- Bild: BdSt
Risikoreich gezockt und verloren
Vermögensverluste von rund 150 Millionen Euro musste die Bayerische Landesstiftung, die gemeinnützige Zwecke auf kulturellem und sozialem Gebiet verfolgt, von 2007 bis jetzt hinnehmen - als Folgen der Finanzkrise. Trotz entsprechender Warnungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs in seinen Jahresberichten 1996 und 2005, das Vermögen wegen des hohen Verlustrisikos nicht konzentriert in Aktien eines einzigen Unternehmens (UniCredit) anzulegen, hatte man die UniCredit-Aktien nicht rechtzeitig verkauft. Das Ergebnis: Eine Wertminderung in Millionenhöhe. „Angesichts eines Stiftungsvermögens von rund 800 Millionen Euro sollte man entsprechende Lehren aus den erlittenen Verlusten ziehen und Anlagemanagement und Vermögensverwaltung künftig professioneller gestalten“, plädiert der Bund deutscher Steuerzahler (BdSt) im aktuellen Schwarzbuch.
Quelle: Schwarzbuch 2012 des Bunds deutscher Steuerzahler (BdSt)
Bild: BdStTeurer Alleingang
Auch die Stadt Landsberg am Lech verzockte Steuergelder bei äußerst riskanten finanziellen Transaktionen – ohne Wissen der Verantwortlichen. Das Geld ging bei Finanzderivatgeschäften verloren, die der örtliche Kämmerer eigenmächtig im Auftrag seiner Stadt getätigt hatte. Das Jonglieren mit den hoch risikobehafteten Finanzprodukten blieb nicht ohne Folgen: Die Stadt Landsberg am Lech verlor bisher rund 3,3 Millionen Euro. Der Landsberger Stadtrat hatte den Derivatgeschäften, die gegen Kommunalrecht verstoßen, nicht zugestimmt, weil sie ihm ebenso wenig vorgelegt wurden wie dem Oberbürgermeister. Gegen den Kämmerer, der sich damit über gewisse Regeln hinweggesetzte, wird strafrechtlich ermittelt. Der Stadt bleibt das finanzielle Desaster. „Gespannt dürfen die Steuerzahler jedenfalls sein, ob es ihrer Stadt gelingen wird, die verlorenen Millionen von dem beratenden Bankhaus im Rahmen eines Zivilprozesses zurückzuholen“, so der BdSt.
- Bild: BdSt
Die selbstspülende Toilette
Wie ein unentdeckter Defekt an einer Elektronik Unkosten auslösen kann, zeigte sich bei der Stadt Schwentinental in Schleswig-Holstein. Die öffentliche Toilettenanlage des Raisdorfer Bahnhofs wird seit 1990 von den Stadtwerken betreut. Bislang eine gute Sache. Eine öffentliche Toilettenanlage für die Bahnfahrer und veranschlagte monatliche Kosten von 300 bis 400 Euro. Jahrelang lief alles gut bis unter anderem durch Vandalismus die Verantwortlichen den Überblick über die Kosten verloren. 2009 schnellte plötzlich der Wasserverbrauch in die Höhe: Statt - wie in den Vorjahren – einen Verbrauch von 400.000 Litern gab es 2009 eine Rechnung über eine Millionen Liter, was aber niemandem zunächst auffiel. Erst die unglaubliche Rechnung von 3,7 Millionen Litern Wasserverbrauch im Jahr 2010 ließ die Alarmglocken im Rathaus schrillen. Einen Fehler an der Anlage selbst konnte eine Fachfirma aber nicht finden, bis sich schließlich herausstellte, dass ein kaputter Bewegungsmelder verantwortlich war für die unfassbare Rechnung: Er löste auch dann die Spülung aus, wenn niemand im Raum war.
Bild: dpaBruchlandung in Berlin
Die Steuergeldverschwendung, die den Deutschen auch ohne Fertigstellung jetzt schon klar ist, taucht Schwarzbuch 2012 auf: „Auch wenn noch gar nicht sämtliche Kosten auf dem Tisch liegen, steht bereits fest, dass die Steuerzahler tief in die Tasche greifen müssen, um die Mehrkosten des Flughafenbaus zu finanzieren“, schreibt der BdSt. Das Flughafendebakel sei ein „Manifest von Fehlplanungen, Missmanagement, unvollständigen Bauunterlagen und Kostenüberschreitungen, umrahmt mit politischem Versagen seitens des Aufsichtsrats“. Der BdSt rechnet mit vermeidbaren Mehrkosten von mehr als einer Milliarde Euro, die zusätzlich finanziert werden müsse.
Bild: BdStLand unter in der Erlebniswelt
Einem anderen viel angepriesenen, wenn auch weniger bekannten, Projekt droht jetzt der finanzielle Untergang: Der Erlebnispark „Sturmflutenwelt Blanker Hans“ wurde 2006 eröffnet. Rund 7,7 Millionen Euro waren in die Idee geflossen, Touristen und Tagesgästen in einer Erlebniswelt die Urgewalten des Meeres näherzubringen. Gutachter waren in ihren Prognosen von jährlich 200.000 Besuchern ausgegangen. Diese Zahlen erwiesen sich als vollkommene Illusion, denn die Besucher wurden von Jahr zu Jahr weniger: Waren es 2006 noch 111.000 Besucher, kamen ein Jahr später nur noch 74.000 und 2011 75.000 Gäste. Das Ergebnis: erhebliche Betriebsverluste für die Betreiberin, die Kur- und Tourismus-Service Büsum. So wies deren Jahresabschluss 2010 einen Verlust von rund 1,7 Millionen Euro auf, für 2011 rund 1,5 Millionen. Jetzt soll als Sparmaßnahme ausgerechnet die Hauptattraktion, eine rund 1,5 Millionen Euro teure Sturmflutenbahn, verkauft werden. Dabei bleibt noch offen, ob die Europäische Union in diesem Fall Anteile der von ihr geleisteten 3,3 Millionen Euro Fördermittel zurückfordern wird. „Wieder einmal bestätigt sich, dass in Gutachten allzu gerne utopische Besucherzahlen vorhergesagt werden. Die Zeche zahlt am Ende der Steuerzahler“, so der Kommentar des BdSt.
Bild: dapdInstandsetzung läuft aus dem Ruder
Das Segelschulschiff „Gorch Fock“ gilt als Stolz der Marine. Neben der Ausbildung des Offiziersnachwuchses hat der weiße Dreimaster auch bei vielen Hafenbesuchen im In- und Ausland Deutschland prestigeträchtig vertreten. Neben tragischen Vorfällen erweist sich das Schiff nun auch finanziell als Problemfall: Anfang 2010 wurde es auf einer Werft in Elsfleth generalüberholt. Nach Rückkehr in den Heimathafen Kiel war dann Ende 2011 eine Instandsetzung des Unterwasseranstrichs vorgesehen. Dabei entdeckten Werftarbeiter mit bloßem Auge massive Rostschäden am Rumpf. Die notwendigen Reparaturarbeiten wurden vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt erneut die Werft in Elsfleth. Die Marine rechnete mit Kosten von rund einer Million Euro. Diese Reparaturarbeiten sind nun wohl weitgehend abgeschlossen, ihre Kosten haben sich aber mittlerweile auf fast 10 Millionen Euro summiert. „Die entscheidende Frage, wie ein 2010 grundüberholtes Schiff bereits Ende 2011 so massive Rumpfschäden aufweisen kann, konnten die Verantwortlichen bis heute nicht überzeugend beantworten“, so der BdSt.
Bild: BdStDas nutzlose Parkdeck
Eine unnötige Investition kreidet der BdSt in Seligenstadt am Main an, wo man „unbedingt die Mittel aus dem Konjunkturprogramm II ausschöpfen wollte“, so der Schwarzbuch-Bericht. Um mehr Parkraum zu schaffen, baute man am Altstadtrand ein Parkdeck mit 150 Stellplätzen. Kosten: 285.000 Euro für das Grundstück, der Abriss des alten Gebäudes für 27.000 Euro und über 690.000 Euro an Baukosten. Wirklich Gewinn macht die Stadt jetzt allerdings nicht mit dem Projekt, denn das Parken kostet für einen ganzen Tag nur einen. Der Grund für die geringe Gebühr: Laut dem BdSt gibt es in der näheren Umgebung genug Parkplätze, die teilweise sogar kostenlos sind. Mit diesen geringen Einnahmen und laufenden Unterhaltskosten (2011 waren es über 17.500 Euro) ist das Parkdeck ein eindeutiges Verlustgeschäft für die Stadt.

Teure Korrekturen am Eingangsbereich
„Erst gründlich nachdenken, dann handeln – das kann viel Geld sparen“, kommentiert der Bund deutscher Steuerzahler ein Bauprojekt der Stadt Gütersloh. Dort sorgte bei der Erweiterung des Rathauses der Bau des neuen Eingangsbereichs für vermeidbare Mehrkosten. Geplant wurde ein Podest vor der Tür, das über eine Rampe und über eine Treppe erreicht werden konnte. Während die Rampe in enger Absprache mit Rollstuhlfahrern und Sehbehinderten gestaltet wurde und ganz deren Anforderungen entsprach, erwies sich die Treppe bald als Gefahrenquelle – insbesondere für ältere Menschen. Das Ergebnis: Das vorhandene Pflaster wurde vollständig aufgenommen und der Boden rund um die Eingangstür aufgeschüttet, sodass nun weder eine Rampe noch eine Treppe erforderlich waren. „Schade, dass die ‚intensiven Überlegungen‘ nicht von Anfang an gemacht worden waren“, kommentiert der BdST. Die Zusatzkosten für die Nachbesserungen lagen am Ende bei 29.000 Euro.
Bild: BdStDer teure Fahrradzähler
Die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ rückt im Schwarzbuch 2012 ebenfalls in den Fokus des BdSts. Mit dieser Auszeichnung werden Städte und Kommunen geehrt, die sich um eine vorbildliche Radverkehrsförderung verdient gemacht haben. Zuletzt waren das Freiburg, Karlsruhe und Offenburg. Neben der öffentlichen Erwähnung gab es auch einen „hochwertigen Preis“, wie der BdSt das Ministerium zitiert. Für etwa 20.000 Euro gab es für alle drei Preisträger einen Fahrradzähler – eine 2,50 Meter hohe Säule, die die Zahl der Radler misst. Der Gewinn mag eine schöne Idee sein, hat aber einige Nachteile: Erstens noch etwa 6.000 Euro Kosten für die Stadt für die Installation und eine gewisse Nutzlosigkeit als Verkehrszähler, denn es werden nur die Fahrräder erfasst, die an der Säule vorbei fahren. „ Damit muss bezweifelt werden, ob diese Zählung wirklich notwendig ist“, so der BdSt und die Frage bleibt zu klären, ob eine Urkunde für das Bürgermeisterbüro nicht ausgereicht hätte.
Bild: BdStDas unattraktive Spielgerät
Spielgeräte für Kinder können in einer Fußgängerzone durchaus beliebt sein, wenn sie denn auch den Zweck als solche Erfüllen. In der Stadt Fulda wurde aber über die Anschaffung von fünf Holzhunden bereits im Voraus diskutiert. Ein Künstler hatte sie entworfen. Das Ergebnis laut des BdST: modern, abstrakt und unpraktisch, denn die „kantigen Holzklötze“ am Universitätsplatz, von denen mittlerweile zwei stehen, entsprechen nicht dem Kindergeschmack. Da sie nicht wackeln, sondern fest stehen, interessiert sich kaum ein Kind für die Kunstwerke, die 13.500 Euro gekostet haben. Trotzdem sollen die restlichen Hunde auch noch kommen, die „Spielgeräte“ sind nämlich bereits gekauft. Die Stadt Fulda meint, dass dann die Attraktivität des Hunderudels steigen würde. Der Bund deutscher Steuerzahler bezweifelt das.
Risikoreich gezockt und verloren
Vermögensverluste von rund 150 Millionen Euro musste die Bayerische Landesstiftung, die gemeinnützige Zwecke auf kulturellem und sozialem Gebiet verfolgt, von 2007 bis jetzt hinnehmen - als Folgen der Finanzkrise. Trotz entsprechender Warnungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs in seinen Jahresberichten 1996 und 2005, das Vermögen wegen des hohen Verlustrisikos nicht konzentriert in Aktien eines einzigen Unternehmens (UniCredit) anzulegen, hatte man die UniCredit-Aktien nicht rechtzeitig verkauft. Das Ergebnis: Eine Wertminderung in Millionenhöhe. „Angesichts eines Stiftungsvermögens von rund 800 Millionen Euro sollte man entsprechende Lehren aus den erlittenen Verlusten ziehen und Anlagemanagement und Vermögensverwaltung künftig professioneller gestalten“, plädiert der Bund deutscher Steuerzahler (BdSt) im aktuellen Schwarzbuch.
Quelle: Schwarzbuch 2012 des Bunds deutscher Steuerzahler (BdSt)
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine Länderkollegen können bei der nächsten Steuerschätzung Ende Oktober mit Milliarden-Mehreinnahmen rechnen. Dies zeigen Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für das Handelsblatt.
Wie das deutsche Steuersystem aufgebaut ist
Steuereinnahmen des Bundes 2011
Im vergangenen Jahr hat die Bundesrepublik insgesamt 573,4 Milliarden Euro an Steuern eingenommen. 2010 waren es noch 8,1 Prozent beziehungsweise 42,8 Milliarden Euro weniger. Grund dafür ist die Konjunkturerholung im letzten Jahr: Je besser es der Wirtschaft geht, desto mehr landet in der Staatskasse. Nach der Steuerverteilung blieben dem Bund 248 Milliarden Euro Steuereinnahmen, den Ländern 224,3 Milliarden Euro und den Gemeinden 76,6 Milliarden Euro. An die Europäische Union wurden von den Steuereinnahmen 24,5 Milliarden Euro abgeführt.
Die ertragreichsten Steuern 2011
Der Bund verdiente im Jahr 2011 am meisten mit der Energiesteuer: 40 Milliarden Euro spülte diese in den Bundeshaushalt. Die Bundesländer bestritten den größten Teil ihrer Einnahmen mit der Grunderwerbssteuer in Höhe von 6,4 Milliarden. Die Gemeinden verdienten am meisten mit der Gewerbesteuer. Diese hatte 2011 einen Anteil 40,4 Milliarden Euro ausgemacht.
Den größten Teil der gesamten Steuereinnahmen Deutschlands 2011 machten die sogenannten Gemeinschaftsteuern in Höhe von 403,6 Milliarden Euro aus. Zu diesen Gemeinschaftsteuern trugen die Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) mit 190 Milliarden Euro und die Lohnsteuer mit 139,7 Milliarden Euro den größten Teil bei.
Die Abgabenquote
Die Abgabenquote ist der Anteil der Steuern und Sozialabgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Prozent. Im vergangenen Jahr beispielsweise machten Steuern und Sozialausgaben 38,2 Prozent des BIPs aus, die Abgabenquote betrug also 38,2 Prozent (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, BMF)
Entscheidend ist allerdings die Berechnung der Quote: Zwischen den einzelnen Ergebnissen für die Abgabenquote Deutschlands liegen, je nachdem, ob sie vom BMF, dem Bundesamt für Statistik oder der OECD kommen, bis zu zweit Prozent Unterschied.
Direkte und indirekte Steuern
Fast überall auf der Welt gibt es direkte und indirekte Steuern. Direkte Steuern zahlt der sogenannte Steuerschuldner direkt an die jeweilige Institution, der er die Steuern schuldet. Zu den direkten Steuern gehören beispielsweise die Einkommenssteuer, die Abgeltungssteuer und die Kfz-Steuer.
Die indirekten Steuern zahlt nicht der, der sie schuldet, sie werden statt dessen übertragen. Zu den indirekten Steuern gehören beispielsweise die Tabaksteuer, die Branntwein- oder die Biersteuer. Statt des Unternehmens, das das Bier produziert, zahlt derjenige die Steuer, der das Bier kauft. Die indirekte Steuer wird also auf den Preis des Produktes aufgeschlagen und somit auf den Kunden abgewälzt.
Die Einkommenssteuer
Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen eines Staates - und zwar weltweit. Nur die Höhe der Steuern, die natürliche Personen auf ihr Einkommen zahlen müssen, ist von Land zu verschieden.
Die Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist relativ neu und wird auf Kapitalerträge - also Einkünfte aus Zinsen und Dividenden - erhoben. Sie gilt deshalb als eine Form der Einkommenssteuer. Seit dem Jahr 2009 müssen Kapitalerträge immer mit 25 Prozent besteuert werden. Allerdings gibt es eine Freigrenze, den sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Dieser liegt bei Alleinstehenden bei 801 Euro und bei Ehepaaren bei 1602 Euro. Das heißt, dass ein Ehepaar, das mehr als 1602 Euro an Kapitalvermögen hat, für den darüber hinausgehenden Betrag 25 Prozent Steuern zahlen muss. Singles, die beispielsweise 1000 Euro an Zinsen und Dividenden im Monat bekommen, versteuern also 199 Euro zu 25 Prozent.
Was ist kalte Progression?
Trotz Gehaltserhöhung bleibt am Ende weniger vom Lohn übrig? Das geht ganz ohne Geld verprassen: Die kalte Progression kann dafür sorgen, dass der Reallohn sinkt. Wenn die Gehaltserhöhung bloß zum Inflationsausgleich führt - wer bei einer Inflationsrate von zwei Prozent also nur zwei Prozent mehr Lohn bekommt - und der Einkommenssteuersatz nicht angepasst wird, sinkt das Realeinkommen.
Bund, Länder und Gemeinden werden dieses Jahr erstmals über 600 Milliarden Euro Steuern kassieren, schätzt das DIW. „Mit 601,5 Milliarden Euro dürften die Steuereinnahmen fünf Milliarden Euro höher ausfallen als bei der letzten Schätzung im Mai vorhergesagt“, sagte DIW-Expertin Kristina van Deuverden, langjähriges Mitglied in Schäubles Steuerschätzer-Kreis. Selbst die schwächere Konjunktur im kommenden Jahr dürfte den Höhenflug nicht stoppen.
Bild: ap900.000 Euro hinterzogene Steuern: Der Sänger Freddy Quinn hatte seinen Hauptwohnsitz jahrelang in der Schweiz, lebte aber überwiegend bei seiner Hamburger Lebensgefährtin Lilly Blessmann. Die deshalb in Deutschland fälligen Steuern, zwischen 1998 und 2002 immerhin rund 900.000 Euro, hat der Österreicher nach eigenem Eingeständnis aber nie bezahlt. Er habe sich nie mit finanziellen Dingen beschäftigt, rechtfertigte sich der Musiker vor Gericht. Außerdem beglich er sofort seine Steuerschuld, so dass im Prozess 2004 die verhängte Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hinzu kam ein Bußgeld über 150.000 Euro.
Bild: dpa970.000 Euro hinterzogene Steuern: Klaus Zumwinkel verlor wegen einer Steueraffäre seinen Job als Vorstandschef der Deutschen Post. Ermittler der Bochumer Staatsanwaltschaft durchsuchten vor laufenden Fernsehkameras im Februar 2008 das Privathaus des Topmanagers. Die Staatsanwaltschaft warf Zumwinkel vor, über die LGT Bank Geld in eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht geschleust und so den deutschen Fiskus um fast eine Million Euro betrogen zu haben. Mitte Februar 2008 trat der Post-Chef zurück und wurde knapp ein Jahr später zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plus Zahlung einer Geldstrafe von einer Millionen Euro verurteilt.
Bild: dapd1,96 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Verfassungsschutzchef und Ex-Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls war eine Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Er räumte ein, vom Geschäftsmann Karlheinz Schreiber 3,8 Millionen Mark erhalten zu haben. Schreiber habe das Geld für ihn in der Schweiz verwaltet. Ausgehändigt worden seien ihm 873.000 Mark. Das Landgericht Augsburg erklärte ihn 2005 der Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung für schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Pfahls kam nach gut 13 Monaten frei, musste aber Ende 2011 erneut wegen Bankrotts und Betrugs in Haft.
Bild: dapd1,7 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Um weniger Steuern zu zahlen, verlegte Tennis-Star Boris Becker Anfang der 90er-Jahre seinen Wohnsitz von München nach Monaco. Tatsächlich aber lebte er weiter überwiegend in Bayerns Metropole und nicht im Fürstentum. Das Landgericht München verurteilte ihn deshalb 2002 wegen Steuerhinterziehung von 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldstrafe. Becker räumte eigene Fehler ein – was das Gericht ebenso strafmildernd berücksichtigte wie die Tatsache, dass Becker vor Prozessbeginn rund 3,1 Millionen Euro Steuern nachgezahlt hatte.
Bild: dpa22,6 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Springreiter Paul Schockemöhle hatte große Summen über Stiftungen in Liechtenstein am deutschen Fiskus vorbeigeschleust. 1996 wurde er deshalb zu elf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt und musste 22,6 Millionen Mark Steuern nachzahlen. Schockemöhle wurde zum Verhängnis, dass dem Liechtensteiner Treuhänder Herbert Batliner Teile seiner Kundendatei gestohlen und den deutschen Steuerbehörden zugespielt wurden. Der Ex-Sportler, dem für eine erfolgreiche Selbstanzeige keine Zeit mehr blieb, verklagte Batliner später wegen der Datenpanne – ohne Erfolg.
Bild: obs203 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Das Landgericht München verurteilte den Geschäftsführer des VIP Medienfonds 3, Andreas Schmid, 2007 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Schmid hatte versucht, den Fiskus um 203 Millionen Euro zu prellen, indem er beim Finanzamt zu Unrecht „gewinnmindernde Aufwendungen“ geltend machte. Der Angeklagte wusste, dass nur 20 Prozent der Aufwendungen für die Filmproduktion verwendet, aber 80 Prozent zugunsten des Fonds angelegt wurden. Kurioserweise war nicht Schmid selbst Nutznießer der Steuerersparnis. Profitiert haben vielmehr zum größten Teil die Anleger des Medienfonds.
900.000 Euro hinterzogene Steuern: Der Sänger Freddy Quinn hatte seinen Hauptwohnsitz jahrelang in der Schweiz, lebte aber überwiegend bei seiner Hamburger Lebensgefährtin Lilly Blessmann. Die deshalb in Deutschland fälligen Steuern, zwischen 1998 und 2002 immerhin rund 900.000 Euro, hat der Österreicher nach eigenem Eingeständnis aber nie bezahlt. Er habe sich nie mit finanziellen Dingen beschäftigt, rechtfertigte sich der Musiker vor Gericht. Außerdem beglich er sofort seine Steuerschuld, so dass im Prozess 2004 die verhängte Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hinzu kam ein Bußgeld über 150.000 Euro.
Laut DIW-Prognose steigen 2013 die Steuereinnahmen auf 620 Milliarden Euro. Das wären zwei Milliarden Euro mehr als bei der letzten Steuerschätzung vorhergesagt - und das, obwohl das DIW das umstrittene Gesetz zum Abbau der kalten Progression bereits berücksichtigt hat. Mit diesem Gesetz will Schwarz-Gelb die Bürger 2013 um zwei Milliarden Euro entlasten; dies lehnt jedoch die SPD im Bundesrat ab.
Die internationalen Spitzensteuersätze
Griechenland
Die Griechen haben einen vergleichsweise niedrigen Spitzensteuersatz von 40 Prozent. Die Abgabenquote, also der Anteil an Steuern und Sozialabgaben des Bruttosozialprodukts, betrug im Jahr 2010 nach OECD-Erhebungen 30,9 Prozent.
USA
Noch weniger zahlen die reichen Amerikaner. Der höchste Steuersatz beträgt 35 Prozent - und der Wert ist seit zehn Jahren konstant. Auch in puncto Abgabenquote ist Amerika mit 24,8 Prozent mehr als bescheiden.
Frankreich
Frankreich hat derzeit noch einen mittleren Spitzensteuersatz von 41 Prozent. Ab Herbst 2012 will die Regierung jedoch einen Höchstsatz von 75 Prozent durchsetzen. Das wäre der höchste Satz in ganz Europa. Die Abgabenquote der Franzosen betrug vor zwei Jahren 44,4 Prozent. Das heißt, dass 44,4 Prozent des BIPs aus Steuern und Sozialabgaben bestanden.
Italien
Italien hat seinen Spitzensteuersatz zuletzt im Jahr 2005 verändert. Damals wurde der Satz von 45 auf 43 Prozent gesenkt. Genauso hoch, also 43 Prozent, ist auch die italienische Abgabenquote im Jahr 2010 gewesen.
Spanien
Im Jahr 2011 betrug der Höchststeuersatz in Spanien 45 Prozent. So hoch war er bis zum Jahr 2006 schon einmal, wurde dann aber auf 43 Prozent gesenkt. Im Zuge der Sparmaßen setzte die spanische Regierung den Satz vergangenes Jahr dann wieder herauf. Nur die Abgabenquote ist mit 31,7 Prozent vergleichsweise niedrig.
Deutschland
Wie auch in Spanien beträgt der deutsche Spitzensteuersatz 45 Prozent. Im Jahr 2003 betrug er noch 57 Prozent. Die deutsche Abgabenquote liegt mit 38,2 Prozent (Stand 2011) allerdings über der der Spanier.
Schweden
Die Schweden sind, was den Höchststeuersatz angeht, ganz weit vorne. Reiche Schweden müssen 56,6 Prozent ihres Einkommens versteuern, 2003 waren es noch 57 Prozent. Allgemein zahlen die Schweden recht viel Steuern: Die Abgabenquote betrug im vergangenen Jahr 45,8 Prozent.
Sollte das DIW recht behalten, würde der Arbeitskreis Steuerschätzungen Ende dieses Monats zum fünften Mal in Folge seine Vorhersage nach oben korrigieren. Dieses Jahr dürften die Einnahmen fast 40 Milliarden Euro höher ausfallen, als vor zwei Jahren zu Beginn der Aufwärtsrevisionen erwartet wurde. Die Steuerschätzer tagen meist zweimal jährlich, um das Aufkommen aller rund drei Dutzend Steuerarten vorherzusagen.
Neben Wirtschaftsforschern, Bundesbank, Sachverständigenrat und Statistischem Bundesamt sind Experten von Bund, Ländern und Gemeinden in dem Arbeitskreis vertreten. Auch das Bundesfinanzministerium erwartet keine bösen Überraschungen. „Die bisherige Prognose ist nach unten gut abgesichert“, hieß es - im Klartext: Es gibt Luft nach oben.
Bild: dpaWenn die Steuererklärung einmal abgegeben ist, kann ich nichts mehr ändern.
Das stimmt nicht. Solange noch kein Steuerbescheid ergangen ist, können alle Unterlagen und Belege beim Finanzamt nachgereicht werden. Auch, wer den Steuerbescheid bereits erhalten hat, kann grundsätzlich innerhalb eines Monats noch etwas nachreichen, erst nach dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig. „Danach wird es sehr kompliziert“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler. „Es gibt aber Fälle, in denen auch später noch etwas an der Steuererklärung geändert werden kann.“
Bild: dpaWenn ich die Steuererklärung freiwillig abgegeben habe, kann ich mich vor einer Nachzahlung drücken.
Das stimmt. „Steuerzahler können durch die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung nur gewinnen“, sagt Anita Käding. Denn wer wider Erwarten keine Steuern zurückbekommt, sondern um Nachzahlung gebeten wird, kann den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung wieder zurücknehmen. „Das funktioniert solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, also innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid zugegangen ist“, so die Steuerexpertin. Einen Zwang zur Nachzahlung gebe es in der Regel nur dann, wenn der Arbeitgeber vorschriftswidrig zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat. Wenn der Steuerzahler jedoch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann er einer etwaigen Nachzahlung nicht entkommen.
Bild: dpaWenn ich morgens zehn Kilometer ins Büro fahre und abends zehn Kilometer nach Hause, bekomme ich eine Entfernungspauschale für 20 Kilometer.
Das stimmt nicht. Im Rahmen der Entfernungspauschale kann für den Arbeitsweg nur die einfache Entfernung berücksichtigt werden. Ein Entfernungskilometer entspricht also zwei Fahrtkilometern. Wenn die Arbeitsstelle zehn Kilometer von der Wohnung entfernt liegt, kann der Steuerzahler also pro Arbeitstag 10 x 0,30 Euro = 3 Euro als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Bild: dpaWenn meine studierende Tochter Kosten für Fachbücher selbst nicht bei der Steuererklärung geltend machen kann, kann ich das tun.
Das stimmt nicht. Grundsätzlich gilt: Das Finanzamt kann höchstens so viele Steuern erstatten, wie vorher gezahlt wurden. Wer also nur ein geringes Einkommen mit entsprechend niedrigen Abgaben hat, dem nutzen auch die höchsten Werbungskosten nichts. Eltern, deren Kinder hohe Ausgaben für das Studium haben, glauben deshalb häufig, sie könnten diese Ausgaben selbst geltend machen. Das funktioniert jedoch nicht.
Bild: dpaSolange mein Kind noch nicht arbeitet, bekomme ich Kindergeld.
Das stimmt nicht. Kindergeld wird maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Bedingung dafür ist, dass sich das erwachsene Kind noch in der Ausbildung befindet. Anders herum gilt dies aber nicht. Besonderheiten gelten für erwachsene behinderte Kinder. Bei Kindern, die schon 25 Jahre alt sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden, können gegebenenfalls Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden.
Bild: dpaWenn Handwerker in meinem Haus Arbeiten verrichtet haben, kann ich das immer als Handwerkerleistung geltend machen.
Das stimmt nur bedingt. Denn die erste Voraussetzung ist, dass die Arbeit wirklich vor Ort verrichtet wird. Nimmt ein Techniker die Waschmaschine zur Reparatur mit in seine Werkstatt, ist das keine typische Handwerkerleistung mehr. Außerdem darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden, ansonsten erkennt das Finanzamt sie nicht an. Pro Jahr können 20 Prozent solcher Kosten, höchstens jedoch 1.200 Euro im Jahr als Steuerbonus anerkannt werden.
Bild: dpaWenn ich Studiengebühren bereits vergeblich in einer freiwilligen Steuererklärung geltend gemacht habe, kann ich das bei der nächsten Steuererklärung nicht noch einmal probieren.
Das stimmt. Kosten, die beispielsweise im Jahr 2011 entstanden sind, können auch nur in der Steuererklärung für dieses Jahr geltend gemacht werden. „Die Annahme, Studienkosten könnten am Ende des Studiums gebündelt abgesetzt werden, ist ein Irrtum“, sagt Steuerexpertin Anita Käding. Da zu diesem Thema noch Gerichtsverfahren laufen, empfiehlt es sich, abzuwarten und die Steuererklärung – sofern man sie freiwillig macht – erst später abzugeben. „Ausfüllen sollte man die Formulare aber schon jetzt, denn im nächsten Jahr weiß man vielleicht nicht mehr so genau, welche Ausgaben man hatte“, empfiehlt Käding.
Bild: dpaWenn die Bank sich mit dem Versand der Steuerbescheinigung Zeit lässt, bin ich als Steuerzahler machtlos.
Das stimmt. Wenn die Abgabefrist für die Steuererklärung (31. Mai) näher rückt, aber noch Bescheinigungen von der Bank fehlen, sollte man das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Dafür reicht ein formloses Schreiben, in dem der Grund für die Bitte kurz erklärt wird. „Sollte das Finanzamt eine Strafgebühr für die Verzögerung verlangen, lässt sich diese nicht auf die Bank abwälzen“, sagt Anita Käding. Denn der Steuerzahler hätte dies leicht verhindern können. Eine Beschwerde bei der Bank helfe wenig, denn Ursache sei häufig noch die Umstellung auf die Abgeltungssteuer.
Bild: dpaWenn ich eine Software für die Steuererklärung nutze, trage ich bei etwaigen Fehlern nicht die Verantwortung.
Das stimmt nicht. Auch, wer sich bei der Steuererklärung von einer Software helfen lässt, gibt damit nicht die Verantwortung ab. Die Fehler der Software werden in aller Regel zu den eigenen Fehlern des Steuerzahlers. Dies hat zur Folge, dass die Änderungsmöglichkeiten nach Bestandskräftigkeit des Steuerbescheides stark eingeschränkt sind.
Bild: APNWenn ich einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das fortan immer tun.
Das stimmt nicht. Nur weil der Steuerzahler beispielsweise für das Jahr 2010 eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, muss er das noch lange nicht automatisch für das Jahr 2011 tun. „Allerdings kann es sein, dass das Finanzamt ihn dazu auffordert“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Dann muss man dieser Aufforderung auch nachkommen.
Wenn die Steuererklärung einmal abgegeben ist, kann ich nichts mehr ändern.
Das stimmt nicht. Solange noch kein Steuerbescheid ergangen ist, können alle Unterlagen und Belege beim Finanzamt nachgereicht werden. Auch, wer den Steuerbescheid bereits erhalten hat, kann grundsätzlich innerhalb eines Monats noch etwas nachreichen, erst nach dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig. „Danach wird es sehr kompliziert“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler. „Es gibt aber Fälle, in denen auch später noch etwas an der Steuererklärung geändert werden kann.“
Hauptgrund für den Trend ist der robuste Arbeitsmarkt. Stetig steigende Beschäftigung und teils ordentliche Gehaltszuwächse treiben vor allem das Lohnsteueraufkommen in die Höhe. Weil der Staat jeden zusätzlich verdienten Euro etwas stärker als den bisherigen Lohn besteuert, führt ein Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Bruttolöhne um ein Prozent zu Lohnsteuermehreinnahmen von etwa 1,8 bis 1,9 Prozent.
Welche Strafen Steuertricksern drohen
10.000 Euro hinterzogen
Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.
Tagessätze
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.
Berechnung des Tagesatzes
Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).
Anzahl der Tagessätze
Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.
Verhältnis zur hinterzogenen Steuer
Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.
20.000 Euro hinterzogen
Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.
Regionale Unterschiede
Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.
Schwere Vergehen
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.
„Arbeitsmarkt und die Lohnsumme laufen gut“, sagte DIW-Ökonomin van Deuverden. Daher werde der Fiskus dieses Jahr 149,2 Milliarden Euro Lohnsteuer einnehmen. Das wären nicht nur fast sieben Prozent mehr als 2011, sondern auch knapp zwei Milliarden Euro mehr als zuletzt geschätzt.
Bild: APNWie der Staat Steuerzahler abzockt
Steuererklärung
Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage.
Bild: dpaStudienkosten
Positive Gerichtsurteile hebelt die Bundesregierung immer wieder durch neue Gesetze aus. Nachdem der Bundesfinanzhof 2003 entschieden hatte, dass Studienkosten - also etwa Uni-Gebühren oder Ausgaben für Fachliteratur - voll absetzbar sind, erließ die damalige rot-grüne Koalition kurzerhand ein neues Gesetz. Doch 2011 entschied der BFH erneut, dass Studienkosten voll absetzbar sein müssen. Noch ist unklar, wie es nun weitergeht.
Bild: dpaDie fiesesten Steuertricks des Staates
Nicht-Anwendungserlasse
Eine Option des Bundesfinanzministeriums ist, dass Studienkosten-Urteil des Bundesfinanzhofs "über den entschiedenen Einzelfall hinaus" für nicht anwendbar zu erklären. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar versprochen, die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis der "Nicht-Anwendungserlasse" einzudämmen. Im Fall der Studienkosten hat das Bundesfinanzministerium einen solchen Erlass aber bisher nicht ausgeschlossen.
Bild: FotoliaVerfassungswidrigkeit
Manche neue Steuervorschrift erweist sich wenig später als verfassungswidrig. In den vergangenen Jahren kassierte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zum Beispiel die Senkung der Pendlerpauschale sowie die beschränkte Absetzbarkeit eines häusliches Arbeitszimmers wieder ein.
Bild: dpaProstituiertensteuer
Besonders einfallsreich zeigt sich der Fiskus, wenn es ums Erfinden neuer Abgaben geht. Die Behörden in Bonn zum Beispiel haben 2011 eine Abgabe von sechs Euro pro Tag für Prostituierte eingeführt. Zahlbar direkt ist die Flat-Tax an einem umgerüsteten Park-Automaten (Foto) in der Nähe des Straßenstrichs ("Steuerticket-Automat"). Die neue Abgabe soll der Stadt 300 000 Euro pro Jahr bringen.
Bild: dapdPferdesteuer
Ungemach droht auch Pferdebesitzern. So fordern Finanzpolitiker in mehreren Kommunen, analog zur Hundesteuer eine Pferdesteuer einzuführen. Im Schleswig-holsteinischen Norderstedt zum Beispiel, wo es 3000 Pferde gibt, laufen die Diskussionen auf Hochtouren. Auch im hessischen Taunusstein und in Dortmund gibt es entsprechende Initiativen.
Bild: dpaBranntweinsteuer
Wenn solche Steuern nur vorübergehend erhoben würden, um schwache Phasen zu überbrücken, wäre das ja erträglich. Aber die Erfahrung zeigt: Hat der Staat eine Abgabe erstmal eingeführt, bleibt sie uns auch erhalten. Die Branntweinsteuer etwa wurde vor über hundert Jahren eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Flotte zu finanzieren - und existiert noch heute.
Bild: dpa/dpawebSolidaritätszuschlag
Auch der "Soli" ist längst zur festen Größe auf der Gehaltsabrechnung geworden, obwohl der 5,5-prozentige Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ursprünglich vorrübergehend zur Finanzierung der Deutschen Einheit erhoben werden sollte. Zumindest bis zum Jahr 2007 war der Soli okay, entschied der Bundesfinanzhof in diesem Jahr. Über die Folgejahre haben die obersten Finanzrichter bisher nicht entschieden.
Bild: dpaBetriebsprüfung
Stoßen Betriebsprüfer auf Ungereimtheiten, können sie den Gewinn um einen Schätz-Zuschlag erhöhen. Bisweilen gehen sie dabei aber zu weit - wie im Fall eines Gyros-Verkäufer. Angesichts der mickrigen Portionen ließen sich dessen hohen gemeldeten Betriebsausgaben für Fleisch und Gemüse nur mit zusätzlichen Schwarzverkäufen erklären, so die Beamten. Doch das Finanzgericht Münster pfiff sie zurück: Nach nur zwei Testkäufen hätten sie voreilig Steuerbetrug unterstellt.
Bild: dpaSonderzahlungen
Ein Spediteur aus Westfalen arbeitete hauptsächlich mit Minijobbern und verteilte auf der Weihnachtsfeier 20-Euro-Scheine. Das Finanzamt qualifizierte die Zahlungen wenig später als normalen Lohn, wodurch die Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt knapp über die 400-Euro-Monatsgrenze rutschten. Das Problem: Dadurch galten sie plötzlich nicht mehr als Mini-Jobber - und der Staat hatte nachträglich Anspruch auf hohe Lohnsteuern und Sozialabgaben.
Wie der Staat Steuerzahler abzockt
Steuererklärung
Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage.
Ebenfalls stärker als erwartet werden die von den Unternehmensgewinnen abhängigen Steuern zulegen. Allein die meist von großen Konzernen gezahlte Körperschaftsteuer wird nach DIW-Berechnungen mit 20,4 Milliarden Euro dem Fiskus dieses Jahr gut zwei Milliarden Euro mehr als bislang veranschlagt bescheren.















