeiterin des Finanzministeriums sah sich in der Pflicht, die Staatsanwaltschaft Koblenz über Unregelmäßigkeiten bei der Finanzierung des Projektes aufzuklären. Nur vier Tage vor der Landtagswahl am 27. März 2011 informierte die Referentin diese darüber, dass das Finanzministerium die ISB mittels Kreditauftragsschreiben de facto beauftragt habe, eine Staatsfinanzierung für die Nürburgring GmbH zu übernehmen. Die ISB habe quasi nur als Clearingstelle zur Durchreichung der Gelder gedient. Mit dem Kreditauftrag sei es zudem möglich gewesen, die vorgeschriebene Risikoprüfung nach Kreditwesengesetz zu umgehen. Die Aussage der Beamtin liegt der WirtschaftsWoche vor.

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