Der Bund der Steuerzahler fordert eine Reform des gesetzlich festgelegten Übergangsgeldes für Abgeordnete, die aus dem Bundestag ausscheiden. Zwar habe das Übergangsgeld eine gewisse Funktion, da Abgeordnete keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, heißt es in der noch unveröffentlichten Oktober-Ausgabe des Mitgliedermagazins des Verbands „Der Steuerzahler“. „Aber eine Kandidatur geschieht immer sehenden Auges und damit auch das Risiko einer Abwahl.“ Politik sei und bleibe „kein Garantiegeschäft“. Daher sei grundsätzlich ein Übergangsgeld von maximal zwölf Monaten „völlig ausreichend“, heißt es in dem Handelsblatt Online vorliegenden Text.
Nach den derzeit geltenden Regeln erhalten Abgeordnete, die aus dem Bundestag ausscheiden, zunächst ein Übergangsgeld – für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monat, höchstens eineinhalb Jahre. Es soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Das Übergangsgeld ist so hoch wie die Abgeordnetendiät, derzeit 8.252 Euro. Langzeitabgeordnete können so laut Steuerzahlerbund nach ihrem Ausscheiden bis zu 150.000 Euro kassieren. Allerdings werden ab dem zweiten Monat alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.
Kritisch sieht der Steuerzahlerbund insbesondere die Übergangsversorgung für Politiker, die nicht durch Abwahl bei der Bundestagswahl den Parlamentsbetrieb verlassen müssen. Konkret geht es um Ausscheider, die aus Altersgründen nicht mehr angetreten sind, sich aus der Bundestagspolitik aus anderen Gründen verabschieden wollten oder zwangsweise von ihren Parteien bereits vor Monaten bei der Kandidatenaufstellung keine vermeintlich sicheren Listenplätze mehr erhalten haben.
„Auch diese jetzigen Ex-Abgeordneten haben einen pauschalen Anspruch auf Übergangsgeld, obwohl es eigentlich unnötig ist, denn ihnen war lange bewusst, dass sie ausscheiden“, schreibt der Steuerzahlerbund. „Hier muss über eine Korrektur der Leistungshöhe und der Ansprüche gestritten werden, um nicht mit einerlei Maß bei verschiedenen Problemlagen zu messen.“
Der Verband weist zudem darauf hin, dass die Kosten für das Übergangsgeld der jetzt ausgeschiedenen Bundestagsabgeordneten deutlich zu niedrig angesetzt sind. „Für 2013/2014 taxiert der Bundestag bisher Kosten von 8,5 Millionen Euro. Doch mit dem Wissen, dass jetzt 219 Abgeordnete abgewählt wurden, sind wohl eher mindestens zwölf Millionen Euro angezeigt.“
Auch Bundesminister fallen weich
Die Bundesminister, mit der Wahl ihre Funktion abgeben müssen, fallen ebenfalls weich. Einem Minister stehen laut Steuerzahlerbund schon nach einem Tag Amtszeit rund 63.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit könne es auf rund 190.000 Euro steigen, das maximal zwei Jahre nach Ausscheiden gewährt wird. Auch diese Übergangsgelder werden ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet. Zudem können ehemalige Bundesminister frühestens nach dem 60. Geburtstag ihre Versorgungsbezüge in Anspruch nehmen – dann aber mit Abzügen.
Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, erhält laut Steuerzahlerbund eine Pension von rund 4.000 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steige die Pension um weitere 350 Euro monatlich bis maximal rund 10.000 Euro.
Ex-Parlamentarier kehren oft in ihren Beruf zurück. Sie bekommen mit ihrem Renteneintritt zusätzlich zu ihrer „normalen“ Rente eine Versorgung aufgrund ihrer Abgeordnetentätigkeit. Die gesetzliche Durchschnittsrente liegt im Westen bei monatlich etwa 1.260 Euro und im Osten bei rund 1.121 Euro – vorausgesetzt, man hat 45 Jahre Beiträge gezahlt und durchschnittlich verdient. Ein Abgeordneter erhält nach acht Jahren Bundestag im Alter eine Unterstützung von 1650,40 Euro im Monat. Für ihre Altersversorgung müssen Abgeordnete und Minister selbst keinen Beitrag leisten.
Für jedes Jahr im Bundestag entsteht der Anspruch auf eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Letztere beträgt seit Januar 2013 monatlich 8.252 Euro. Bereits nach einem Jahr Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Anspruch von gut 206 Euro im Monat. Für vier Jahre Bundestag gibt es gut 825 Euro. Nach 27 Jahren ergibt sich ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung beziehungsweise 5570 Euro. Laut Steuerzahlerbund können langgediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen.