Ein wichtiges Anliegen von Schäuble ist bei der Geldwäschebekämpfung die Verlagerung der Zuständigkeiten vom Bundeskriminalamt (BKA) zum Zoll. Ob dieser Wechsel den erhofften Erfolg erzwingen kann, ist mehr als fraglich. Zwar will der Finanzminister die dafür vorgesehene „Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ mit mehr als 160 Mitarbeitern ausstatten – eine Vervielfachung gegenüber den gut zwei Dutzend Ermittlern im BKA. Allerdings waren bisher zusätzlich rund 300 Beamte aus den Landeskriminalämtern (LKA) eingebunden und erste Ansprechpartner für Verdachtsmeldungen.
Diese Aufgabe soll die in Köln ansässige Zentralstelle des Zolls übernehmen. Sie will als „Filter“ fungieren, um nur die werthaltigen Verdachtsfälle an die Behörden vor Ort weiterzuleiten. Eine Entlastung dürfte das aber nicht bringen, sagt ein führender LKA-Ermittler, „weil bei mehr als 90 Prozent aller Verdachtsmeldungen die Hinweise auf eine Straftat so hoch sind, dass wir denen nachgehen müssen“. Ein Filter bringt da wenig außer Verzug. „Die Ermittlungen werden viel komplexer und langsamer“, warnt Michael Peters von der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte, „gerade bei organisierter Kriminalität und Terrorismus kann es zu Verzögerungen kommen.“
Erst recht, weil die neue Zolleinheit lediglich eine Verwaltungs-, aber keine Strafverfolgungsbehörde ist. Also darf sie nicht auf sensible polizeiliche Daten zugreifen. Von einem „Blindflug in der Geldwäschebekämpfung“ spricht Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll. Buckenhofer hält die Verlagerung der Geldwäsche-Kompetenz zum Zoll grundsätzlich für richtig. Allerdings müsste sich der Zoll organisatorisch und auch mental in Richtung einer zielgerichteten Strafverfolgungsbehörde entwickeln. Als Vorbild schwebt dem Gewerkschafter die italienische Guardia di Finanza vor, allerdings abgespeckt um deren paramilitärische Historie.
Bei den Landeskriminalämtern kommt die Verlagerung der Zuständigkeiten vom BKA zum Zoll nicht gut an. Sie alarmierten deshalb ihre Innenminister. Der Innenausschuss des Bundesrates appellierte vorige Woche an Schäuble, die Reform zu überdenken. Doch der will das Gesetz rasch verabschieden – als „besonders eilbedürftig“, damit die Reform spätestens Mitte diesen Jahres in Kraft treten kann.