Rentenversicherung 140.000 Renten flossen an Tote

Die Deutsche Rentenversicherung hat 2015 in rund 140.000 Fällen Renten an Tote gezahlt. Im Durchschnitt ist es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund um eine Summe von 780 Euro gegangen, berichtet die WirtschaftsWoche.

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Quelle: dpa

Der Anspruch auf Rentenzahlung erlischt normalerweise nach dem Sterbemonat. Zwar erhält die Rentenversicherung zeitnah Informationen zu Sterbefällen, etwa von Meldebehörden, Bestattern oder Angehörigen. Zudem werden automatisch Sterbedaten mit anderen Ländern abgeglichen. Trotzdem ließen sich ungerechtfertigte Zahlungen nicht immer vermeiden, teilte die Rentenversicherung mit. Zur Rückzahlung sei in solchen Fällen vorrangig die Bank verpflichtet. Reicht das Guthaben dort nicht, können aber selbst unbeteiligte Dritte belangt werden.

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