Prozess Syrien-Rückkehrer bei Kämpfen „meistens hinten“

Ein Frankfurter Schüler zog nach Syrien, um gegen das Assad-Regime zu kämpfen. Vor dem OLG hat sich der 20-Jährige jetzt erstmals zu seinem Motiv und seinen Einsätzen geäußert. Trotzdem bleibt noch vieles unklar.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Kreshnik B. (Mitte) wird die Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vorgeworfen. Quelle: dpa

Frankfurt/Main Im ersten deutschen Prozess gegen einen mutmaßlichen Kämpfer der Terrormiliz IS hat der angeklagte Syrien-Rückkehrer erstmals ausgesagt. Der 20-Jährige räumte auf Fragen des Staatsschutzsenats ein, in einem syrischen Militärlager 2013 eine Ausbildung am Sturmgewehr absolviert zu haben und bei Kampfeinsätzen dabei gewesen zu sein. „Ich habe aber nicht auf Leute geschossen“, sagte Kreshnik B. am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

Er habe bei den Einsätzen „meistens hinten“ gestanden und mit anderen Europäern den Rückzug gesichert. In kleinen Gruppen habe er auch Wachdienste an Häusern und Straßensperren geschoben. „Ich habe nicht gekämpft“, sagte der Deutsche mit Wurzeln im Kosovo, der in Frankfurt Fachabitur machen wollte. In einem Ausbildungslager habe er kostenlos Kleidung und Essen und zeitweilig auch eine Kalaschnikow bekommen.

Zu seinem Motiv, in Syrien zu kämpfen, sagte der Angeklagte: „Ich wollte meine Brüder unterstützen.“ Ziel sei der Sturz des Assad-Regimes gewesen. Er wünsche sich noch immer, als Märtyrer im Kampf gegen dieses Regime, gegen Tyrannei und Unterdrückung zu sterben, formulierte er mit Hilfe seines Anwalts.

Er habe Syrien auf eigenen Wunsch mit Hilfe eines Onkels verlassen, der bei der freien Syrischen Armee gewesen sein soll. „Ich wollte nicht gegen andere Muslime kämpfen, die sich gegen das Assad-Regime gestellt haben.“

Auf die Fragen des Senats und der Bundesanwaltschaft, wie er sich als Schüler radikalisiert und den Entschluss gefasst habe, nach Syrien zu gehen, blieb der Angeklagte ungenau. „Der Entschluss kam von mir selber, das hat nichts mit Leuten zu tun.“ Seine Familie habe seinen Wunsch, in Syrien zu kämpfen, nicht so ernst genommen. Zu seinen Kumpeln und den sechs Männern, mit denen er Anfang Juli 2013 über die Türkei Richtung Syrien fuhr, bestätigt er nur, was das Gericht schon aus Chatprotokollen und abgehörten Telefonaten weiß.

Kreshnik B. ist wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat im Ausland angeklagt. Darauf stehen für Erwachsene bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Der Heranwachsende könnte nach Jugendstrafrecht zu einer Gefängnisstrafe von weniger als viereinviertel Jahren verurteilt werden. Voraussetzung dafür war nach einer Vereinbarung des Staatsschutzsenates, der Bundesanwaltschaft und des Verteidigers, dass er sich ausführlich auf die Fragen einlässt.

Mit der Vernehmung der älteren Schwester des Angeklagten als Zeugin geht der Prozess an diesem Freitag weiter. Sie soll klären helfen, ob Kreshnik B. auf eigenen Wunsch oder auf Druck seiner Familie aus Syrien zurück nach Deutschland gereist ist. Die junge Frau war mit einem Cousin in die Türkei geflogen, um mit ihrem Bruder zurück nach Deutschland zu fliegen. Auf dem Frankfurter Flughafen wurde Kreshnik B. dann Ende vergangenen Jahres festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%