Sattes Übergangsgeld Der vergoldete Abschied der Bundestags-Ausscheider

Die Bundestagswahl hat mehr als 200 Polit-Karrieren beendet. Abgewählten Parlamentariern winkt ein lukratives Übergangsgeld. Zu hoch, findet der Steuerzahlerbund und fordert eine Korrektur des vergoldeten Abschieds.

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So viel verdienen unsere Politiker
Angela Merkel (Grundgehalt 208.260Euro)Sie ist der Grund der Forderung des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Hans Heinrich Driftmann sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung": „Die wichtigsten Verantwortungsträger unserer Republik müssen anständig bezahlt werden. 500.000 bis 600.000 Euro für die Kanzlerin wären eine solche Größenordnung.“ Bisher verdient Merkel laut dem Bund der Steuerzahler monatlich 16.020 Euro - ohne Zulagen. Bei 13 Monatgehältern macht das für die Kanzlerin jährlich 208.260 Euro. Quelle: dpa
Joachim Gauck (199.000 Euro)Das Staatsoberhaupt erhält etwas weniger als die Kanzlerin. Bundespräsident Joachim Gaucks jährliche Besoldung beträgt 199.000 Euro. Quelle: dpa
Die Bundesminister (167.180 Euro)Für Merkels Kabinett sind monatlich 12.860 Euro je Minister vorgesehen. Das macht im Jahr 167.180 Euro - ohne Zulagen. Ob es sich für Bundesumweltminister Norbert Röttgen (Foto) da lohnt als Ministerpräsident nach Nordrhein-Westfalen zu wechseln? Quelle: dapd
Hannelore Kraft (199.756 Euro)Der Wechsel für Norbert Röttgen zum Landesvater von NRW würde sich finanziell auf jeden Fall lohnen. Die amtierende Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gibt auf ihrer Internetseite an, ein Brutto-Amtsgehalt gemäß Besoldungsgruppe B 11 erhöht um ein Drittel zu bekommen. Die Besoldungsgruppe beträgt in NRW 11.524,40 Euro. Schlägt man noch ein Drittel drauf sind das monatlich 15.365,87 Euro – und jährlich 199.756,31. Quelle: dpa
Bundestagsabgeordnete (103.480 Euro)Unsere Volksvertreter im Bundestag erhalten monatlich 7.960 Euro - ohne Zulagen. Ab 2013 sollen die Diäten auf 8.252 Euro steigen. Nach derzeitigem Stand macht das jährlich 103.480 Euro. Quelle: dpa
Parlamentarische Staatssekretäre (180.310 Euro)Sie sind die Schnittstelle von Bundestag und Ministerien. Und da sie Abgeordnete und Staatssekretäre zugleich sind, erhalten sie laut dem Bund der Steuerzahler auch zwei Gehälter. Außer dem Amtsgehalt von rund 9.890 Euro gibt es noch eine verkleinerte Diät in Höhe von 3.980 Euro. Jährlich macht das dann 180.310 Euro. Quelle: dpa

Der Bund der Steuerzahler fordert eine Reform des gesetzlich festgelegten Übergangsgeldes für Abgeordnete, die aus dem Bundestag ausscheiden. Zwar habe das Übergangsgeld eine gewisse Funktion, da Abgeordnete keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, heißt es in der noch unveröffentlichten Oktober-Ausgabe des Mitgliedermagazins des Verbands „Der Steuerzahler“. „Aber eine Kandidatur geschieht immer sehenden Auges und damit auch das Risiko einer Abwahl.“ Politik sei und bleibe „kein Garantiegeschäft“. Daher sei grundsätzlich ein Übergangsgeld von maximal zwölf Monaten „völlig ausreichend“, heißt es in dem Handelsblatt Online vorliegenden Text.

Nach den derzeit geltenden Regeln erhalten Abgeordnete, die aus dem Bundestag ausscheiden, zunächst ein Übergangsgeld – für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monat, höchstens eineinhalb Jahre. Es soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Das Übergangsgeld ist so hoch wie die Abgeordnetendiät, derzeit 8.252 Euro. Langzeitabgeordnete können so laut Steuerzahlerbund nach ihrem Ausscheiden bis zu 150.000 Euro kassieren. Allerdings werden ab dem zweiten Monat alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

Kritisch sieht der Steuerzahlerbund insbesondere die Übergangsversorgung für Politiker, die nicht durch Abwahl bei der Bundestagswahl den Parlamentsbetrieb verlassen müssen. Konkret geht es um Ausscheider, die aus Altersgründen nicht mehr angetreten sind, sich aus der Bundestagspolitik aus anderen Gründen verabschieden wollten oder zwangsweise von ihren Parteien bereits vor Monaten bei der Kandidatenaufstellung keine vermeintlich sicheren Listenplätze mehr erhalten haben.
„Auch diese jetzigen Ex-Abgeordneten haben einen pauschalen Anspruch auf Übergangsgeld, obwohl es eigentlich unnötig ist, denn ihnen war lange bewusst, dass sie ausscheiden“, schreibt der Steuerzahlerbund. „Hier muss über eine Korrektur der Leistungshöhe und der Ansprüche gestritten werden, um nicht mit einerlei Maß bei verschiedenen Problemlagen zu messen.“

Der Verband weist zudem darauf hin, dass die Kosten für das Übergangsgeld der jetzt ausgeschiedenen Bundestagsabgeordneten deutlich zu niedrig angesetzt sind. „Für 2013/2014 taxiert der Bundestag bisher Kosten von 8,5 Millionen Euro. Doch mit dem Wissen, dass jetzt 219 Abgeordnete abgewählt wurden, sind wohl eher mindestens zwölf Millionen Euro angezeigt.“

Auch Bundesminister fallen weich

Das verdienen unsere Staatsdiener
Geschichts-Unterricht an einer Hauptschule Quelle: dpa
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und seine Richter haben eine schwierige Aufgabe vor sich: Sie sollen klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren am Bundesverfassungsgericht ist nicht nur heikel, es könnte auch Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben. Bis 2006 wurden alle Richter und Staatsanwälte nach einem bundesweiten Tarif bezahlt. Im Rahmen der Föderalismusreform sind nun die Länder für die allermeisten Angehörigen dieser Berufsgruppen zuständig. Der Bund zahlt die Gehälter für die Bundesrichter und Bundesanwälte. Wie Beamte auch können Richter und Staatsanwälte ihr Gehalt nicht frei aushandeln. Sie haben zwar Privilegien, dürfen zum Beispiel aber nicht streiken. Das Grundgesetz schreibt daher vor, dass Beamte nach dem „Alimentationsprinzip“ bezahlt werden. Das heißt, ihr Dienstherr muss ihnen und ihrer Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt garantieren. Was das ist, sagt das Grundgesetz aber nicht genau. In der Ordnung „R“ gibt es zehn Besoldungsgruppen, wobei die drei höchsten Stufen von einem Festgehalt ausgehen. Zwischen etwa 3.400 Euro und 11.300 Euro verdienen demnach Richter und Staatsanwälte zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Quelle: dapd
Allgemein gilt für deutsche Staatsdiener, dass sie so entlohnt werden sollen, dass sie wirtschaftlich unabhängig und entsprechend vor Bestechung und Korruption geschützt sind. Das ist mit dem sogenannten Alimentierungsprinzip in Artikel 3, Absatz 5, des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Besoldungsbestimmungen sind in Bund und Bundesländern ähnlich, auch die Höhe der Besoldung. Angestellte von Bund und Kommunen können je nach Berufsbild mit einer Bezahlung ab 1900 Euro rechnen. Quelle: dpa
Professoren sind zum Teil in die Besoldungsordnung "W" einsortiert. Die Besoldungsgruppen W1 bis W3 bringen im Bund nach Angaben des Beamtenbundes dbb Grundgehälter von etwa 3.800 Euro bis 5.300 Euro brutto, in den Bundesländern selbst gibt es leichte Abweichungen. Darüber hinaus gibt es flexible Gehaltsbestandteile. Quelle: dpa
StudienratAls Studienrat erklimmt ein Lehrer einen wichtigen Schritt: Er ist dann nämlich von dem gehobenen in den höheren Dienst gewechselt. Die Eingruppierung in A13 bedeutet für ihn dann eine Bezahlung zwischen etwa 3.150 Euro und 4.300 Euro im Monat. Quelle: dpa
Im Ausland unterwegs und dort die deutschen Interessen vertreten: Ein Job im Auswärtigen Amt ist begehrt, der Posten als Botschafter ohnehin. Im höheren Dienst werden sie in den Besoldungsgruppen A15 bis B3 eingeordnet. Das bedeutet eine Bezahlung von etwa 4.700 Euro bis 6.600 Euro im Monat. Quelle: dpa
Der Job als Arzt ist aufreibend, gerade im Krankenhaus. Wenn es einer der „Götter in weiß“ dann aber mal bis zum Chefarzt gebracht hat, dann gibt es mit A14 eine Eingruppierung in den höheren Dienst. Zwischen etwa 3.300 Euro bis 4.700 Euro im Monat liegt dann der Verdienst. Quelle: dpa

Die Bundesminister, mit der Wahl ihre Funktion abgeben müssen, fallen ebenfalls weich. Einem Minister stehen laut Steuerzahlerbund schon nach einem Tag Amtszeit rund 63.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit könne es auf rund 190.000 Euro steigen, das maximal zwei Jahre nach Ausscheiden gewährt wird. Auch diese Übergangsgelder werden ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet. Zudem können ehemalige Bundesminister frühestens nach dem 60. Geburtstag ihre Versorgungsbezüge in Anspruch nehmen – dann aber mit Abzügen.

Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, erhält laut Steuerzahlerbund eine Pension von rund 4.000 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steige die Pension um weitere 350 Euro monatlich bis maximal rund 10.000 Euro.

Das verdienen Obama, Merkel & Co.
François Hollande Quelle: REUTERS
Barack Obama Quelle: AP
Wladimir Putin Quelle: AP
Catherine Ashton Quelle: dpa
Angela Merkel Quelle: dpa
David Cameron Quelle: AP
Hamid Karzai Quelle: dpa

Ex-Parlamentarier kehren oft in ihren Beruf zurück. Sie bekommen mit ihrem Renteneintritt zusätzlich zu ihrer „normalen“ Rente eine Versorgung aufgrund ihrer Abgeordnetentätigkeit. Die gesetzliche Durchschnittsrente liegt im Westen bei monatlich etwa 1.260 Euro und im Osten bei rund 1.121 Euro – vorausgesetzt, man hat 45 Jahre Beiträge gezahlt und durchschnittlich verdient. Ein Abgeordneter erhält nach acht Jahren Bundestag im Alter eine Unterstützung von 1650,40 Euro im Monat. Für ihre Altersversorgung müssen Abgeordnete und Minister selbst keinen Beitrag leisten.

Für jedes Jahr im Bundestag entsteht der Anspruch auf eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Letztere beträgt seit Januar 2013 monatlich 8.252 Euro. Bereits nach einem Jahr Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Anspruch von gut 206 Euro im Monat. Für vier Jahre Bundestag gibt es gut 825 Euro. Nach 27 Jahren ergibt sich ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung beziehungsweise 5570 Euro. Laut Steuerzahlerbund können langgediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen.

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