Sattes Übergangsgeld Der vergoldete Abschied der Bundestags-Ausscheider

Die Bundestagswahl hat mehr als 200 Polit-Karrieren beendet. Abgewählten Parlamentariern winkt ein lukratives Übergangsgeld. Zu hoch, findet der Steuerzahlerbund und fordert eine Korrektur des vergoldeten Abschieds.

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So viel verdienen unsere Politiker
Angela Merkel (Grundgehalt 208.260Euro)Sie ist der Grund der Forderung des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Hans Heinrich Driftmann sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung": „Die wichtigsten Verantwortungsträger unserer Republik müssen anständig bezahlt werden. 500.000 bis 600.000 Euro für die Kanzlerin wären eine solche Größenordnung.“ Bisher verdient Merkel laut dem Bund der Steuerzahler monatlich 16.020 Euro - ohne Zulagen. Bei 13 Monatgehältern macht das für die Kanzlerin jährlich 208.260 Euro. Quelle: dpa
Joachim Gauck (199.000 Euro)Das Staatsoberhaupt erhält etwas weniger als die Kanzlerin. Bundespräsident Joachim Gaucks jährliche Besoldung beträgt 199.000 Euro. Quelle: dpa
Die Bundesminister (167.180 Euro)Für Merkels Kabinett sind monatlich 12.860 Euro je Minister vorgesehen. Das macht im Jahr 167.180 Euro - ohne Zulagen. Ob es sich für Bundesumweltminister Norbert Röttgen (Foto) da lohnt als Ministerpräsident nach Nordrhein-Westfalen zu wechseln? Quelle: dapd
Hannelore Kraft (199.756 Euro)Der Wechsel für Norbert Röttgen zum Landesvater von NRW würde sich finanziell auf jeden Fall lohnen. Die amtierende Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gibt auf ihrer Internetseite an, ein Brutto-Amtsgehalt gemäß Besoldungsgruppe B 11 erhöht um ein Drittel zu bekommen. Die Besoldungsgruppe beträgt in NRW 11.524,40 Euro. Schlägt man noch ein Drittel drauf sind das monatlich 15.365,87 Euro – und jährlich 199.756,31. Quelle: dpa
Bundestagsabgeordnete (103.480 Euro)Unsere Volksvertreter im Bundestag erhalten monatlich 7.960 Euro - ohne Zulagen. Ab 2013 sollen die Diäten auf 8.252 Euro steigen. Nach derzeitigem Stand macht das jährlich 103.480 Euro. Quelle: dpa
Parlamentarische Staatssekretäre (180.310 Euro)Sie sind die Schnittstelle von Bundestag und Ministerien. Und da sie Abgeordnete und Staatssekretäre zugleich sind, erhalten sie laut dem Bund der Steuerzahler auch zwei Gehälter. Außer dem Amtsgehalt von rund 9.890 Euro gibt es noch eine verkleinerte Diät in Höhe von 3.980 Euro. Jährlich macht das dann 180.310 Euro. Quelle: dpa

Der Bund der Steuerzahler fordert eine Reform des gesetzlich festgelegten Übergangsgeldes für Abgeordnete, die aus dem Bundestag ausscheiden. Zwar habe das Übergangsgeld eine gewisse Funktion, da Abgeordnete keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, heißt es in der noch unveröffentlichten Oktober-Ausgabe des Mitgliedermagazins des Verbands „Der Steuerzahler“. „Aber eine Kandidatur geschieht immer sehenden Auges und damit auch das Risiko einer Abwahl.“ Politik sei und bleibe „kein Garantiegeschäft“. Daher sei grundsätzlich ein Übergangsgeld von maximal zwölf Monaten „völlig ausreichend“, heißt es in dem Handelsblatt Online vorliegenden Text.

Nach den derzeit geltenden Regeln erhalten Abgeordnete, die aus dem Bundestag ausscheiden, zunächst ein Übergangsgeld – für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monat, höchstens eineinhalb Jahre. Es soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Das Übergangsgeld ist so hoch wie die Abgeordnetendiät, derzeit 8.252 Euro. Langzeitabgeordnete können so laut Steuerzahlerbund nach ihrem Ausscheiden bis zu 150.000 Euro kassieren. Allerdings werden ab dem zweiten Monat alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

Kritisch sieht der Steuerzahlerbund insbesondere die Übergangsversorgung für Politiker, die nicht durch Abwahl bei der Bundestagswahl den Parlamentsbetrieb verlassen müssen. Konkret geht es um Ausscheider, die aus Altersgründen nicht mehr angetreten sind, sich aus der Bundestagspolitik aus anderen Gründen verabschieden wollten oder zwangsweise von ihren Parteien bereits vor Monaten bei der Kandidatenaufstellung keine vermeintlich sicheren Listenplätze mehr erhalten haben.
„Auch diese jetzigen Ex-Abgeordneten haben einen pauschalen Anspruch auf Übergangsgeld, obwohl es eigentlich unnötig ist, denn ihnen war lange bewusst, dass sie ausscheiden“, schreibt der Steuerzahlerbund. „Hier muss über eine Korrektur der Leistungshöhe und der Ansprüche gestritten werden, um nicht mit einerlei Maß bei verschiedenen Problemlagen zu messen.“

Der Verband weist zudem darauf hin, dass die Kosten für das Übergangsgeld der jetzt ausgeschiedenen Bundestagsabgeordneten deutlich zu niedrig angesetzt sind. „Für 2013/2014 taxiert der Bundestag bisher Kosten von 8,5 Millionen Euro. Doch mit dem Wissen, dass jetzt 219 Abgeordnete abgewählt wurden, sind wohl eher mindestens zwölf Millionen Euro angezeigt.“

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