Öffentliche Aufträge Gleiches Recht für alle

Die Wirtschaft hat nichts gegen eine bundesweite schwarze Liste verurteilter Unternehmen einzuwenden – aber nur unter der Bedingung, dass die Landeslisten abgeschafft werden. Die Forderung ist legitim. Ein Kommentar.

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Auf Länderebene gibt es bereits eine Art Kriminalitätsregister. Quelle: dpa

Es mutet auf den ersten Blick seltsam an, dass die Wirtschaft einem Gesetz grundsätzlich zustimmt, das einen Pranger für kriminelle Unternehmen darstellt. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries will ein bundesweites Register aufstellen, auf dem alle jene Unternehmen gelistet werden sollen, die rechtskräftig verurteilt wurden, etwa weil sie sich der Bestechung schuldig gemacht oder die EU betrogen haben. Sie sollen dann von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Eigentlich würde man einen Aufschrei erwarten. Nicht so in diesem Fall. Dazu muss man wissen, dass es eine Art Kriminalitätsregister bereits auf Länderebene gibt. Und genau das ist der Grund, warum die Wirtschaft grundsätzlich nichts gegen eine neue, bundesweite Liste hat – aber nur unter der Bedingung, dass die Landeslisten abgeschafft werden.

Denn die Länderlisten haben zum Teil viel laxere Vorgaben, ab wann ein Unternehmen geächtet und von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen wird, als es der Entwurf für die bundesweite Liste nun vorsieht. In manch einem Bundesland wird ein Unternehmen auch dann im Register eingetragen, wenn es sich noch im Verfahren befindet, die Beweislage aber eindeutig ist.

Es ist richtig, dass sich das Wirtschaftsministerium entschlossen hat, klare Kriterien für die schwarze Liste anzulegen. Das Gesetz soll genau regeln, wann eine Eintragung erfolgt: Nämlich nur dann, wenn das Unternehmen verurteilt und das Urteil rechtskräftig ist. Diese starke Einschränkung ist wichtig.

Wenn schon ein Anfangsverdacht ausreicht, um Unternehmen auf die Liste zu setzen, würde es allein der Behörde überlassen bleiben, über die Ächtung zu entscheiden. Das kommt einer Vorverurteilung gleich, die in einem Rechtsstaat nicht angebracht ist.

Der Staat sollte den Mut haben, diese Landeslisten abzuschaffen, und mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit endlich ein schon so oft gefordertes bundesweites Register aufstellen.

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