Seit den ersten Enthüllungen der Panama Papers vor einer Woche schieben die Beamten von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble Überstunden. Die Vorgabe ihres Chefs ist unmissverständlich. „Wir wollen die Panama-Papiere nutzen, um den Druck zu verstärken“, sagt Schäuble. Den Druck auf Steuersünder, und zwar weltweit. Für die nächsten Tage, wenn sich Finanzminister aus aller Welt bei der Frühjahrstagung von Weltbank und Internationalem Währungsfonds in Washington treffen, kündigte Schäuble an, „noch mehr Steuerinitiative zu ergreifen“.
Schäubles 10-Punkte-Plan
Zehn Punkte haben seine Mitarbeiter inzwischen zusammengekratzt, manches neu und anderes schon in der Pipeline. Die Staatengemeinschaft soll sich nach Schäubles Willen vor allem verpflichten, bei allen Unternehmen die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln, also auch die Hintermänner von Briefkastenfirmen. Es geht um nichts Geringeres als eine globale Transparenzoffensive.
Der bekennende Bayern-Fan Schäuble plant damit, was die Münchner Kicker diese Saison noch hinbekommen müssen, das Triple: Vor vier Jahren hatte Schäuble zusammen mit seinem britischen Amtskollegen George Osborne im mexikanischen Badeort Los Cabos den Anstoß für die „Beps“-Initiative gegen Steuervermeidung und Gewinnverlagerung gestartet. Angestoßen durch den Weltsteuerkongress in Berlin vor anderthalb Jahren, haben sich inzwischen rund 80 Staaten dazu verpflichtet, Daten über Kapitalerträge auszutauschen. Eine globale Transparenzoffensive wäre Schäubles dritter Streich gegen Steuersünder.
So sieht Schäubles 10-Punkte-Plan gegen Steueroasen aus
In Deutschland will Schäuble die Maßnahmen gegen Geldwäsche verstärken. Nach den bereits eingeführten strengeren Regeln gegen Geldwäsche im Finanzsektor zielt Schäuble nun auf den gewerblichen Bereich. Dessen Kontrolle ist hierzulande allerdings Sache der Bundesländer.
Die Verjährung von Steuerhinterzieher soll erst einsetzen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen bestehenden und neuen Meldepflichten für Auslandsbeziehungen nachgekommen ist.
Schäuble will schärfere Verwaltungssanktionen für Unternehmen einführen. Eine wirksame strafrechtliche Verfolgung von Fehlverhalten scheitere oftmals am Nachweis persönlichen Verschuldens. Daher sollten künftig die Unternehmen selbst stärker zur Verantwortung gezogen werden können.
Anbieter von Steuersparmodellen sollen verpflichtet werden, diese den Steuerbehörden offen zu legen.
Diese nationalen Transparenz-Register sollen nach Schäubles Willen weltweit systematisch vernetzt werden. Steuerverwaltungen sollen Zugriff auf Geldwäscheregister bekommen, wie dies in Deutschland bereits geplant ist.
Die Register sollen auch Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten offenstehen können. Umgekehrt erwartet Schäuble aber, "dass diese Nichtregierungsorganisationen und Journalisten die Ergebnisse ihrer Recherchen auch den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen".
Schäuble setzt sich weltweit für Register der wirtschaftlich Berechtigten von Firmen ein, um die Hintermänner von Unternehmenskonstruktionen transparenter zu machen. Mit der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU ist ein solches Register für die EU-Staaten bereit vereinbart worden. Die EU-Staaten müssen die Richtlinie bis 2017 national umsetzen.
Der automatische Informationsaustausch soll einen Überwachungsmechanismus bekommen. Die Aufgabe soll das Global Forum der OECD übernehmen, die außerdem Sanktionen für nachlässige oder nicht kooperierende Staaten entwickeln soll.
Schäuble will erreichen, dass weltweit möglichst alle Staaten und Gebiete den neuen Standard für den automatischen Informationsaustausch umsetzen, der 2017 beginnen soll. Bisher haben sich der von Schäuble maßgeblich mit angestoßenen Initiative fast 100 Staaten angeschlossen.
Die verschiedenen nationalen und internationalen "schwarzen Listen" mit Steueroasen sollen vereinheitlicht werden. Die Federführung soll einer internationalen Organisation wie der Industrieländerorganisation OECD übertragen werden.
Schäuble drängt Panama, dem internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen beitreten und dafür zu sorgen, dass inaktive und substanzlose Gesellschaften und deren Gesellschafter identifiziert werden können. Wenn Panama nicht rasch kooperiert, will Schäuble dafür eintreten, bestimmte in Panama getätigte Finanzgeschäfte international zu ächten.
Zur geplante Initiative zählen Transparenzregister in aller Welt, die miteinander vernetzt werden sollen. Diese sollen zwar nicht öffentlich sein, wie von der Opposition gefordert, aber doch Ermittlungsbehörden und Fachjournalisten zugänglich sein. Auch will Schäuble Panama nutzen, um alle Länder zum automatischen Informationsaustausch über steuerrelevante Kapitalertragsdaten zu verpflichten. Eine Neudefinition der Verjährungsfristen, die erst mit Bekanntwerden der Vergehen beginnen sollen, ist ebenso im Zehn-Punkte-Plan enthalten wie schärfere Sanktionen gegen die Steuergestalter, insbesondere Banken und andere Dienstleister.
Wie passt das zusammen? Journalisten enthüllen, dass deutsche Banken munter mitmachten beim Steuerbetrug in aller Welt, allein rund 1000 deutsche Briefkastenfirmen finden sich in den Panama Papers, organisiert von so gut wie jedem führenden heimischen Geldinstitut – und der deutsche Finanzminister inszeniert sich als weltweiter Vorkämpfer gegen den Steuerbetrug? Sehr gut passt das, heißt es aus dem Schäuble-Lager. Seine Mitarbeiter fühlen sich von den Enthüllungen bestärkt in ihrer Einschätzung, dass eine neue Ära der Steuermoral anbricht, in der Öffentlichkeit und bei der Justiz.
Das müssen Sie zu den Panama Leaks wissen
Der "Süddeutschen Zeitung" sind nach eigenen Angaben umfassende Daten über Briefkastenfirmen zahlreicher Politiker zugespielt worden. Insgesamt gehe es um 11,5 Millionen Dokumente zu 214.000 Briefkastenfirmen, die von einer Kanzlei aus Panama gegründet worden seien. Die Dokumente würden ein detailliertes Bild darüber abgeben, wie diese Firma "Tag für Tag Sanktionsbrüche und Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche in Kauf nimmt". Es gebe Unterlagen über mutmaßliche Offshore-Firmen von zwölf aktuellen und früheren Staatschefs sowie Spuren zu Dutzenden weiteren Spitzenpolitikern, ihren Familien, engsten Beratern und Freunden. Zudem fänden sich fast 130 weitere Politiker aus aller Welt unter den Kunden der Kanzlei, darunter viele Minister. Zur Überblicksseite: www.panamapapers.de
Quelle: dpa/reuters
Die Unterlagen sollen E-Mails, Urkunden, Kontoauszüge, Passkopien und weitere Dokumente zu rund 214.000 Gesellschaften umfassen, vor allem in Panama und den Britischen Jungferninseln. Der Datensatz wurde der „Süddeutschen Zeitung“ von einer anonymen Quelle zugespielt. Die „Süddeutsche Zeitung“ teilte die Daten mit dem Internationalen Konsortium investigativer Journalisten (ICIJ) und Partnern auf der ganzen Welt. Etwa 370 Journalisten aus 78 Ländern haben im Zuge der Recherchen den Datenschatz aus rund 11,5 Millionen Dateien ausgewertet. Es handle sich um „ein gigantisches Leak in einer bislang nicht vorstellbaren Dimension von rund 2,6 Terabyte“.
Die Kanzlei Mossack Fonseca aus Panama bietet die Gründung und Verwaltung von Offshorefirmen an. Nach eigenen Angaben beschäftigt das Unternehmen über 500 Mitarbeiter auf der ganzen Welt. Die Kanzlei ist demnach in Belize, den Niederlanden, Costa Rica, Großbritannien, Malta, Hong Kong, Zypern, den Britischen Jungfern-Inseln, Bahamas, Panama, Anguilla, Seychellen, Samoa und den US-Bundesstaaten Nevada und Wyoming tätig.
Mossack Fonseca bietet zudem Rechtsberatung unter anderem in den Bereichen Finanzen, geistiges Eigentum und öffentliche Ausschreibungen an. Außerdem setzt die Kanzlei Treuhandfonds und private Stiftungen auf und verwaltet sie.
Gegründet wurde die Kanzlei 1977 von dem deutschstämmigen Rechtsanwalt Jürgen Mossack. 1986 tat er sich mit dem Panamaer Ramón Fonseca Mora zusammen. Der Anwalt, Schriftsteller und Politiker war bis vor kurzem Berater von Staatschef Juan Carlos Varela. Wegen Ermittlungen gegen Mossack Fonseca in Brasilien lässt er seine Beratertätigkeit derzeit ruhen.
Panama ist einer der wichtigsten Finanzplätze in Lateinamerika. Ein äußerst liberales Bankengesetz lockte zahlreiche Kreditinstitute nach Mittelamerika. Die Finanzkrise ging an Panama weitgehend vorbei und brachte dem Finanzplatz sogar zusätzliche Investitionen.
Nachdem sich die Schweiz zuletzt von ihrem Bankgeheimnis verabschiedet hatte, galt Panama vielen als neue Steueroase. Immer wieder gibt es Berichte über illegale Transaktionen. In den Achtzigerjahren war das Land das Bankenzentrum der kolumbianischen Drogenkartelle. Zuletzt bemühte sich Panama allerdings darum, dieses Image loswerden und sich als seriöser Finanzplatz zu positionieren.
So erließ die Regierung eine Reihe neuer Richtlinien für Banken, Versicherungen, Immobilienfirmen sowie Wertpapier- und Edelsteinbörsen. Im Februar strich der OECD-Arbeitskreis für Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (Gafi) Panama von der grauen Liste, auf der Staaten geführt werden, die beim internationalen Austausch von Finanz- und Steuerinformationen noch hinterherhinken. Der Internationale Währungsfonds (IWF) lobt in seinem jüngsten Bericht die Stabilität des Bankensektors.
Unmittelbar nach den ersten Veröffentlichungen hat die Finanzaufsicht BaFin schon deutschen Banken Fragen zu ihren Offshore-Geschäften gestellt, NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans kündigte ebenso Ermittlungen an wie die Münchner Staatsanwaltschaft.
Boom der Briefkastenfirmen
Zudem gilt es, alte Steuerversäumnisse aufzuarbeiten: Deutsche Ministeriale hatten etwa übersehen, dass mit der Steuerreform der rot-grünen Bundesregierung von 2000 das neue Körperschaftsteuergesetz Dividenden von einer Kapitalgesellschaft an eine andere steuerfrei stellte. Also vergaß der Gesetzgeber, das Außensteuergesetz an diese neue Regel anzupassen. Ergebnis: Ausschüttungen von Stiftungen im Ausland konnten in der Heimat steuerfrei kassiert werden. Geschlossen wurde diese Lücke erst 2013. Sie trug zum Boom ausländischer Stiftungen bei deutschen Steuerpflichtigen bei.
Den Boom von Briefkastenfirmen wiederum befeuerte eine eigentlich gut gemeinte politische Entscheidung, die Europäische Zinsrichtlinie. Sie regelte im Jahr 2005 den Austausch von Kontoinformationen zwischen EU-Ländern – und machte es so gut wie unmöglich, Zinserträge zu verstecken. Die Politiker vergaßen aber, Firmen einzubeziehen. Flugs gründeten Steuersparkünstler zig Briefkastenfirmen – mit williger Hilfe deutscher Geldinstitute.
Die Deutschen müssen sich aber nicht alleine schämen. Gravierende Defizite bei der „Verfügbarkeit von Eigentümer-Informationen“ sieht die Anti-Geldwäsche-Einheit der OECD auch in der Schweiz, in Costa Rica und in der Türkei. Auch die Amerikaner zwangen die Schweiz, steuerrelevante Daten von US-Bürgern preiszugeben. Zu Hause allerdings sind sie nachsichtiger. „Man muss auch über Delaware sprechen“, heißt es in Schäubles Umfeld. In dem US-Bundesstaat gibt es mehr Firmen als Einwohner, rund jeder vierte Dollar in seinem Haushalt stammt aus dem Geschäft mit den schnellen Firmengründungen.
Halbautonome Gebiete sollen an die kurze Leine
Auch Großbritannien müsste seinen Einfluss auf britische Kronkolonien und Krongebiete geltend machen, die sich dem Steuerspargeschäft verschrieben haben – gerade nachdem die Panama Papers enthüllten, dass selbst Premierminister David Cameron an einem Offshore-Fonds seines verstorbenen Vater beteiligt war. Oppositionsführer Jeremy Corbyn fordert daher, halbautonome Gebiete wie die Kanalinseln, Gibraltar, Bermuda oder die Cayman Islands steuerpolitisch an die kurze Leine zu nehmen. Doch das wird kaum geschehen: Tausende Hedgefonds, die in der Londoner City operieren, sind in den Cayman Islands oder Gibraltar registriert. Und dann sind da noch in Großbritannien ansässige Ausländer, die als „non-domiciled“ gelten und auf im Ausland verdiente Einkommen keine Steuern zahlen.
Der Steuer-Sonderausschuss des Europäischen Parlaments empfiehlt, europäische Banken bis hin zum Lizenzentzug für undurchsichtige Steuerdeals zu bestrafen. Auch Schäubles Beamte überlegen, Steuerberater in Mithaftung zu nehmen, vielleicht sogar Anwaltskanzleien, bei Briefkastenfirmen oft zwischengeschaltet. Freilich wäre dieser Eingriff in das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant rechtsstaatlich heikel.
Weniger brisant ist eine andere Idee, über der Schäubles Beamte brüten: dass Unternehmen ihre Steuergestaltungsmodelle dem Finanzamt anzeigen müssen. Das Ministerium hat dazu ein Gutachten beim Münchner Steuerprofessor Wolfgang Schön in Auftrag gegeben. Eine Schwierigkeit dürfte schon darin bestehen, ein Steuergestaltungsmodell zu definieren. Eine weitere, die Regulierung nicht zu weit zu treiben, wie Edelfried Schneider, Vizepräsident der Europäischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer, warnt: „Schon heute liegen die Compliance-Kosten bei vielen Banken höher als der Gewinn.“
Was ist legal und was nur illegitim?
Daher hoffen manche auf die Selbstheilungskräfte der Märkte. „Banken werden aus eigenem Interesse stärker darauf achten, die Eigentümer hinter solchen Organisationen zu überprüfen“, sagt Chrisol Correia von der Unternehmensberatung LexisNexis Risk Solutions. Daran hapert es noch. Laut einer Lexis-Umfrage fragen zwölf Prozent der europäischen Banken nicht nach, woher Einlagen etwa von Stiftungen kommen. Nur knapp 70 Prozent gleichen Kundendaten mit Vorstrafenregistern ab.
Immer wird es bei der Diskussion um Briefkastenfirmen und Steuergestaltungen insgesamt um die Frage gehen: Was ist legal? Was nur illegitim? Und was illegal? Diese Frage ist gerade bei den nun aus der Grauzone gerissenen Briefkastenfirmen hochkomplex, denn die können durchaus ehrenwerten Zielen dienen. Reichen Familien bieten sie Gelegenheit, international gestreutes Vermögen zu bündeln und so über Generationen zu erhalten.
Das Finanzamt ist dann stets informiert, Kapitalerträge werden regulär versteuert. Ein weiteres, auf den ersten Blick legales Motiv für Stiftungen und Trust ist das, was Berater als „Asset Protection“ bezeichnen: Werden Stiftungen übertragen, zählen sie formal nicht mehr zum Privatvermögen. Auch Ex-Ehepartner oder Enterbte sollen dadurch leer ausgehen.
Briefkastenfirmen können aber auch schlicht im Geschäftsleben nützlich sein. Ihre Gründung bietet im Ausland Schutz vor unmäßigen Schadensersatzforderungen, stellt sicher, dass bekannte Unternehmen keine überhöhten Preise zahlen müssen – oder bieten Konzernen Schutz, die etwa in vielversprechende Start-ups investieren wollen, ohne dass die Konkurrenz davon Wind bekommen soll.
Aber solche ehrenwerten Fälle bilden die Ausnahme, geben selbst Befürworter zu, daher will SPD-Chef Sigmar Gabriel sie gleich komplett verbieten. So weit geht Schäuble zwar nicht, dem Konstrukt könnte es dennoch an den Kragen gehen, schon wegen einer anderen und stilleren Entwicklung: Deutschlands Justiz ändert ihre Rechtsauslegung. Viele Jahre orientierten sich hiesige Finanzrichter am Buchstaben des Gesetzes. So konnten Steuerexperten Gesetzeslücken ausspähen. Inzwischen fragen die Richter zunehmend, was der Gesetzgeber bezweckt hat.
Die sogenannte teleologische Rechtsauslegung (griechisch: Telos = Ziel) ist eine Revolution im paragrafengläubigen Deutschland. Denn dass der Gesetzgeber mit voller Absicht Steuerschlupflöcher strickt, kann niemand ernsthaft behaupten oder gar beweisen. Aggressive Steuersparer müssen also nun fürchten, dass Finanzgerichte ihre neue Art der Rechtsprechung auch auf Jahre zurückliegende Fälle anwenden. Die Richter haben dabei eine Allzweckwaffe zur Hand: Paragraf 42 Abgabenordnung. Der Missbrauchsparagraf besagt, dass Geschäfte und Unternehmenskonstruktionen nichtig sind, wenn sie allein dem Zweck der Steuerersparnis dienen. Auch Inhaber von Briefkastenfirmen dürften diesen Paragrafen bald sehr genau kennenlernen.
Dieser Sinneswandel ist in Deutschland überfällig, ein trotz aller Schäuble-PR in eigener Sache imperfektes Steuerland. Alle zwei Jahre veröffentlicht das Netzwerk Steuergerechtigkeit den sogenannten Schattenfinanzindex. Er stellt dar, wie sehr sich die Gesetze eines Landes zum Verstecken von Geldern eignen. Seit Jahren liegt Deutschland in diesem Ranking auf Rang acht, hinter den Cayman Islands, nur knapp vor Bahrain. Das Netzwerk kritisiert etwa, dass das Finanzministerium die 4. Geldwäscherichtlinie der EU nicht ausreichend umsetze: So soll zwar ein Register über die wahren Eigentümer von Unternehmen kommen, allerdings vorrangig für Ermittlungsbehörden und Banken einsehbar. Schäuble will den Datenschutz hochhalten, auch wegen Bedenken der Industrie. Lutz Goebel, Präsident des Verbandes Die Familienunternehmer, schimpft etwa: „Wegen weniger schwarzer Schafe werden nun wieder alle Unternehmer unter Generalverdacht gestellt.“