Richterbund unterstützt Justizminister „Maas bringt die Lage der Strafjustiz auf den Punkt“

Nachdem Bundesjustizminister Heiko Maas in der WirtschaftsWoche Kritik am Richtermangel in Deutschland geübt hat, bekommt er Unterstützung vom Deutschen Richterbund. Auch der macht den Ländern schwere Vorwürfe.

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Bundesjustizminister Heiko Maas bekommt bei seiner Kritik Unterstützung vom DRB. Quelle: dpa

Der Deutsche Richterbund (DRB) springt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei seiner scharfen Kritik am Richtermangel in den Ländern bei. „Maas bringt die prekäre Lage der Strafjustiz auf den Punkt“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der WirtschaftsWoche.

„Der Bund muss den politischen Druck auf die Länder jetzt deutlich erhöhen, damit sie endlich ihre Hausaufgaben in der Justiz machen. Es ist niemandem mehr zu vermitteln, dass Berlin Sicherheitspaket um Sicherheitspaket schnürt, ein effektiver Vollzug der Gesetze aber an fehlendem Personal in den Ländern scheitert.“ Der Richterbund reagiert damit auf einen Gastbeitrag von Bundesjustizminister Maas, der in der WirtschaftsWoche (Ausgabe vom 16. Juni) die Bundesländer auffordert, mehr Richter und Staatsanwälte einzustellen, da ansonsten der Rechtsstaat in Gefahr gerate.

„Die Strafjustiz entwickelt sich im Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen, Cybercrime und Alltagskriminalität mehr und mehr zum Nadelöhr“, kritisiert DRB-Bundesgeschäftsführer Rebehn. So müsse die Justiz regelmäßig dringend Tatverdächtige auf freien Fuß setzen, weil Strafverfahren zu lange dauerten.

Allein in den Jahren 2015 und 2016 waren nach Auskünften der 16 Landesjustizministerien mindestens 85 mutmaßliche Kriminelle wegen unvertretbar langer Verfahren aus der Untersuchungshaft zu entlassen, so Rebehn. Der richtige Anspruch, Strafen möglichst rasch nach der Tat zu verhängen, sei mit einer chronisch unterbesetzten Justiz vielfach nur noch ein frommer Wunsch. Die Justizstatistiken belegten im Gegenteil, dass Strafverfahren im Schnitt immer länger dauerten.

Beunruhigend sei auch, dass selbst der Generalbundesanwalt in Zeiten wie diesen über Personalsorgen klage, weil die Länder ihre besten Juristen wegen eigener Personalnöte nicht mehr oder nur noch zögerlich an die Bundesanwaltschaft abordnen wollten.

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