„Oldschool Society“ Haftstrafen für rechtsextreme Terroristen

Gefährliche Terroristen oder nur eine planlose Gruppe von Rechtsgesinnten? Langjährige Haft oder Freispruch? Das Urteil gegen die Anführer der rechtsextremen „Oldschool Society“ hat Antworten geliefert.

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Im Bild sind Andreas H., Denise G. und Olaf O. (v. l. n. r., unkenntlich gemacht) zu sehen. Quelle: dpa

München Das Oberlandesgericht München hat die Führungsriege der rechtsextremen Gruppe „Oldschool Society“ zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt. Die vier Angeklagten wurden am Mittwoch der Bildung einer terroristischen Vereinigung und der Mitgliedschaft in ihr schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Staatsschutzsenats wollten sie Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte verüben, um Flüchtlinge aus Deutschland zu vertreiben.

Die drei Männer und eine Frau hatten sich über das Internet zusammengefunden und ihre Hasstiraden über soziale Netzwerke und Messaging-Dienste ausgetauscht. In einem Telefonat hatten der Anführer, „Präsident“ Andreas H. (58) aus Augsburg, und sein „Vize“ Markus W. (41) aus Sachsen darüber gesprochen, wie sie Nagelbomben bauen könnten. Der „Präsident“ erhielt viereinhalb Jahre Haft, sein Stellvertreter fünf Jahre, dessen Freundin Denise G. (24) aus Sachsen drei Jahre und zehn Monate. Der „Pressesprecher“ der Gruppe, Olaf G. aus Bochum, wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen viereinhalb und sieben Jahren gefordert. Sie ging davon aus, dass die Gruppe tatsächlich Anschläge plante. Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers tatsächliche Anschlagspläne der Gruppierung angezweifelt und Freisprüche verlangt.

Die Gruppe traf sich nur einmal persönlich. Vor dem zweiten Treffen im Mai 2015 schlugen die Ermittler zu und nahmen die vier Angeklagten in einer bundesweiten Razzia fest. Die etwa 30 Mitglieder der „Oldschool Society“ hätten rassistische, antisemitische und antimuslimische Ziele verfolgt und sich zunehmend radikalisiert. Seit Januar 2015 hätten sie Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime geplant. Anfang Mai des Jahres wollten sie demnach ein Attentat auf eine Unterkunft in Borna verüben und kauften dazu in Tschechien größere Mengen in Deutschland illegale Feuerwerkskörper. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Markus Ulbig, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „starkes Signal des Rechtsstaats“. „Organisationen, die sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung richten, treten wir entschieden und mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen“, sagte der sächsische Innenminister. Das Urteil unterstreiche die professionelle Arbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Land.

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