Öffentliche Parteifinanzierung Große Koalition lässt Finanzentzug für NPD prüfen

Die große Koalition lässt untersuchen, ob der rechtsradikalen NPD die öffentliche Parteifinanzierung entzogen werden kann. Das Bundesverfassungsgericht wies auf diese Möglichkeit bei der Ablehnung des NPD-Verbots hin.

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Der Bundesgerichtshof stufte die NPD als verfassungsfeindlich ein, aber es reichte nicht für ein Verbot. Quelle: Reuters

Berlin Die große Koalition lässt nach Aussagen der Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD prüfen, ob der rechtsradikalen NPD die öffentliche Parteienfinanzierung entzogen werden kann. Das Bundesinnen- und Bundesjustizministerium hätten einen entsprechenden Auftrag erhalten, sagten Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) vor den Fraktionssitzungen der Parteien in Berlin.

Dies könnte noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Verbot der NPD abgelehnt. Das Gericht stufte die NPD aber als verfassungsfeindlich ein und gab in dem Urteil einen Hinweis, dass das Grundgesetz geändert werden könnte, um verfassungsfeindliche Parteien von der Finanzierung durch den Steuerzahler auszuschließen.

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