Großbritannien
Das Thema Reichensteuer erhält in Großbritannien gerade neue Brisanz – die Labour-Partei macht damit in der anstehenden Parlamentswahl kräftig Wahlkampf. Schattenfinanzminster John McDonnell möchte die Einkommenssteuer für alle, die mehr als 80.000 Pfund (umgerechnet rund 94.400 Euro) im Jahr verdienen, kräftig erhöhen. Bisher legt er sich im Hinblick auf den künftigen Spitzensteuersatz nicht fest, spekuliert wird aber über einen Satz von 60 Prozent. Ein Labour-Sieg ist am 8. Juni zwar angesichts des großen Vorsprungs der Tories in den Meinungsumfragen wenig wahrscheinlich.
Trotzdem dürfen sich die Wohlhabenden in Großbritannien nicht sicher fühlen: Premierministerin Theresa May betont immer wieder, sie wolle keine Regierungschefin nur für die Privilegierten sein. So wurde im März vorgeschlagen, die reine Testamentseröffnung (nicht die Erbschaftsteuer) in England und Wales bei größeren Vermögen mit einer Gebühr von 20.000 Pfund zu belegen.
Derzeit gilt für Bezieher eines Jahresgehalts ab 150.000 Pfund (179.000 Euro) der Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Die britische Einkommensteuer ist progressiv und wird in drei Stufen berechnet. Grundsätzlich gibt es einen Steuerfreibetrag von 11.500 Pfund im Jahr – allerdings nur für diejenigen, die weniger als 100.000 Pfund im Jahr verdienen. Wer weniger als 11.500 Pfund im Jahr verdient, zahlt also gar keine Einkommensteuer. Oberhalb dieses Grenzwertes und bis zu einer Einkommenshöhe von 31.785 Pfund wird ein Basissatz von 20 Prozent fällig, danach gilt bis zur Grenze von 150.000 Pfund ein mittlerer Satz von 40 Prozent, darüber dann 45 Prozent.
Japan
Das Buch „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ von Thomas Piketty wurde auch in Japan zum Bestseller. Dabei hat laut dem Forschungsinstitut der Credit Suisse die Inselnation im Fernen Osten die nach Belgien geringste Ungleichheit aller Industrienationen in der Kapitalverteilung. Wegen der scharfen Besteuerung der Reichen wurde Japan sogar das „erfolgreichste kommunistische Land“ der Welt genannt. Tatsächlich gehen von steuerpflichtigen Einkommen über 345.000 Euro insgesamt 55 Prozent an den japanischen Staat, ab 155.000 Euro werden knapp 50 Prozent fällig. Darin enthalten sind neben der Einkommensteuer auch eine Wohnsitzsteuer sowie ein nach dem Tsunami von 2011 erhobener und bis 2037 laufender Solidaritätszuschlag von 2,1 Prozent.
Noch mehr tut die Erbschaftsteuer den Reichen weh. Wer mehr als 5,2 Millionen Euro erbt, muss den Höchstsatz von 55 Prozent abgeben – bei einem niedrigen Freibetrag von rund 360.000 Euro (bei zwei Erben). Einige Reiche ziehen deshalb mit ihrem Geld ins Ausland um. Singapur, Hongkong und Thailand sind als Altersruhesitz beliebt. Dem schob der japanische Staat erst 2013 einen Riegel vor. Mindestens fünf Jahre müssen der Vererbende UND seine Erben im Ausland gelebt haben, um der Erbschaftssteuer zu entgehen. Anfang April wurde die Mindestgrenze für den Auslandsaufenthalt auf zehn Jahre verdoppelt.
„Japans Reiche verlieren ihr Vermögen typischerweise nach drei Generationen“, kommentiert Yuriko Koike, Gouverneurin von Tokio. Einen kleinen Steuervorteil haben die japanischen Reichen allerdings noch. Sie leben oft von Kapitalerträgen. Deren Besteuerung ist in Japan mit 15,3 Prozent auf Dividenden und 20,3 Prozent auf Zinsen im internationalen Vergleich recht günstig.