Rentenreform Bundestag beschließt Stärkung der Betriebsrenten

Die gesetzliche Rente reicht oft nicht mehr für ein auskömmliches Leben im Alter. Private Vorsorge wie die Riester-Rente brachte nicht den gewünschten Erfolg. Nun soll die Betriebsrente gestärkt werden.

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Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Quelle: dpa

Betriebsrenten sollen für Geringverdiener attraktiver und stärker in kleinen Betrieben verankert werden. Das ist das Ziel einer Reform von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD), die der Bundestag am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen der Koalition beschloss. Nahles will damit die zweite der drei Rentensäulen - gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge - ausbauen und vor allem Geringverdiener vor Altersarmut schützen.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen tun sich schwer, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Künftig soll das Risiko der Unternehmen, für Betriebsrenten zu haften, entfallen. Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenbeiträge für Geringverdiener sollen mit direkten Steuerzuschüssen gefördert werden. Bei Einkommen bis zu 2200 Euro brutto monatlich wird ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Fiskus bezuschusst.

Nahles wies in der abschließenden Beratung der Reform darauf hin, dass die Tarifpartner neben den bisherigen Wegen mit dem neuen „Sozialpartnermodell“ die Möglichkeit bekämen, eine Zielrente zu vereinbaren. Auf Garantien und Mindestleistungen werde verzichtet. Denn diese seien bislang der Hemmschuh, der gerade kleine Unternehmen häufig davon abhalte, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

Und damit sich zusätzliche Vorsorge wirklich lohne, werde es in der Grundsicherung im Alter erstmals Freibeträge von bis zu 200 Euro für Betriebs- oder Riester-Renten geben, hob die Ministerin hervor. Sie bezeichnete die Betriebsrenten als bewährtes und wichtiges Standbein der Altersvorsorge. Doch viele Menschen, für die es mit ihrem Einkommen besonders wichtig wäre, hätten keine Chance auf eine Betriebsrente. Die Bundesregierung wolle daher gerade für sie die Chance schaffen, mit einer Betriebsrente im Alter besser abgesichert zu sein.

Künftig wird bei einer Entgeltumwandlung der Arbeitgeber verpflichtet, die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtungen weiterzuleiten. Die Neuregelung gilt von 2019 an für neue und von 2022 an auch für alte Vereinbarungen. Grundsätzlich sollen Vereinbarungen über Betriebsrenten von den Tarifvertragsparteien erarbeitet werden. Sie sollen auch die Aufsicht über Anlagerisiken behalten. Hier könnten sich dann auch kleinere, nicht tarifgebundene Betriebe anschließen.

Die Reform ist zustimmungspflichtig. Der Bundesrat soll sich am 7. Juli damit befassen. Das Gesetz soll 2018 in Kraft treten.

Linke und Grüne stimmten im Bundestag gegen das Gesetz. Der Linke-Rentenexperte Matthias Birkwald kritisierte das Modell als „eine Hoffnungsrente, eine Pokerrente oder eine Lottorente“. Arbeitgeber müssten stärker in die Pflicht genommen werden. Es dürfe wegen der Finanzmarktrisiken nicht so viel Geld der Altersvorsorge auf Aktienmärkten angelegt werden. Der Grünen-Experte Markus Kurth warnte vor einer „Risikoverlagerung“ auf den Arbeitnehmer.

Der CDU-Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling rief die Unternehmen dazu auf, freiwillig höhere Anteile an den Betriebsrenten zu zahlen. Diese seien auch „ein wichtiges Instrument der Personalgewinnung“.

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