Rettungsschirme Euro-Retter Deutschland haftet doppelt

Die EU will taumelnden Nicht-Euro-Staaten nur unter strengeren Auflagen helfen. In Deutschland hält man die Pläne grundsätzlich für sinnvoll. Doch die Risiken für die Bundesrepublik reduziert das nicht, im Gegenteil.

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Marode Staatshaushalte und Krisenbanken
frau auf einem Balkon mit portugiesischer Flagge Quelle: dapd
SpanienNotleidende Kredite: 10,7 Prozent der Gesamtkredite (Stand: September 2012) Sparer ziehen Einlagen ab, marode Immobilien bringen die Banken ins Wanken Quelle: dpa
Bank of Ireland Quelle: dpa
Bank Societé Générale Quelle: REUTERS
Gebäude der Dexia-Bank Quelle: dpa
Eine niederländische Flagge und Gebäude der ING Quelle: dapd
Rettungsring und Banken Quelle: AP

Der geplante Rettungsschirm für Nicht-Euroländer könnte neue Milliarden-Belastungen für den Bundeshaushalt nach sich ziehen. Das räumt das Bundesfinanzministerium in einer Handelsblatt Online vorliegenden „umfassenden Bewertung“ ein, die dem Haushaltsexperten der Unions-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Willsch /CDU), zugeleitet wurde. Hintergrund ist die Modifizierung des finanziellen Beistandspaktes für EU-Länder, die nicht mit dem Euro zahlen. Das seit Jahren bestehende Kreditprogramm soll nach dem Muster des Euro-Rettungsschirms ESM weiterentwickelt werden.

In der Bewertung des Ministeriums heißt es zwar, dass „unmittelbar keine“ Kosten anfallen würden, da gegenüber der geltenden Rechtslage das maximale Gesamtvolumen der Zahlungsbilanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro unverändert bliebe. Gleichwohl würde bei einem Zahlungsausfall des Empfängers eines Darlehens oder einer Kreditlinie der EU-Haushalt belastet. „Der Bundeshaushalt wäre daran gemäß seinem Finanzierungsanteil am EU-Haushalt (derzeit ca. 20 Prozent) beteiligt“, heißt es.

Wie geht es weiter mit dem ESM?

Auf Unwägbarkeiten des neuen Hilfsprogramms wies auch schon der Bundesrat hin, der in einem Beschluss zu dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission Stellung genommen hat. So sei nach Auffassung der Länderkammer nicht auszuschließen, „dass es aufgrund unterschiedlicher Handhabungen innerhalb und außerhalb des Euroraumes im Rahmen einer Hilfevergabe zu Ungereimtheiten oder Verwerfungen kommen kann, für die möglichst zeitnah Vorsorgemaßnahmen entwickelt werden sollten“, heißt es in dem Beschluss.

Zudem wird auch darauf hingewiesen, dass alle Euro-Staaten, also auch Deutschland, einem doppelten Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Denn für die auf Basis der EU-Verordnung vergebenen Hilfen hafteten alle EU-Mitgliedstaaten, während dies für die im Rahmen des Schutzschirmes vergebene Hilfen etwa aus der EFSF oder dem ESM nur für die Mitgliedstaaten der Euro-Zone zutreffe. „Letztere unterliegen damit im Gegensatz zu den Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone einer Doppel-Haftung“, konstatiert der Bundesrat.

Gleichwohl hält die Länderkammer ebenso wie das Finanzministerium die von der EU-Kommission angeregte Überarbeitung der „Verordnung des Rates zur Schaffung einer Faszilität des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist“ grundsätzlich für sinnvoll zur Bekämpfung von Zahlungsbilanzkrisen sowie zur Wiederherstellung und Erhaltung makroökonomischer Stabilität außerhalb der Euro-Zone.

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