
Die Wachstumschancen stagnierten im Februar auf dem Niveau des Vormonats, der Arbeitsmarkt gerät stärker unter Druck. Trotz geringer Auslastung der Produktionskapazitäten halten sich Arbeitslosigkeit und Stellenrückgang aber noch im Rahmen. Die Kurzarbeit hat sich gegenüber ihrem Höchststand fast halbiert, wird aber noch gebraucht. Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Lage zwar schlechter als im Januar, blicken jedoch optimistischer in die kommenden sechs Monate.
Folgende Maßnahmen beinhaltet die Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch:
Ältere Arbeitslose, die einen Job mit weniger Gehalt als vorher annehmen, erhalten zwei Jahre lang AufstockungArbeitslose, die sich von privaten Vermittlern in einen neuen Job bringen lassen, bekommen hierfür einen Gutschein über 2000 EuroSchwer vermittelbare ältere Arbeitnehmer erhalten bis zu 50 Prozent LohnzuschussBerufsorientierung für junge Arbeitssuchende wird länger als vier Wochen gewährtDie Bundesagentur zahlt die Weiterbildung von über 45-jährigen Beschäftigten
Kommentar: Die beschriebenen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik haben sich in der Praxis bewährt, und die Verlängerung um ein Jahr ist zu begrüßen. Vermittlungsgutscheine und Lohnkostenzuschüsse haben die Wiedereingliederung von Arbeitslosen erleichtert. Allerdings ist die Erweiterung der Förderperspektive um ein Jahr recht kurz, insbesondere für die private Arbeitsvermittlung wäre eine längere Planungssicherheit wünschenswert. Verfehlt ist dagegen die Finanzierung von Weiterbildungsangeboten für Arbeitnehmer, die bereits eine feste Stelle haben. Das ist nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung.













