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Roland Koch: „Logik nicht verstanden“

von peter.graef@wiwo.de (Berlin) und christian ramthun (Berlin)

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) über die Pläne der großen Koalition zur Unternehmensteuerreform.

Hardy Müller für WirtschaftsWoche
Hessens Regierungschef Roland Koch

WirtschaftsWoche: Herr Ministerpräsident, Sie verhandeln für die Union die Unternehmensteuerreform. Warum sind die von der großen Koalition dazu vorgelegten Eckpunkte so vage? Koch: Wir sind ja noch in einem frühen Stadium, in dem vernünftigerweise verschiedene Modelle und unterschiedliche Bestandteile einer neuen Unternehmensbesteuerung durchdacht und durchgerechnet werden. Deshalb gibt es im Moment auch in den meisten Bereichen noch keine endgültigen Eckpunkte – nur das Ziel, eine Gesamtsteuerbelastung von unter 30 Prozent und eine Entlastung von maximal fünf Milliarden Euro, stehen fest. Präzisiert haben wir den Zeitablauf für die Vorarbeiten der Reform und auch die Prüfaufträge, die jetzt an die beteiligten Ministerien gegangen sind. Bevor wir Ende August weiter verhandeln, müssen wir wissen, wie sich die unterschiedlichen Pläne auswirken würden. Die Wirtschaft hält das 30-Prozent-Ziel für wenig ambitioniert, DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun sagt, international wettbewerbsfähig wären 25 Prozent. Denkt die Koalition nicht zu fiskalistisch? Die Reaktion der Wirtschaftsverbände fällt doch ganz unterschiedlich aus; der Mittelstand signalisiert mir durchaus Zustimmung. Die Ablehnung einzelner Verbände, die Einzelinteressen vertreten, kann ich ja durchaus verstehen. Aber danach richten darf ich mich nicht, weil die Politik die Wirtschaft insgesamt in den Blick nehmen muss. Den Sommer über aber haben Unternehmen und Verbände noch genügend Gelegenheit, uns Verbesserungsvorschläge zu machen. Insgesamt muss es aber passen. Am Ziel wird nicht gerüttelt. Ich kann auch nicht sehen, dass die große Koalition zu fiskalistisch denkt. Die Haushaltskonsolidierung darf jedoch nicht aus dem Blick geraten. Im Hinblick auf die Vorgaben aus dem Maastricht-Vertrag und der Verfassung sind die Spielräume für eine Nettoentlastung in den nächsten Jahren eng. Man kann sich immer mehr wünschen, wenn man es nicht bezahlen muss. Ursprünglich sollte die Wirtschaft um bis zu zehn Milliarden Euro entlastet werden; jetzt bleibt davon die Hälfte. Der Standort dürfte so kaum attraktiver werden. In der Steuerreform, die zum 1. Januar 2008 umgesetzt werden soll, sehe ich lediglich die erste Stufe. Mittelfristig sollten wir in der Tat eine Gesamtbelastung von 25 Prozent ansteuern und eine Entlastung von zehn Milliarden Euro. Beides muss die Union nach der ersten Stufe in der großen Koalition durchzusetzen versuchen. Aber ich weiß: Dagegen gibt es erheblichen Widerstand bei Teilen der SPD. Und wie wollen Sie das durchsetzen? Ich hoffe, dass die weiter gehenden Schritte an Überzeugungskraft gewinnen, wenn der erste Schritt zeigt, dass Deutschland für Investoren wieder attraktiver wird. Das ist doch die Logik der Reform: durch eine attraktive Besteuerung mehr Kapital nach Deutschland zu holen – und dadurch mehr Steuern einzunehmen. Heute entziehen sich zu viele Unternehmen der Besteuerung in Deutschland, weil sie anderswo bessere Bedingungen finden. Diese Logik haben manche Sozialdemokraten noch nicht verstanden. Wenn die erste Stufe erfolgreich ist, müsste sich das ändern. Sie wollen ein attraktiveres Steuerrecht, doch die Koalition will die Bemessungsgrundlage auf ertragsunabhängige Komponenten wie Zinsen, Leasing und Pachten ausdehnen und Gewinnverlagerungen stoppen. Ist das nicht der falsche Weg? Das ist nicht entschieden. Wir haben beschlossen, für die Vorbereitung der Reform unterschiedliche Optionen zu prüfen, und dazu gehört auch die Ausdehnung der Besteuerung auf bisher abzugsfähige Kostenbestandteile. Genauso ist denkbar, auf deren direkte Besteuerung komplett zu verzichten, dafür aber deren Abzugsfähigkeit vom Gewinn zu begrenzen. Andererseits sollte das Steuerrecht nicht denjenigen bestrafen, der Eigenkapital in ein Unternehmen steckt, während die Aufnahme von Fremdkapital steuerlich begünstigt wird. Außerdem müssen wir bei der Frage der Besteuerung von Zinsen, Mieten und Pachten auch im Blick behalten, dass die kommunalen Finanzen gesichert werden müssen – und dies erfolgt in keinem Industrieland ohne eine gewisse Substanzbesteuerung. Da wird Deutschland keine Ausnahme machen. Und wie könnte die aussehen? Wenn wir komplett auf die ertragsunabhängige Besteuerung von Zinsen und anderem verzichten, werden die Kommunen wohl stärker auf die Grundsteuer auf betriebliche Grundstücke zugreifen. Werden Zinsen stärker belastet, würden vor allem Banken, die einen Großteil ihres Geschäfts fremdfinanzieren, deutlich höher besteuert als bisher. Schwächt dies nicht den Bankenstandort Frankfurt? Erstens ist die steuerrechtliche Trennung, was Eigen- und Fremdkapital ist, bei Finanzmarktinstitutionen und Finanzmarktinstrumenten nicht so einfach. Zweitens höre ich aus den Unternehmen, dass eine gewisse Begrenzung des Steuerabzugs von Zinsen, also eine Mindestbesteuerung, durchaus als akzeptabel gilt. Der Fokus der Reform liegt auf der Entlastung von Kapitalgesellschaften. Wie sollen Personengesellschaften profitieren, die die Masse der Arbeitsplätze schaffen? Ich halte es für denkbar, dass wir die Thesaurierung von Gewinnen bei den Personengesellschaften derjenigen von Körperschaften gleichstellen. Zusammen mit den bestehenden Ansparabschreibungen im Einkommensteuerrecht haben wir dann deutlich verbesserte Regeln für die Personengesellschaften. Die Erbschaftsteuer soll mittelstandsfreundlicher werden – allerdings mit der Klausel, dass jährlich die Arbeitsplatzsituation des Unternehmens geprüft wird. Passt das zum Ziel des Bürokratieabbaus? Die bürokratische Arbeitsplatzklausel darf so nicht kommen. Die ausschließliche Fokussierung auf die Arbeitsplätze in Deutschland ist ökonomisch schwierig; und bezogen auf den europäischen Wirtschaftsraum wäre eine solche Maßnahme protektionistisch. Aber es muss auch klar sein, dass das Privileg, keine Erbschaftsteuer bezahlen zu müssen, nur erteilt werden kann, wenn die Gesellschaft etwas davon hat – und dazu gehören natürlich auch Arbeitsplätze. Es wird sicher eine ambitionierte Aufgabe sein, da eine vernünftige Lösung zu entwickeln. Mit einer Abgeltungssteuer soll verhindert werden, dass sich Anleger der Besteuerung entziehen. Verprellen Sie damit – im Gespräch ist ein Satz von 30 Prozent – nicht Anleger aus Deutschland? Auch hier gilt die Logik von Steuerreformen. Wir wollen einen so attraktiven Steuersatz für die Abgeltungssteuer, dass mehr Kapital nach Deutschland fließt und mehr Gewinn in Deutschland be-steuert wird als bisher. Das ist für Anleger wie für den Bundesfinanzminister der beste Weg.

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