Schäuble-Entwurf Autobahnnetz wird nicht verkauft

Längst sind Privatinvestoren an Flughäfen beteiligt. Autobahnen aber sollen weiter in Staatshand bleiben. An der geplanten Straßen-Aktiengesellschaft sollen sich aber auch private Geldgeber beteiligen können.

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Der Bundesfinanzminister beschäftigt sich derzeit intensiv mit der Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse. Quelle: dpa

Berlin Das Autobahnnetz steht auch künftig nicht zum Verkauf an private Investoren. Das hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem am Dienstag bekannt geworden Referentenentwurf zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom Oktober klar gestellt. Demnach soll in der entsprechenden Änderung des Grundgesetzes festgeschrieben werden, dass der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs bleibt. „Das Eigentum ist unveräußerlich“, heißt es in dem Entwurf, zu dem sich die Ressorts bis Freitag äußern sollen.

Schäuble hatte den Ländern im Gegenzug für die zusätzlichen Milliarden im künftigen Finanzausgleich die Zustimmung zu einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft abgerungen. Die Verantwortung für Aufgaben und Finanzierung soll künftig allein beim Bund liegen und in einer privatrechtlichen Gesellschaft organisiert sein.

Der Bund will sich nach den Vorstellungen Schäubles zumindest die Möglichkeit erhalten, private Investoren auch als Anteilseigner der Aktiengesellschaft zu gewinnen und nicht nur als Projektpartner. Diese bekämen quasi eine Art Konzession für Planung, Bau und Betrieb. Dies war zuletzt auf Kritik auch aus der Koalition gestoßen. Genutzt wird die Grundgesetzänderung auch, um nach Jahrzehnten das Wort „Reichsautobahnen“ aus dem Artikel 90 zu streichen.

Bund und Länder hatten sich am 14. Oktober auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2020 verständigt. Danach wird der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form abgeschafft. Ein Ausgleich erfolgt im Wesentlichen über die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Insgesamt zahlt der Bund ab 2020 jährlich 9,524 Milliarden Euro an die Länder. Vereinbart wurden auch Sanierungshilfen zur Entlastung des Saarlandes und Bremens.


„Steuerzahler nicht belasten“

Im Gegenzug hat der Bund auch durchgesetzt, dass der Stabilitätsrat zur Etatüberwachung mehr Kompetenzen in den Ländern erhält. Der Bund soll finanzschwachen Kommunen zudem mit Investitionen in die „Bildungsinfrastruktur“ helfen können. Bei der Mitfinanzierung von Länderaufgaben soll der Bundesrechnungshof besser prüfen können. Online-Anwendungen der Verwaltung sollen verbessert werden, der Bund erhält in der Steuerverwaltung der Länder mehr Rechte.

Ein hochrangiger Vertreter des Finanzministeriums betonte, wichtig sei, dass alle Beschlüsse vom 14. Oktober umgesetzt werden – nicht nur die, die für die Länder besonders günstig seien: „Das hängt alles miteinander zusammen und ist ein Paket.“

Der Bundesrechnungshof beurteilt Pläne für die Straßengesellschaft skeptisch. „Eines steht jetzt schon fest: Privates Kapital darf nur dann eingebunden werden, wenn es für den Bund wirtschaftlich ist und den Steuerzahler nicht belastet“, sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. Ob unter den Voraussetzungen Renditeerwartungen der Privatwirtschaft immer erreicht werden könnten, sei zu bezweifeln.

Für die Vereinbarungen von Bund und Ländern vom Oktober sind mehrere Änderungen des Grundgesetzes nötig. An diesem Donnerstag beraten erneut Spitzenvertreter von Bund und Ländern darüber. Der Gesetzentwurf soll möglichst im Dezember vom Kabinett beschlossen und vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat endgültig verabschiedet werden. Die einzelnen Gesetze sollen noch folgen.

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