Der geplante Rettungsschirm für Nicht-Euroländer könnte neue Milliarden-Belastungen für den Bundeshaushalt nach sich ziehen. Das räumt das Bundesfinanzministerium in einer Handelsblatt Online vorliegenden „umfassenden Bewertung“ ein, die dem Haushaltsexperten der Unions-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Willsch /CDU), zugeleitet wurde. Hintergrund ist die Modifizierung des finanziellen Beistandspaktes für EU-Länder, die nicht mit dem Euro zahlen. Das seit Jahren bestehende Kreditprogramm soll nach dem Muster des Euro-Rettungsschirms ESM weiterentwickelt werden.
In der Bewertung des Ministeriums heißt es zwar, dass „unmittelbar keine“ Kosten anfallen würden, da gegenüber der geltenden Rechtslage das maximale Gesamtvolumen der Zahlungsbilanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro unverändert bliebe. Gleichwohl würde bei einem Zahlungsausfall des Empfängers eines Darlehens oder einer Kreditlinie der EU-Haushalt belastet. „Der Bundeshaushalt wäre daran gemäß seinem Finanzierungsanteil am EU-Haushalt (derzeit ca. 20 Prozent) beteiligt“, heißt es.
Wie geht es weiter mit dem ESM?
Der Nachfolger des „Rettungsschirms“ EFSF soll mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro Mitgliedstaaten der Eurozone unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eigentlich sollte er schon zum 1. Juli starten.
Der ESM tritt in Kraft, sobald ihn so viele Mitgliedstaaten ratifiziert haben, dass sie mit ihren Anteilen gemeinsam 90 Prozent des Stammkapitals stellen.
Bisher haben 13 der 17 Euro-Länder den ESM ratifiziert: Griechenland, Portugal, Slowenien, Frankreich, Spanien, Zypern, Finnland, Belgien, die Slowakei, Irland, Luxemburg und zuletzt in der
vergangenen Woche die Niederlande und Österreich. In Estland prüft den Vertrag das Verfassungsgericht, das am 12. Juli entscheidet. In Italien und Malta muss der ESM noch durch die Parlamente.
Auf Unwägbarkeiten des neuen Hilfsprogramms wies auch schon der Bundesrat hin, der in einem Beschluss zu dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission Stellung genommen hat. So sei nach Auffassung der Länderkammer nicht auszuschließen, „dass es aufgrund unterschiedlicher Handhabungen innerhalb und außerhalb des Euroraumes im Rahmen einer Hilfevergabe zu Ungereimtheiten oder Verwerfungen kommen kann, für die möglichst zeitnah Vorsorgemaßnahmen entwickelt werden sollten“, heißt es in dem Beschluss.
Zudem wird auch darauf hingewiesen, dass alle Euro-Staaten, also auch Deutschland, einem doppelten Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Denn für die auf Basis der EU-Verordnung vergebenen Hilfen hafteten alle EU-Mitgliedstaaten, während dies für die im Rahmen des Schutzschirmes vergebene Hilfen etwa aus der EFSF oder dem ESM nur für die Mitgliedstaaten der Euro-Zone zutreffe. „Letztere unterliegen damit im Gegensatz zu den Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone einer Doppel-Haftung“, konstatiert der Bundesrat.
Gleichwohl hält die Länderkammer ebenso wie das Finanzministerium die von der EU-Kommission angeregte Überarbeitung der „Verordnung des Rates zur Schaffung einer Faszilität des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist“ grundsätzlich für sinnvoll zur Bekämpfung von Zahlungsbilanzkrisen sowie zur Wiederherstellung und Erhaltung makroökonomischer Stabilität außerhalb der Euro-Zone.