Rheinland-Pfalz Landtag berät über Immunität von AfD-Fraktionschef

Der rheinland-pfälzische AfD-Fraktionschef Junge sieht sich mit mehreren Vorwürfen aus seiner Zeit bei der Bundeswehr konfrontiert. Er soll gegen das Soldatengesetz verstoßen und eine Soldatin diskriminiert haben.

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„Ich bin froh, wenn wir diese Sache geklärt bekommen in einem vernünftigen Verfahren.“ Quelle: dpa

Mainz Der Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags will eine mögliche Aufhebung der Immunität von AfD-Landtagsfraktionschef Uwe Junge prüfen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vertagten die Abgeordneten am Mittwoch die Entscheidung und beschlossen, dass Junge am Donnerstag nächster Woche die Gelegenheit bekommen soll, sich zu äußern. Die Immunität soll die Abgeordneten schützen. Sie dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden.

Die Bundeswehr prüft „Spiegel online“ zufolge wegen mehrerer Vorwürfe ein Disziplinarverfahren gegen den pensionierten Oberstleutnant. Junge solle in seiner Bundeswehr-Zeit gegen das Soldatengesetz verstoßen haben, heißt es in dem Bericht. Er soll demnach im Landtagswahlkampf unangemessen für die AfD Werbung gemacht und zudem eine lesbische Soldatin erniedrigt haben.

Junge sagte auf Anfrage: „Ich bin froh, wenn wir diese Sache geklärt bekommen in einem vernünftigen Verfahren. Zur Sache kann ich nichts sagen, weil es ein laufendes Verfahren ist.“ Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte: „Zur Frage der Aufnahme disziplinarrechtlicher Ermittlungen sowie zu laufenden oder abgeschlossenen Disziplinarverfahren werden grundsätzlich keine Auskünfte erteilt.“ Junge war Ende November aus der Bundeswehr ausgeschieden. Er ist seit 2015 AfD-Landesvorsitzender und leitet die Landtagsfraktion seit Mai 2016.

Der Vorwurf der Diskriminierung war bekannt. „Spiegel online“ zufolge kam nun hinzu, dass Junge Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Januar 2016 wegen ihrer Flüchtlingspolitik „Vaterlandsverrat“ vorgeworfen hat. Junge sagte am Mittwoch vor Journalisten: „Das ist korrekt, das kann ich nicht leugnen, das ist aufgezeichnet. Das war Wahlkampf. Wenn man Soldaten zugesteht, sich als Politiker im Wahlkampf zu engagieren, dann kann man ihnen keinen Maulkorb verpassen. Inwieweit das tatsächlich strafwürdig ist, das wird man sehen.“

Die Polizei und die Innenbehörde in Köln soll Junge wegen der Übergriffe auf Frauen an Silvester 2015 laut „Spiegel online“ „ehrlose Bande von Hasenfüßen“ genannt haben. Beide Äußerungen verstießen dem Bericht zufolge gegen das Mäßigungsgebot.

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