Rüstungsstreit Rheinmetall kassiert Schlappe vor Gericht

Der Exportstopp nach Russland bleibt bestehen: Die deutsche Rüstungsschmiede Rheinmetall scheitert vor Gericht gegen den Bund. Das Unternehmen kann gegen das Urteil hingegen Beschwerde einlegen.

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Stellt die Rheinmetall AG den Bund mit einer Waffenausfuhr vor „vollendete Tatsachen“? Quelle: AFP

Düsseldorf Die Rüstungsschmiede Rheinmetall ist vor Gericht vorerst damit gescheitert, den von der Bundesregierung verhängten Exportstopp nach Russland auszusetzen. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt hielt den Ausfuhrstopp aufrecht, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Rheinmetall hatte gegen den Ausfuhrstopp Widerspruch eingelegt und bis zur Entscheidung auf dessen aufschiebende Wirkung gepocht.

Die Kammer erklärte in ihrer Begründung, durch die umgehende Durchführung der Ausfuhr würden „vollendete Tatsachen“ geschaffen. Es sei nicht damit zu rechnen, dass die Lieferung des Gefechtsübungszentrums und seiner Bestandteile an das russische Verteidigungsministerium nach weiterer und abschließender rechtlicher Prüfung jemals rückgängig gemacht werden könne.

Gegen diesen Beschluss kann Rheinmetall Beschwerde einlegen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu entscheiden hätte. Am Mittwoch blieb zunächst offen, ob der Düsseldorfer Konzern weitere rechtliche Schritte unternehmen will. Für eine Stellungnahme war niemand zu erreichen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte die Genehmigung für den Verkauf eines Gefechtsübungszentrums von Rheinmetall an das russische Heer kassiert und ging damit noch über die Sanktionen der EU hinaus. Das Wirtschaftsministerium räumte bereits ein, dass damit Regresszahlungen drohen könnten. Konzernchef Armin Papperger hatte auf der Bilanzpressekonferenz im März noch erklärt, der 100-Millionen-Euro-Auftrag sei beinahe vollständig bezahlt. Anfang August kassierte er dann seine Jahresprognose und bezifferte die Einbußen durch den Exportstopp mit 15 bis 20 Millionen Euro.

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