Privatinsolvenz Schnell aus der Pleite nach britischem Recht

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Insolvenzen

„Der komplette Umzug in ein anderes Land ist nur Leuten möglich, die sich das leisten können“, sagt Marius Stark, Schuldnerberater bei der Caritas und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände. Wenn Freunde oder Verwandte das nötige Geld zuschießen und juristisch alles korrekt läuft, sei aber nichts dagegen einzuwenden, dass Deutsche auf diesem Weg günstigere Insolvenzregeln in anderen EU-Staaten ausnutzten. „Die Angebote an Schuldner, ihre Wohnsitze zu verlagern, richten sich an eine exklusive Kundschaft“, sagt auch Rechtsanwalt Daniel Bergner, Geschäftsführer beim Verband Insolvenzverwalter Deutschlands. Bergner schätzt, dass jährlich eine niedrige vierstellige Zahl von Personen solche Verlagerungsmodelle in Anspruch nimmt. Zwar gebe es keine Statistik, doch die Fülle entsprechender Dienstleister spreche Bände. Die Kosten für Berater, Anwälte und Umzüge lohnen sich laut Bergner allerdings nur für Schuldner mit relativ hohen Verbindlichkeiten. „Die Methode ist konform mit geltendem Recht, trotzdem sollten die EU-Staaten ihre nationalen Insolvenzregeln harmonisieren“, fordert Bergner. Es sei ein äußerst misslicher Umstand, dass einzelne gut Informierte und Mobile besser wegkommen als der Rest.

Doch Vorsicht: Wer wegen hoher Verbindlichkeiten ins Ausland zieht, geht ein großes Risiko ein. „Schuldner müssen sich klarmachen, dass die Wohnsitzverlagerung zwar legal ist, aber nicht vom Gesetzgeber erwünscht“, sagt Rechtsanwalt Franz-Josef Schillo, Strafverteidiger und Insolvenzstrafrechtsexperte im Dresdner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Noerr. Missbilligung herrscht nicht nur in Deutschland. Auch die englischen Behörden seien alles andere als erbaut, wenn sie Insolvenzsachen auf den Tisch bekommen, die ihren Ursprung im Ausland haben. Richter, Behörden, Insolvenzverwalter und Gläubiger schauten in diesen Fällen besonders genau hin, ob die Betroffenen tatsächlich vor Ort wohnen. Die englischen Ämter lesen Mietverträge, prüfen Restaurantrechnungen oder Quittungen über Einkäufe und lassen sich sogar U-Bahn-Tickets oder Strom- und Telefonrechnungen vorlegen. „Sobald auch nur Details juristisch nicht vollständig wasserdicht sind, platzt das ganze Konzept“, warnt Schillo. Erkennt England den Wohnsitz nicht an, geraten die Schuldner in Verdacht, sich illegal ihren Gläubigern entziehen zu wollen. Dann potenzieren sich laut Schillo die Risiken, dass Staatsanwälte wegen Insolvenz- und Prozessbetrugs ermitteln und Anklage erheben.

Null Prozent Insolvenzquote

Läuft dagegen aus Sicht des Schuldners alles glatt, schauen die Gläubiger in die Röhre. Das erlebte Marion Kremer, Geschäftsführerin der Inkassofirma forte! in München und Vizepräsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU). Kremer vertrat einen Pharmavertrieb, dem eine Hamburger Apothekerin mehr als 30 000 Euro für gelieferte, aber nicht bezahlte Medikamente schuldete. Von der Apotheke blieb in Deutschland allerdings nur ein Briefkasten unter der Adresse der Eltern der Besitzerin übrig. Die Apothekerin hatte im September 2008 in London Insolvenz angemeldet, wie die englischen Behörden wissen ließen. Schon ein Jahr später war das Verfahren beendet und das Geld verloren. Für Kremers Mandantin sowie alle anderen Gläubiger gab es keinen Cent zurück. Der zuständige englische Richter teilte lapidar mit: Für das gesamte Forderungsvolumen in Höhe von umgerechnet fast einer halben Million Pfund ergibt sich eine Rückzahlungsquote von exakt „null Prozent“.

Die Bundesregierung hat das Problem mit dem Schuldnertourismus erkannt. Laut Koalitionsvertrag will Schwarz-Gelb für gescheiterte Firmengründer die Wartezeit bis zur Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre halbieren. Innovative Unternehmer sollen so nach englischem Vorbild schneller „eine zweite Chance“ bekommen. Mit einem Gesetzentwurf ist im Herbst zu rechnen. Doch selbst wenn die Reform kommt, bleibt der Unterschied zur Rechtslage in Großbritannien immer noch beträchtlich. Beratern wie Seifert dürften die Kunden deshalb nicht so schnell ausgehen. n

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