Rente in Deutschland Die vertane Chance

Die Union hat aus rein ideologischen Gründen die Chance vertan, das deutsche Rentensystem zu verkraftbaren Kosten zu reformieren. Jetzt kann es mit der Rentenpolitik nur noch schlimmer werden. Eine Analyse.

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2017 droht ein Rentenwahlkampf – zum Nachteil der Bevölkerung. Quelle: dapd

Berlin Eines vorweg: Was Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am Freitag als ihr Rentenkonzept vorgelegt hat, ist fachlich und unter den Gesichtspunkten der politischen Machbarkeit eine Glanzleistung. Die Ministerin zeigt mit ihrem Konzept einen Weg auf, die Ängste vor Altersarmut und stark schrumpfenden Einkommen im Alter zu vertretbaren Kosten zu dämpfen. Das war auch aufgrund der gezielten Kampagnen von Gewerkschaften und Sozialverbänden, die diese Ängste befeuerten, viel Arbeit.

Hätte die Koalition sich beim Gipfeltreffen am Donnertagabend auf den Vorschlag von Nahles verständigt, hätte sie damit nicht nur den wahrscheinlich von Polemik und Unsachlichkeiten geprägten Rentenwahlkampf verhindert. Sie hätte auch dafür gesorgt, dass nach den Fehlleistungen der Vergangenheit nun doch noch ein Rentengesetz folgt, das den wirklich Schutzbedürftigen Sicherheit und eine Perspektive jenseits der Grundsicherung im Alter gibt.

Diese Schutzbedürftigen sind zum einen langjährig Versicherte, deren Erwerbsbiografien Brüche wegen Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen haben. Es sind die rund drei Millionen Selbstständige ohne eigene Angestellte, die derzeit nicht pflichtversichert in einem berufsständischen Versorgungswerk sind. Ihre Zahl wird in Zukunft im Zuge der Digitalisierung der Wirtschaft stark zunehmen. Und es sind die aktuell 1,8 Millionen Arbeitnehmer, die im Beruf durch Unfall oder Krankheit erwerbsunfähig geworden sind.

Allein für diese letztere Gruppe konnten sich Union und SPD auf ein gemeinsames Konzept verständigen: Beispielsweise erhält heute jemand, der mit 45 erwerbsunfähig wird, eine Rente in der Höhe, als hätte er im gleichen Beruf und mit dem gleichen Einkommen bis zum 62. Lebensjahr weiter gearbeitet. In Zukunft soll diese Grenze schrittweise bis 2024 auf 65 Jahre angehoben werden. Das dürfte zu einem schrittweisen Anstieg der durchschnittlichen Erwerbsminderungsrente um knapp 100 Euro im Monat führen. Die Kosten von bis zu drei Milliarden Euro sollen systemgerecht aus den Beiträgen der Versicherten finanziert werden.

Vor allem aber wäre Nahles' Konzept geeignet gewesen, der leidigen öffentlichen Debatte um die Zukunft des Rentenniveaus ein Ende zu machen. Hier stehen im Moment unbezahlbare Forderungen im Raum. Die Linke hat gerade ein Konzept beschlossen, dem zufolge das seit 2000 von 53 auf aktuell 47,8 gesunkene Nettorentenniveau vor Steuern wieder auf 53 Prozent angehoben wird.

Die Gewerkschaften erheben in ihrer Rentenkampagne die Forderung, das Rentenniveau in einem ersten Schritt auf dem heutigen Niveau einzufrieren und nach 2020 schrittweise wieder auf 53 Prozent anzuheben. Finanzieren wollen die Gewerkschaften dies durch eine maßvolle Erhöhung des Rentenbeitrags. Der liegt aktuell mit 18,7 Prozent auf einem historischen Tiefstand und müsste, sollte es beim geltenden Rentenrecht bleiben, erst 2021 erhöht werden. DGB und Gewerkschafen plädieren dafür, dass vorher zu tun und auf diese Weise eine Demografiereserve in der Rentenkasse zu bilden.


Nahles könnte das ungerechte Rentensystem verbessern

Nahles plädiert in ihrem Konzept für eine deutlich maßvollere doppelte Haltelinie: Nach geltendem Recht darf das Rentenniveau bis 2030 auf 43 Prozent absinken, ohne dass der Gesetzgeber korrigierend eingreifen muss. Bis 2020 darf das Niveau nach geltendem Recht aber 46 Prozent nicht unterschreiten. Nahles' Vorschlag sieht vor, dass diese erste Haltelinie von 46 Prozent bis 2045 festgeschrieben wird. Gleichzeitig soll der Rentenbeitrag bis 2045 maximal auf 25 Prozent ansteigen dürfen. Bliebe es beim geltenden Recht, würde das Rentenniveau bis 2045 auf 41,7 Prozent absinken. Der Rentenbeitrag würde aber trotzdem auf 24 Prozent steigen.

Um den Kerngehalt dieses Vorschlags auf den Punkt zu bringen: Das geltende Recht bietet den heute jungen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern die folgende Perspektive: Euer Rentenbeitrag wird ab 2021 immer weiter steigen und ihr werdet für diese steigenden Beiträge einen Jahr für Jahr schrumpfenden Rentenanspruch erhalten.

Nahles' neues Angebot an die Jungen lautet dagegen: Der Rentenbeitrag wird zwar ab 2021 immer weiter steigen, aber euer Rentenanspruch wird nicht ins Bodenlose fallen, sondern bei 46 Prozent stabilisiert werden. Ihr Konzept ist insoweit alles andere als ungerecht gegenüber künftigen Generationen. Es mildert die Benachteiligung der Jungen gegenüber den rentennahen Jahrgängen, die es im derzeitigen Rentenrecht gibt.

Wenn alles gut läuft, müsste es laut Nahles überhaupt kein weiteres Absinken des Rentenniveaus geben. Denn neben der neuen Untergrenze definiert die Ministerin auch zwei neue Zielmarken: Danach soll nach Möglichkeit das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent abfallen und der Rentenbeitrag nicht über 24 Prozent ansteigen. Diese Zielmarken seien nicht unerreichbar, meint die Ministerin. Nötig sei dafür allerdings ein neuer Beschäftigungspakt mit der Wirtschaft, der gewährleistet, dass das Beschäftigungsniveau in Deutschland auch in Zukunft auf dem erreichten Rekordniveau bleibt. Diese Zielmarken sind aber vor allem ein Friedensangebot an die Gewerkschaften, denn sie greifen exakt deren rentenpolitische Forderungen auf.

So oder so wird die von Nahles vorgeschlagene Stabilisierung des Rentenniveaus bei 46 Prozent Geld kosten. Den größten Teil davon sollen die Beitragszahler tragen. So wird der Rentenbeitrag bis 2030 um 0,8 Prozentpunkte mehr steigen müssen als nach geltendem Recht. Dies bedeutet eine Mehrbelastung von 10,6 Milliarden Euro pro Jahr in heutigen Werten, die bis 2045 auf 29,3 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen wird. Ein Teil soll aber über Steuern statt von der von den Gewerkschaften geforderten Demografiereserve finanziert werden. Aus dem Bundeshaushalt soll ab 2030 dazu ein Demografiezuschuss von 4,2 bis 4,5 Milliarden Euro pro Jahr an die Rentenversicherung fließen. Er soll ab 2040 auf 7,7 Milliarden Euro pro Jahr steigen.

Nahles hält diese Zusatzbelastung des Bundeshaushalts für tragbar. Sie ist es zumindest dann, wenn die günstige Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre sich weiter fortsetzt. Ein Teil der Kosten einer Stabilisierung des Rentenniveaus bei 46 Prozent soll auch von den heute noch gar nicht abgesicherten Selbstständigen kommen. Nahles schlägt vor, Selbstständige, die jünger als 40 Jahre sind und keine andere Pflichtaltersversorgung haben, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dies würde die Einnahmebasis der Rentenversicherung deutlich stärken, da erste Rentenleistungen an diese Personengruppe erst in fast dreißig Jahren fällig werden würden.

Die Stärkung würde mithin genau in den Jahren erfolgen, in denen die Rentenkassen besonders stark belastet sind. Ab 2025 verstärkt die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Die Union hat diesen Teil des Nahles-Konzepts gleichwohl abgelehnt. Sie will stattdessen eine allgemeine Vorsorgepflicht für Selbstständige einführen. Damit verschenken CDU und CSU nicht nur eine Chance, die Rentenkasse in kritischer Zeit finanziell zu stabilisieren. Sie erweisen auch den schutzbedürftigen Selbstständigen einen Bärendienst. Denn denen fehlen, wie übrigens vielen Riester-Sparern, oft die Kenntnisse und der Überblick, die nötig sind, um das geeignete Vorsorgeprodukt am Kapitalmarkt zu finden. Zudem ignoriert die Union, dass im aktuellen Niedrigzinsumfeld die Renditen der eingezahlten Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung höher sind als bei privaten Vorsorgeprodukten, wie der Rürup-Rente.


Das Problem zwischen Ost und West

Bleiben die langjährig Versicherten mit Lücken in ihren Erwerbsbiografien. Für sie hat die Ministerin einen Vorschlag gemacht, der viele der Tücken der im Koalitionsvertrag vereinbarten Lebensleistungsrente vermeidet. Wer 35 Jahre, ab 2013 dann 40 Jahre, in die Rentenkasse eingezahlt hat, und einen Rentenanspruch unterhalb der Grundsicherung hat, soll einen Zuschlag auf die regionale Grundsicherung von zehn Prozent erhalten. Für Hamburger mit ihren höheren Mieten wäre das ein höherer Betrag als in Nauen in Brandenburg, wo die Wohnkosten deutlich niedriger sind. Dabei sollen auch bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit und zehn Jahre Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen anerkannt werden.

Eigenes Einkommen soll oberhalb bestimmter Freigrenzen angerechnet werden. Ebenso das Einkommen von Partner oder Partnerin, sofern es 1600 Euro im Monat übersteigt. Vermögen soll hingegen anders als bei der Grundsicherung im Alter unangetastet bleiben. Damit sich die neue Solidarrente niemand erschleichen kann, indem er ein Leben lang nur Teilzeit arbeitet, soll die Rentenversicherung in Zukunft neben der Beitragszahlung auch die Arbeitszeiten ihrer Versicherten erfassen und auf den Rentenkonten speichern. Auch mit diesem Vorschlag beißt Nahles bei der Union auf Granit. Immerhin soll in den kommenden zwei Wochen der Versuch gemacht werden, hier doch noch zu einer Einigung zu kommen.

Geeinigt hat man sich dagegen beim Thema West-Ost-Angleichung. Bis 2025, statt wie ursprünglich geplant bis 2021, soll nun der aktuelle Rentenwert Ost schrittweise auf Westniveau angehoben werden. Im Gegenzug soll der Höherwertungsfaktor, mit dem heute die Ostrenten so aufgestockt werden, als wäre die Lohngleichheit zwischen Ost und West bereits heute erreicht, schrittweise zurückgeführt werden. Dieser Höherwertungsfaktor führt aktuell dazu, dass Arbeitnehmer in Ostdeutschland mit jedem Euro Beitrag einen um acht Prozent höheren Rentenanspruch erwerben als Arbeitnehmer im Westen. Dieses Privileg der ostdeutschen Arbeitnehmer wird nun in kleineren Schritten über einen längeren Zeitraum abgebaut. Der Unmut dürfte sich daher in Grenzen halten.

Der Rentenexperte und Chef des Handelsblatt-Research-Instituts, Bert Rürup, hat sich in einer ersten Reaktion auf das Nahles-Konzept sehr enttäuscht darüber gezeigt, dass es der Koalition nicht gelungen sei, sich bei dem wichtigen Thema Rente zusammenzuraufen. Rürup, der schon Nahles' Vorgänger Norbert Blüm von der CDU in der Rentenpolitik beraten hat, verwies darauf, dass in der alten Bundesrepublik Rentenreformen nur im parteiübergreifenden Konsens beschlossen worden sind, um zu vermeiden, dass die Rente zum Konfliktthema in Wahlkämpfen wird.

Rürup fürchtet, dass sich nun die Parteien mit Rentenversprechen an die Wähler überbieten werden. Das Rentenkonzept von Nahles sei teuer, aber darstellbar, so Rürup. Doch was nun unter dem Druck der Parteienkonkurrenz in den kommenden Monaten versprochen wird, dürfte deutlich teurer werden. Genau so wird es wohl kommen. Es sei denn, die Union besinnt sich noch. Ein denkbarer Kompromiss wäre, dass sie sich darauf einlässt, das Rentenniveau bis 2030 bei den von Nahles geforderten 46 Prozent zu stabilisieren. Dies würde nämlich fast gar nichts kosten, da nach aktuellen Prognosen das Niveau sowieso bis 2027 oberhalb von 46 Prozent bleibt. Für die Zeit danach könnte eine Rentenkommission beauftragt werden, Vorschläge zu machen.

Im ersten Anlauf ist es Nahles nicht gelungen, die Union von dieser Idee zu überzeugen – oder sie geben doch noch nach. Denn CDU und CSU haben in einem Rentenwahlkampf am Ende mehr zu verlieren als die SPD, die Dank Nahles nun mit einem durchgerechneten, aus heutiger Sicht umsetzbaren Konzept dasteht, dass sie nun nur noch in ihr Wahlproramm übernehmen muss. Vor allem die CSU sollte nicht glauben, dass sie nun allein mit ihrer Forderung nach einer Verdoppelung der Mütterrente diesen Rentenwahlkampf gewinnen kann.

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