Rentenversicherung Das Geldpolster schmilzt

Die Rücklagen der Rentenkasse werden drastisch sinken, teilt der Vorstand der Rentenversicherung am Freitagmorgen mit. Am gleichen Tag winkt der Bundesrat das neue Betriebsrentengesetz durch.

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Die Rücklagen in den Rentenkassen werden weniger. Quelle: dpa

Das Milliardenpolster der Rentenkasse schmilzt. Bereits 2017 dürfte die Nachhaltigkeitsrücklage von 32,4 Milliarden Euro zum Ende vergangenen Jahres auf rund 32 Milliarden Euro absinken, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund am Freitag in Berlin mitteilte. In den Jahren darauf wird sich der Abbau des Vermögens beschleunigen, wie die Vorsitzende des Bundesvorstandes der Rentenversicherung, Annelie Buntenbach, bereits Ende Juni gesagt hatte. Sie sprach von einem Rückgang der Rücklage um rund 7,8 Milliarden Euro im Jahr 2021.

Buntenbach legte Wert auf den Hinweis, dass der Gesetzgeber durch seine Reformen und deren Finanzierung bewusst in Kauf nimmt, dass die Ausgaben über den Einnahmen liegen. Das Schrumpfen der Rentenreserve sei keinesfalls ein Krisenphänomen. „Dieser Hinweis ist wichtig, da die Gefahr besteht, dass die Defizite von interessierter Seite instrumentalisiert werden, um weitere Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu fordern“, so Buntenbach.

Ausgaben von 282,7 Milliarden Euro standen bei der Rentenversicherung 2016 Einnahmen von 280,5 Milliarden gegenüber. Das jährliche Defizit wuchs binnen eines Jahres somit von 1,6 auf 2,2 Milliarden Euro - obwohl die Einnahmen 2015 mit 270,4 Milliarden Euro noch mehr als 10 Milliarden niedriger waren. Die Nachhaltigkeitsrücklage lag damals noch bei 34 Milliarden, 2014 bei 35 Milliarden Euro.

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von Niklas Hoyer

Am Freitagmorgen verabschiedete zudem der Bundesrat ein neues Gesetz zur Betriebsrente. Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen sollen künftig verstärkt in den Genuss einer Betriebsrente kommen. Ein vom Bundesrat am Freitag verabschiedetes Gesetz sieht staatliche Zuschüsse vor, wenn Unternehmen für Geringverdiener Geld in eine Betriebsrente einzahlen. Kern der Reform ist ein Modell, bei dem Arbeitnehmer vom Unternehmen keine Garantie für die später zu erwartende Rente mehr erhalten. Auf diese Weise werden die Arbeitgeber von Haftungsrisiken entlastet. Künftig soll eine Zusage über die Höhe der Beiträge ausreichen. Die Firmen werden so davon befreit, in ihren Bilanzen für die spätere Auszahlung Vorsorge zu treffen. Dies soll die Bereitschaft gerade kleinerer Unternehmen erhöhen, Betriebsrenten anzubieten.

Für Geringverdiener mit einem Einkommen bis 2200 Euro im Monat erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss von 30 Prozent, wenn sie 240 bis 480 Euro jährlich zusätzlich zum Lohn in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Arbeitgeber werden generell zu einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Sparbetrags verpflichtet, wenn die Beschäftigten einen Teil ihres Lohns sozialabgabenfrei in einen Beitrag zur Betriebsrente umwandeln.

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