Prozess um Daniel M. Vorwurf der Spionage – Verteidigung will Verfahren abkürzen

Die Verteidiger des mutmaßlichen Schweizer Spions Daniel M. bieten zum Prozessauftakt eine Absprache an. Die Bespitzelung deutscher Finanzbeamter könnte damit schneller juristisch aufgearbeitet werden.

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Rechtsanwalt Hannes Linke (l.) mit dem angeklagten Schweizer Daniel M. Quelle: dpa

Frankfurt Die Verteidigung will den Prozess gegen einen mutmaßlichen Schweizer Spion durch eine Absprache mit der Anklage beenden. Der Prozess am Oberlandesgericht Frankfurt gegen Daniel M. wurde am Mittwoch kurz nach Verhandlungsbeginn für ein Rechtsgespräch zwischen Verteidigung und Anklage unterbrochen. Die Verhandlung sollte um 11.00 Uhr fortgesetzt werden. Die Verteidigung um Rechtsanwalt Robert Kain will eine Bewährungsstrafe erreichen. M. droht eine Höchststrafe von fünf Jahren.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 54-jährigen Schweizer vor, im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienst des Bundes fast vier Jahre lang die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung und einige ihrer Mitarbeiter ausspioniert zu haben. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen hatten seit 2010 Steuer-CDs mit Datensätzen mutmaßlicher Steuerhinterzieher gekauft. Die Informationen waren Schweizer Banken entwendet worden. Die Datensätze hatten dem Fiskus mehrere Milliarden Euro an Mehreinnahmen eingebracht.

Der ehemalige Schweizer Polizeibeamte wurde am 28. April festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. M. habe von seiner „nachrichtendienstlichen Führungsstelle“ in der Schweiz den Auftrag erhalten, Informationen über die Arbeitsweise deutscher Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Ankauf der Steuer-CDs zu beschaffen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Zunächst habe der Schweizer persönliche Daten über drei NRW-Steuerfahnder geliefert. Die Schweizer Behörden erließen in der Folge Haftbefehle gegen die Männer.

Darüber hinaus habe der mutmaßliche Spion eine „Quelle“ in der NRW-Finanzverwaltung untergebracht. M. habe für die Aufträge Geld erhalten. Die Identität der Quelle bei der Finanzverwaltung sei bis heute nicht geklärt, sagte Oberstaatsanwalt Lienhard Weiß bei der Verlesung der Anklageschrift.

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