Rudolf Mellinghoff Bundesfinanzhof kritisiert "extreme Auswüchse" bei Google und Amazon

Der Bundesfinanzhof übt scharfe Kritik an den Steuervermeidungspraktiken großer Konzerne. Außerdem warnt Deutschlands oberster Finanzrichter Rudolf Mellinghoff vor der Vermögensteuer.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Rudolf Mellinghoff Quelle: Werner Schüring für WirtschaftsWoche

Dass Google oder Amazon nur ein bis drei Prozent Steuern auf ihre Gewinne zahlten, „sind extreme Auswüchse, die nicht akzeptabel sind“, sagte der Präsident des Bundesfinanzhofes, Rudolf Mellinghoff. Die US-Unternehmen verschafften sich durch die ausgesprochen niedrige Steuerlast einen enormen Wettbewerbsvorteil. „Das ist eine erhebliche Benachteiligung für deutsche Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen“, erklärte Mellinghoff und forderte: „Deshalb muss die Staatengemeinschaft dafür sorgen, dass Steueroasen ausgetrocknet werden.“

Auch innerhalb der EU fordert Bundesfinanzhof-Präsident Mellinghoff einen fairen Steuerwettbewerb. Es sei ein Unding, wenn in einigen Mitgliedstaaten erlaubte Steuergestaltungsmodelle dazu führten, dass multinationale Unternehmen nur noch ein, zwei oder drei Prozent Steuern bezahlten. „Einen solchen ruinösen Steuerwettbewerb kann kaum eine Regierung in Europa befürworten“, betonte Mellinghoff. Von der EU-Kommission verlangt Deutschlands oberster Finanzrichter, „für eine Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen in Europa zu sorgen“.

Oberster Finanzrichter verurteilt "Gehalts- und Boni-Exzesse"

Mellinghoff kritisiert außerdem multimillionenschwere Managergehälter scharf. „Die Maßlosigkeit, die es in der Wirtschaft gelegentlich gibt, ist selbst bei größtem Wohlwollen unverständlich. Da gibt es leider Gehalts- und Boni-Exzesse, die auch unter ethisch-moralischen Gesichtspunkten nicht vertretbar sind“, sagte er. Die steuerpolitischen Eingriffsmöglichkeiten etwa durch einen abschöpfenden Einkommensteuersatz hält der oberste Finanzrichter allerdings für begrenzt. „Eine übermäßige Besteuerung ist unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden“, erklärte Mellinghoff. „Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der Schutz des Eigentums nicht erst bei einer erdrosselnden Steuerwirkung greift, sondern bereits dann, wenn die Besteuerung unangemessen ist.“ Mit Blick auf die von der Opposition geforderten höheren Steuern sagt der Bundesfinanzhof-Präsident: „Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht auch entschieden, dass es keine verbindliche absolute Belastungsobergrenze gibt.“

Vermögenssteuer könnte verfassungswidrig sein

Außerdem warnt Mellinghoff vor der von SPD und Grünen geforderten Wiedereinführung der Vermögensteuer. „Wenn man eine Lehre aus der Vergangenheit ziehen kann, dann die, dass eine Vermögensbesteuerung sehr verwaltungsaufwendig ist.“ Außerdem bestehe die Gefahr eines erneuten Verfassungsverstoßes. Der Bundesfinanzhof-Präsident erinnert daran, dass das Bundesverfassungsgericht 1995 die damalige Vermögensteuerregelung kippte, weil keine gleichmäßige Besteuerung der einzelnen Vermögenswerte gegeben war. Mit Blick auf die neuen Vermögensteuerpläne und eine Verschonung von Betrieben sagte Mellinghoff: „In dem Moment, in dem bestimmte Gegenstände aus der Vermögensbesteuerung herausgenommen werden – etwa um Betriebsvermögen nicht zu besteuern –, bedarf es einer hinreichenden Rechtfertigung.“ In diesem Zusammenhang verweist Mellinghoff „auf die Erbschaftsteuer, die vom Bundesfinanzhof unter anderem wegen der zu weit gehenden Privilegierung des Betriebsvermögens für verfassungswidrig gehalten wird.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%