Bei der Gemengelage erstaunt es umso mehr, dass Otis bei seiner Verteidigungsstrategie kein Mittel zu peinlich ist. Nun setzen die Verteidiger also auf die zweifelhafte Nummer der Befangenheit. Der Richter gilt Otis zufolge als Komplize von Deutsche Bahn, Nahverkehrsbetrieben und Stadtverwaltungen. Deren Vertreter schütteln den Kopf über die „juristischen Winkelzüge“, sagt ein Beteiligter. Man sei auf das „Schlammschlacht-Niveau“ abgesunken. Bei Otis wollte man „laufende Verfahren grundsätzlich nicht kommentieren“.
Die Kartellunternehmen tun sich mit ihrer Taktik so oder so keinen Gefallen. Denn den eigentlichen Schaden schätzen die betroffenen Städte und Bahnen auf nur rund 46 Millionen Euro. Jeden Tag wird der Betrag aber mit einem hohen einstelligen Prozentsatz verzinst – eine „gute Geldanlage“, heißt es aus Kreisen der Geschädigten. Inzwischen übersteigt die Zinsbelastung den Schaden. Hinzu kommen Forderungen aus Österreich, Belgien und den Niederlanden. Europaweit könnten die vier gezwungen werden, Schadensersatz von bis zu 200 Millionen Euro zu zahlen.
Vielleicht greifen die Unternehmen dann auch dort noch zu bemerkenswerten Argumenten. Der Nachweis, ob „der Herr Vorsitzende“ am Landgericht Berlin „tatsächlich befangen“ sei, sei ohnehin „nicht erforderlich“, heißt es in dem Antrag von Otis. Bereits der „böse Schein“ reiche aus. „Es ist allein entscheidend, ob eine vernünftig denkende Partei Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters hätte.“