Bild: C&ADie Geschichte des Ladenschlussgesetzes
Oktober 1911
Kaufleute aus fast 1.000 Gemeinden und diversen Großstädten verständigen sich auf einen allgemeinen Ladenschluss um 20 Uhr. Auch sonntags darf während fünf Stunden eingekauft werden.
Bild: APMärz 1919
Um inhabergeführte Geschäfte nicht zu benachteiligen werden die Öffnungszeiten auf 7 bis 19 Uhr begrenzt. Lebensmittelgeschäfte öffnen zwischen 5 und 19 Uhr. Zudem wird in diesem Jahr die Sonntagsruhe eingeführt.
Bild: C&AAb 1939
Während des Zweiten Weltkriegs schließen die Geschäfte wegen Verdunkelung und mangelndem Personal wieder früher: Zunächst ist um 18 Uhr Schluss. Später ist Ladenschluss bereits um 17Uhr.
Bild: Peek&CloppenburgNach 1945
Zunächst gibt es nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland keine bundeseinheitlich geregelten Öffnungszeiten.
Bild: Peek&Cloppenburg1952
Handelsverbände fordern erfolgreich bundesweit gleiche Ladenschlusszeiten.
Bild: dpa1956
Die Regierung beschließt das bundeseinheitliche "Gesetz über den Ladenschluss", das 1957 in Kraft tritt. Die Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7 bis 18.30 Uhr. Samstags dürfen Geschäfte bis 14 Uhr geöffnet bleiben. Das neue Gesetz ist umstritten: Die kleinen Geschäfte wünschen sich diese deutlichen Beschränkungen der Öffnungszeiten, die große Ladenketten sind dagegen.

Juni 1957
Durch die Einführung des "langem Samstags" dürfen Geschäfte einmal im Monat statt bis 14 Uhr, bis 18 Uhr geöffnet haben.
Bild: dpa1960
Bonus für das Weihnachtsgeschäft: An den vier Adventssamstagen dürfen die Geschäfte ab 1960 bis 18 Uhr geöffnet haben. Beinahe 30 Jahre lang ändert sich nichts mehr an dem Ladenschlussgesetz.
Bild: AP1989
Als sogenannter "Dienstleistungsabend" wird bundesweit der "lange Donnerstag" eingeführt. Geschäfte dürfen nun donnerstags immer bis 20.30 Uhr geöffnet bleiben. An allen anderen Tagen bleiben die bisherigen Zeiten: Wochentags ansonsten bis 18.30 Uhr und samstags bis 14 Uhr.
Bild: APNovember 1996
Am 21. Juni 1996 ändert der Deutschen Bundestag das Ladenschlussgesetz. Zehn Monate lang hatte die schwarz-gelbe Koalition darüber diskutiert. Der FDP ging die Liberalisierung nicht weit genug, Teilen der CDU ging sie dagegen zu weit. Auch die Gewerkschaften protestierten. Die Änderung erlaubt eine Verlängerung der Öffnungszeiten auf 6 bis 20 Uhr unter der Woche. Damit entfällt der bis dahin übliche "lange Donnerstag". Samstags kann ab sofort bis 16 Uhr eingekauft werden.
Die Geschichte des Ladenschlussgesetzes
Oktober 1911
Kaufleute aus fast 1.000 Gemeinden und diversen Großstädten verständigen sich auf einen allgemeinen Ladenschluss um 20 Uhr. Auch sonntags darf während fünf Stunden eingekauft werden.
Gut drei Wochen war Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin im Urlaub. Und sie hat im fernen Neuseeland offenbar nicht nur den politischen Alltag hinter sich gelassen, sondern auch ganz neue Seiten an sich entdeckt. Mit der Bekenntnis, sie sei eine „engagierte Christin“ leitet die Sozialdemokratin jetzt ihre Rückkehr ein. Da passt es ins Bild, dass sie in ihren jüngsten Gesetzesplänen das christlich regierte Bayern zum Vorbild nimmt: Nicht nur beim Nichtraucherschutz, auch beim Ladenschluss könnten am Rhein bald bayrische Verhältnisse herrschen.
"Wir müssen sehen, wie weit wir zurückgehen müssen"
Seit Jahresbeginn hält das Thema Ladenschluss Nordrhein-Westfalen in Atem, als gewerkschaftsnahe SPD-Abgeordnete und Grüne ins Spiel brachten, die gesetzlich vereinbarte Evaluierung der Regelung von 2006 zur Generalüberholung nutzen zu wollen. Und nach der religiösen Läuterung im pazifischen Sommer ist klar: Sie können dabei auf Unterstützung von höchster Stelle zählen. „Wir werden uns die geltende Regelung genau ansehen“, so Kraft. Dabei werde es zunächst um die Sonntagsruhe gehen, verweist Kraft auf den Koalitionsvertrag. Doch am Ende wird wohl eine grundsätzliche Neuregelung stehen. Sie beruft sich dabei auf den Arbeitnehmerschutz. „Wir müssen sehen, wie weit wir zurückgehen müssen, damit wir den wieder sicherstellen können“, sagt Kraft, für die der Regelungsbedarf an sich offenbar schon außer Frage steht. Ausgeschlossen scheint dabei nur das entgegengesetzte Extrem: „Unser Ziel ist nicht die Rückkehr zur alten Regelung“, so Kraft. Nach der mussten die Geschäfte schon um 18.30 Uhr ihre Türen schließen.
Im Gegensatz zur SPD sind die Positionen beim grünen Koalitionspartner schon konkreter. Eine Vorschrift, mit der die Ladenöffnung auf 22 Uhr begrenzt würde, findet bei vielen Abgeordneten Zustimmung, mit einer Online-Umfrage will sich die Partei jetzt der Unterstützung aus der Bevölkerung versichern. Die Linken wären für die Minderheitsregierung in dieser Frage wohl bereitwilliger Mehrheitsbeschaffer: Seit Jahren fordern Sie deutliche Beschränkung der Öffnungszeiten. Auf Gewerkschaftsseite frohlockt man schon, dass am Ende der Debatte eine Einschränkung in NRW stehen könnte, die bundesweit in links regierten Bundesländern zum Vorbild wird.
Um solche Diskussionen gar nicht erst ins Rollen zu bringen, gibt sich die Opposition in NRW unversöhnlich. Schon im Dezember erklärte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann die bestehende Regelung habe sich bewährt, jetzt legt er nach und schließt selbst einen Kompromiss bei den umstrittenen Teilregelungen der Sonntagsöffnung kategorisch aus. „ Ich halte es für richtig, die Sonntagsöffnung weiter den kommunalen Gremien zu überlassen“, so Laumann.
Viel Kritik hatte sich bisher daran entzündet, dass einzelne Städte wie Köln die vier zulässigen Öffnungen an Sonntagen so über die Bezirke verteilen, dass allein 2010 an 24 Sonntagen irgendwo in der Stadt die Geschäfte geöffnet hatten. Auch Nachbesserungen bei der Regelung für aufeinanderfolgende Feiertage hält er für überflüssig: „Das Gesetz bietet einen guten Ausgleich zwischen dem Wunsch von Verbrauchern und Händlern nach flexiblen Öffnungszeiten und dem christlichen Anliegen, dass Sonn- und Feiertage besonders geschützte Tage bleiben.“











