Richterinnen und Staatsanwältinnen CSU will Kopftuchverbot für Gerichtsbedienstete

Geht es nach der CSU, dürfen Richterinnen und Staatsanwältinnen in deutschen Gerichten künftig keine Kopftücher mehr tragen. Denn das Vertrauen der Öffentlichkeit hängt auch am Erscheinungsbild der Justiz, so die Partei.

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Für den Freistaat Bayern hat Justizminister Winfried Bausback (CSU) bereits ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen angekündigt. Quelle: dpa

München Die CSU fordert ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen möglichst in allen deutschen Gerichtssälen. „Bund und Länder sind gefordert, im Sinne der Rechtsklarheit zügig entsprechende Verbote zu erlassen“, heißt es in einer Beschlussvorlage für die Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten Anfang Januar, die der Deutschen Presse-Agentur in München am Donnerstag vorliegt. Die Zeitung „Die Welt“ hatte als erste darüber berichtet.

„Die unabhängige und neutrale Justiz ist Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Das Vertrauen der Öffentlichkeit hierauf darf durch das äußere Erscheinungsbild einer Richterin oder Staatsanwältin nicht erschüttert werden“, heißt es in dem Papier. Die Neutralität komme auch durch das Tragen der Robe zum Ausdruck. „Deswegen verbietet sich das Tragen eines Kopftuchs.“ Für den Freistaat hat Justizminister Winfried Bausback (CSU) bereits ein solches Verbot angekündigt.

Ansonsten werden in dem Papier meist altbekannte CSU-Forderungen gebündelt. So will die CSU Vollverschleierungen im öffentlichen Raum, wo immer möglich, verbieten: Hier dürfe es „keine Denkverbote geben“. In einer bereits zuvor bekanntgewordenen Beschlussvorlage erneuert die CSU auch ihre alte Forderung, im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge in Afrika abzusetzen. Die Organisation „Pro Asyl“ kritisierte dies scharf: Das sei ein „Frontalangriff auf die Geltung der Menschenrechte in Europa“.

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