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Reform: Erbschaftsteuer: Viele Fragen offen!

Der Beschluss der Koalitionsspitzen zur Reform der Erbschaftsteuer lässt viele Fragen offen.

Erbschaftsteuer Quelle: AP
Erbschaftsteuer Quelle: AP

Was fällt unter das Verwaltungsvermögen? Beginnt bei großen Familienstämmen mit jedem Todesfall die Lohnsummenfrist von neuem?

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Was ist, wenn ein Kind ein Haus erbt und dieses wegen wirtschaftlicher Notlage innerhalb von zehn Jahren versteigert wird? Liegen die Bürokratiekosten wirklich nur bei 38,89 Euro pro Unternehmen?

Der CSU-Bundestagsabgeordnete und Jurist Peter Gauweiler hat einige Fragen formuliert und an seine Fraktionsspitze zur Beantwortung gesandt.

Haben auch Sie Fragen zur Erbschaftsteuerreform? Schicken Sie sie uns per Mail an aktion@wiwo.de. Wir leiten Ihre Fragen an das Bundesfinanzministerium und die Spitzen der Großen Koalition weiter. Über die Antworten werden wir berichten.

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4 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 13.11.2008, 16:27 UhrAnonymer Benutzer: heinz banzhaf

    Der Schluss des letzten Satzes muss lauten: "von der Merkel-CDU nicht mehr vertreten wird".

  • 13.11.2008, 16:22 UhrAnonymer Benutzer: heinz Banzhaf

    Geschwister werden künftig erbschaftssteuerlich wie Fremde eingestuft mit einem mickrigen Freibetrag von € 20.000,--. Dies ist nicht im Einklang mit der gesetzlichen Regelung im Erbrecht. Gerechter wäre eine einheitliche Flatrate von ca. 5 % bis 10 % ohne Freibeträge. Aber dies ist von den "Dieben" aus dem linken Lager und ihren "christlichen" Mittätern (Merkel, Öttinger, Seehofer u. Konsorten) nicht zu erwarten. Auch die FDP sollte nicht nur die interessen von mittelständischen Unternehmern vertreten, sondern bedenken, dass es ein politisch heimatloses konservatives Wählerpotential gibt, das schon lange von der Merkel-CDU nicht mehr verraten wird.

  • 12.11.2008, 16:46 UhrAnonymer Benutzer: Rüdiger Okun

    Die Erbschafts- und Schenkungssteuer muss unbedingt abgeschafft werden! Sie ist faktisch eine Enteignung der Erblasser und der Erben. Hier bereichert sich eine bundesregierung an dem Eigentum von Toten. ich kann nur jeden Mittelständler in bayern aufrufen, geht ins benachbarte Österreich, die wissen wie man mit fleißigen Leuten umgeht. Allen Unkenrufen zum Trotz hat diese bundesregierung es immer noch nicht begriffen, dass diese Neidsteuer die auch in der Erhebung teurer wird, als die Einnahmen der bundesländer. Lesen Sie sich die Fragen von Herrn Gauweiler durch! Sie werden merken, dass noch nicht alles gefragt wurde. Diese Steuer wird wieder vor dem bundesverfassungsgericht landen!!!

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