Pflegeversicherung Pflegende nehmen Leistungen zu wenig in Anspruch

Die meisten pflegenden Angehörigen kennen die zusätzlichen Leistungsangebote der gesetzlichen Pflegeversicherung, nutzen sie aber kaum. Für die Pflegeversicherungen bedeutet das geringere Ausgaben als vorhergesagt.

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Pflegende Angehörige erbringen für das deutsche Gesundheitssystem eine immense Arbeitsleistung, nutzen aber kaum Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung. Wenn man deren Stundenzahl mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro multipliziere, liege die Wertschöpfung bei rund 37 Milliarden Euro pro Jahr, sagte der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, am Montag in Berlin bei der Vorstellung des AOK-Pflegereports 2016. Das sei vergleichbar mit den Aufwendungen der ärztlichen Versorgung und den Ausgaben für Arzneimittel.

Wie sich die Pflegestufen unterscheiden

Nach dem Report kennen zwar die meisten pflegenden Angehörigen die zusätzlichen Leistungsangebote der Pflegeversicherung wie Tagespflege oder Kurz- und Verhinderungspflege während der Abwesenheit der pflegenden Person. Doch sie nutzen sie nur in geringem Maß. Ein Grund sei, dass sich Pflegebedürftige ungern von Fremden betreuen ließen. Jedenfalls sei dringend mehr Beratung nötig, um die Akzeptanz der Angebote zu steigern, so der Report. Dazu müsse man auch rechtzeitig auf Patienten zugehen, um etwa die Pflege nach einem Herzinfarkt oder einem Oberschenkelhalsbruch früh planen zu können.

Nach den Worten der Mitherausgeberin des Reports, Adelheid Kuhlmey, ist die Zunahme von Pflegebedürftigkeit in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren günstiger verlaufen als vorhergesagt. Das hänge unter anderem damit zusammen, dass die Bevölkerung zwar älter werde, aber länger gesund bleibe. Zugleich könnte die Pflegebereitschaft in der Gesellschaft sinken, weil mit rückläufiger Geburtenzahl das Potenzial für Pflegekräfte ab- und die Zahl von Einfamilienhaushalten zunehme. Kuhlmey plädierte dafür, dass sich mehr Männer in der Pflege engagierten. 73 Prozent der Privatpflegenden seien Frauen.

Litsch begrüßte grundsätzlich die Zusammenlegung der Ausbildung von Kranken- und Altenpflege, wie sie das Pflegeberufsgesetz der Bundesregierung vorsieht. Dies bringe eine höhere Durchlässigkeit in den Pflegeberufen mit sich. Zudem brauche man angesichts der mehrfacherkrankten älteren Menschen etwa in Pflegeheimen Fachkräfte, die nicht nur Alten-, sondern auch Krankenpflege beherrschten. Der Gesetzentwurf habe richtige Ziele, werde aber falsch umgesetzt, sagte Litsch.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der dpa: „1,8 Millionen pflegebedürftige Menschen werden zu Hause betreut. Davon nutzen nur 67.000 Leistungen der Tages- und Nachtpflege. Das sind gerade einmal 3,7 Prozent.“ Auch das Pflege-Darlehen nehme nur ein Bruchteil in Anspruch: Von 375.000 Berechtigen haben 242 ein Darlehen beantragt

Brysch warf der Bundesregierung vor, die gesetzlichen Leistungen so konzipiert zu haben, „dass die überwältigende Mehrheit sie gar nicht in Anspruch nehmen kann oder will“. Er unterstrich, die Bundesregierung müsse einen Entwicklungsplan „Pflege 2025“ vorlegen mit dem Ziel, dass 25 Prozent der Betroffenen die gesetzlichen Hilfestellungen in Anspruch nehmen können.

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