Schattenhaushalte Die speziellen Geldtöpfe des Bundes

Im Jahreshaushalt des Bundes ist immer weniger Geld als die Minister gerne ausgeben würden. Aber mit den Sonderfonds haben sie seit der deutschen Einheit ein Schlupfloch zur Ausgabenfinanzierung. Offiziell wurden sie abgeschafft, tatsächlich gibt es noch einige.

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Sondervermögen und Sonderfonds

Der Schatten von Quelle: dpa

Hinter Sonderfonds oder auch Sondervermögen verbergen sich Konten, die mit Geldern aus dem Haushalt oder auch Krediten des Bundes gespeist werden. Diesen Budgettöpfe muss der Bundestag zustimmen und sie auch überwachen. Bis 2011 waren sie keine regulären Haushaltsposten, die für die Neuverschuldung des Bundes relevant waren. Mit Wirksamwerden der Schuldenbremse hat sich das geändert: Sondervermögen sind für die Nettokreditaufnahme relevant. Heute gibt es nur noch wenige Sonderfonds – auch gern Schattenhaushalte genannt – aber es gibt sie noch.

SoFFin

Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, kurz SoFFin, feierte seine Geburtsstunde in der Finanzkrise. Seine Aufgabe: Systemrelevante Banken wie Commerzbank und Hypo Real Estate vor dem Kollaps retten. Dafür bekam der SoFFin einen riesigen finanziellen Spielraum: Garantien bis zu 400 Milliarden Euro konnte er gewähren. Bislang wurden davon jedoch erst knapp 50 Milliarden Euro abgerufen. Viele Banken fürchteten den Imagemakel, wenn ihnen der SoFFin zu Hilfe eilen muss. Mit Beginn dieses Jahres lief der SoFFin eigentlich aus. Bis alle Hilfen zurückgezahlt sind, dauert es aber noch. Deshalb wird der SoFFin erst 2015 abgewickelt sein.

Energie- und Klimafonds

Mit Geld gegen den Klimawandel, heißt hier die Devise. Dieser Sonderfonds dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Klima- und Umweltschutz bis zum Jahr 2016. Der Bund hatte ihn erst 2010 ins Leben gerufen. Das Geld in diesem Topf sollte eigentlich von den Energiekonzernen kommen. Insgesamt 1,4 Milliarden Euro sollten so als Gegenleistung für die von der Koalitionsregierung beschlossene Laufzeitverlängerung in den Sonderfonds fließen. Mit dem Atomausstieg ist das passé. Die Bundesregierung will bis zu 225 Millionen Euro einzahlen, ab 2013 sollen die Einnahmen aus den versteigerten CO2-Emissionszertifikaten in den Fonds fließen.

Sonderfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung

Seit 2008 gibt es diesen Fonds und bis 2013 soll er noch bestehen. Die Bundesregierung hat hier 2,15 Milliarden Euro eingezahlt. Das Geld ist ausschließlich für den Ausbau der Kindertagesstätten vorgesehen. Das Sondervermögen war notwendig, weil der Bund nicht direkt an die zuständigen Kommunen zahlen darf, sondern nur an die Länder, die das Geld weiterreichen müssten. Wird das Geld bis zum Fristende nicht verbraucht, fließt es zurück in den Bundeshaushalt.

Investitions- und Tilgungsfonds

Der Sonderfonds ist auch unter dem Kürzel ITF bekannt und gehört zum Konjunkturprogramm II des Bundes im Zuge der Finanzkrise. Er ist zwar offiziell zum Jahresende 2010 ausgelaufen, einige der finanzierten Maßnahmen werden jedoch noch abgewickelt, zum Beispiel die Investitionen in die Schulen. Aus dem ITF stammte auch das Geld für die Abwrackprämie. Der ITF hatte ein Volumen von 20,4 Milliarden Euro.

European Recovery Program

In diesem Sondervermögen liegen die Reste des Marshall-Plans nach dem zweiten Weltkrieg zum Wiederaufbau der Wirtschaft. Heute verwaltet die staatliche KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) das Geld und fördert damit die Wirtschaft. Zurzeit soll es sich um zwölf Millarden Euro handeln.

Hier sammeln die öffentlichen Arbeitgeber ihre Rücklagen für die Pensionen von Beamten, Berufsoldaten und Richtern. Zumindest formal handelt es sich dabei um ein kapitalgedecktes Verfahren, weil die Erträge dem Gesamtvermögen zugute kommen. Steht der Rücklagenbildung jedoch eine höhere Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte gegenüber, ist es kein nachhaltiges Wirtschaften. Das aber ist erklärtes Ziel dieser Einrichtung. 

Versorgungsfonds des Bundes

Hier sammeln die öffentlichen Arbeitgeber ihre Rücklagen für die Pensionen von Beamten, Berufsoldaten und Richtern. Zumindest formal handelt es sich dabei um ein kapitalgedecktes Verfahren, weil die Erträge dem Gesamtvermögen zugute kommen. Steht der Rücklagenbildung jedoch eine höhere Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte gegenüber, ist es kein nachhaltiges Wirtschaften. Das aber ist erklärtes Ziel dieser Einrichtung.

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