Rettungsschirm ESM Bundesverfassungsgericht stärkt Bundestag bei Euro-Rettung

Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

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Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht entschied über die Beteiligungsrechte des Bundestags bei den Entscheidungen über den Euro-Rettungsschirm ESM. Geklagt hatte in Karlsruhe die Bundestagsfraktion der Grünen. Die Abgeordneten meinen, dass die Regierung das Parlament bei den Verhandlungen nicht rechtzeitig und ausreichend unterrichtet hat.

Das sei auch der Fall bei den Plänen zur einer verstärkten wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit, beim sogenannten Euro-Plus-Pakt. Die Grünen sind nicht gegen die Maßnahmen - sie wollen nur früher und genauer Bescheid wissen, was in Brüssel verhandelt wird.

In der mündlichen Verhandlung im vergangenen November hatten die Vertreter der Bundesregierung betont, dass ohne Vertraulichkeit keine Verhandlungen möglich seien - ein Gedanke, für den auch die Richter des Zweiten Senats Verständnis zeigten. Doch die Verfassungsrichter haben immer wieder auch die zentrale Rolle des Bundestags bei der europäischen Integration betont: Zuletzt bremsten sie Pläne, wichtige Entscheidungen über Maßnahmen zur Euro-Rettung auf ein Geheimgremium aus nur neun Abgeordneten zu übertragen.

Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin hat am Dienstag die Klage noch einmal begründet: „Wir entscheiden beim ESM über etwas, das ist größer als ein einjähriger Bundeshaushalt. Da kann es nicht sein, dass die Bundesregierung im Blindflug entscheidet“, sagte Trittin. Es gehe dabei um das Geld der Steuerzahler, um den Kernbereich der Rechte des Parlaments.

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