
KarlsruheDer Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagabend nach rund neun Stunden seine Verhandlung über die Eilanträge gegen den europäischen Rettungsfonds (ESM) abgeschlossen. Die Richter hatten von 10 Uhr morgens an mit nur zwei Pausen verhandelt. Um 20.41 Uhr beendete Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die Marathonsitzung. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst aber nicht klar. Im Eilverfahren entscheidet das Gericht üblicherweise innerhalb weniger Wochen - doch die Richter deuteten an, dass sie unter Umständen eine ausführlichere Prüfung vornehmen, die bis zu drei Monate dauern könnte.
Nach der intensiven Debatte mit zahlreichen prominenten Klägern und Befragungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesbankchef Jens Weidmann nur soviel: Das oberste deutsche Gericht schreckt vor einer Entscheidung zurück, die von den internationalen Märkten als Kritik an der europäischen Rettungspolitik gewertet werden könnte - und will sich deutlich mehr Zeit für eine Prüfung nehmen.
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte in der Verhandlung offen, der Zweite Senat sei sich über die Gefahren im klaren: Eine schnelle Entscheidung im Eilverfahrens, die dann vor allem formal begründet werde, könne ein falsches Signal aussenden. Voßkuhle weiter: „Wir sehen doch alle die Schlagzeilen: Euro-Rettung durch Deutschland gestoppt.“
Sinnvoll sei deshalb, sich etwas mehr Zeit zu lassen und eine erste inhaltliche Prüfung vorzunehmen. Als Zeitrahmen wurden drei Monate genannt. Dann wäre eine „sehr sorgfältige summarische Prüfung“ der Maßnahmen möglich und nicht nur - wie sonst in Eilverfahren - eine Folgenabwägung.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) appellierte zum Schluss der Verhandlung nochmals an das Bundesverfassungsgericht, seine Entscheidung zur Euro-Rettung schnell zu treffen. „Die Nervosität der Märkte ist sehr groß“, sagte er. „Die Bundesregierung möchte keinen Druck ausüben - doch es ist eine Frage von Wochen.“ Falls die Eilanträge der Kläger Erfolg hätten, könnte dies „zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone" führen, hatte er am Vormittag erklärt. Fiskalpakt und ESM seien „wichtige Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Stabilitätsunion“, sagte der Finanzminister als Vertreter der Bundesregierung.
Sehr viel weniger dramatisch äußerte sich Bundesbank-Präsident Jens Weidmann am Nachmittag in Karlsruhe. Ein Abschätzen der Folgen bei einem einstweiligen Stopp des Euro-Rettungsschirms ESM sei „höchst spekulativ“. Die Finanzmärkte hätten ein verspätetes Inkrafttreten des ESM bereits „teilweise eingepreist“. Und für den absehbaren Finanzbedarf Spaniens und Zyperns würden die noch vorhandenen Mittel im vorläufigen Rettungsschirm EFSF ausreichen.
Andererseits biete „auch eine rasche Ratifizierung keine Gewähr, dass sich die Krise nicht mehr zuspitzt“, sagte Weidmann. Garantien der Staaten seien immer nur so weit glaubwürdig, wie die Märkte auch glauben, dass die Zahlungspflichten erfüllt werden können. Nötig seien strukturelle Veränderungen. Auch der Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin sei aus seiner Sicht „nicht ausreichend, um am Ende zu sichern, dass es ein tragfähiges Fundament der Währungsunion gibt“, sagte Weidmann.
Im Laufe des Verhandlungstages wurde immer klarer, dass das Gericht eine neue, aber womöglich nicht weniger problematische Lösung sucht, die die Märkte überzeugt, die Kläger nicht vor den Kopf stößt und auch für Bundespräsident Joachim Gauck akzeptabel ist.
Die Karlsruher Richter verhandeln seit Dienstagmorgen über mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni vom Bundestag beschlossenen Zustimmungsgesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten mehr Haushaltsdisziplin auferlegt. Bisher war immer betont worden, dass der Zweite Senat schon in "wenigen Wochen" über den von den Klägern beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung entscheiden werde. Am Dienstag skizzierte Voßkuhle nun aber ein mögliches "Zwischenverfahren" als Alternative zur Eilentscheidung binnen drei Wochen. Das würde eine "sehr sorgfältige Prüfung" der Rechtslage beinhalten und könne mehrere Monate dauern.
"Entscheidung in mehrfacher Hinsicht nicht einfach"
Voßkuhle bezeichnete die Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren wegen der nötigen Folgenabwägung als "in mehrfacher Hinsicht nicht einfach". Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, diese Gesetze zu unterzeichnen. Diese einstweilige Anordnung würde dann so lange gelten, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat.
Voßkuhle sagte weiter, der Zweite Senat werde im Eilverfahren trotz der schwierigen Rechtsverfahren "der Versuchung widerstehen, sein 'Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen', sondern mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehend" über die Anträge entscheiden. In der Politik erforderten Krisen oft ungewöhnliche Maßnahmen, fügte Voßkuhle hinzu. Es sei jedoch Aufgabe des Verfassungsgerichts, "den Regeln, die wir uns gegeben haben, auch in den Situationen zur Geltung zu verhelfen, in denen es politisch nicht opportun erscheint und uns besonders viel Mühe und Kraft kostet". Voßkuhle betonte: "Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert."
Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag.
Letztlich wird gerichtlich geprüft, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den weitreichenden Verträgen zur Euro-Rettung seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu stark eingebüßt und damit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Kläger halten wegen der in Rede stehenden Summen von mehreren hundert Milliarden Euro die eingegangenen Haftungsrisiken für nicht verantwortbar.
Klägeranwalt Dietrich Murswiek erklärte, das Gesetzespaket öffne "das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion". Rechtsprofessor Albrecht Schachtschneider ergänzte, die Souveränität der Mitgliedsstaaten werde durch die geplanten Euro-Rettungsgesetze aufgegeben. Die Politik strebe letztlich einen europäischen Bundesstaat an, für den aber in Deutschland eine Volksabstimmung nötig wäre. Das Gericht habe eine "historische Verantwortung für das recht".
Linke-Politiker Gregor Gysi sagte, das Bundesverfassungsgericht habe bislang noch nie durch eine einstweilige Anordnung einen Bundespräsidenten verboten, ein Gesetz zu unterzeichnen. Das Gericht stehe damit vor einer neuen und erstmaligen Entscheidung. "Diesmal beneidet Sie niemand", sagte Gysi zu den acht Richtern des Zweiten Senats. "Jeder ahnt, vor welche schwieriger Entscheidung Sie stehen."















