Seuche in Europa Die Angst vor der Afrikanischen Schweinepest wächst

Wegen der Virusinfektion lädt der Agrarminister am Montag zu einem Krisengipfel. Sollte sie in Deutschland ankommen, drohen Milliardenschäden.

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Menschen können nicht an der Afrikanischen Schweinepest erkranken, doch für die landwirtschaftliche Industrie ist der Erreger hochgefährlich. Quelle: dpa

Berlin Noch gibt es keinen Fall der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland. Aber die Sorge vor der hochansteckenden Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt, wächst, seit sie sich in Osteuropa immer schneller ausbreitet. „Die Gefahr ist da“, sagte der geschäftsführende Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) Anfang der Woche beim EU-Agrarministertreffen in Brüssel.

Für den morgigen Montag hat Schmidt zu einer Nationalen Präventionskonferenz nach Berlin eingeladen, unter anderem die zuständigen Agrarlandesminister, Vertreter des Friedrich-Loeffler-Instituts – des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit – sowie Vertreter von Verbänden, etwa des Deutschen Bauernverbandes.

2007 war das Virus aus Afrika, vermutlich über den Schwarzmeerhafen von Poti, nach Georgien eingeschleppt worden. Seither hat es sich stetig ausgebreitet. Anfang 2014 erreichte die Seuche die Europäische Union. Mitte November 2017 waren Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in der Region Warschau festgestellt worden, im Juni bereits kranke Wildschweine in der Region Zlin in der Tschechischen Republik und damit etwa 300 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.

Fälle gab es außerdem in Estland, Lettland und Litauen, in Rumänien und auf Sardinien. Insgesamt wurde der Erreger 2017 in Europa bei 3.855 Wildschweinen und 124 Hausschweinbeständen nachgewiesen.

Menschen können nicht an dem Erreger erkranken. Ebenso wenig stellt die Afrikanische Schweinepest eine Gefahr für andere Tierarten dar. Bei Wild- und bei Hausschweinen führt sie aber in nahezu allen Fällen innerhalb von sieben bis zehn Tagen zum Tod, vorher ist die Ansteckungsgefahr extrem hoch. Einen Impfstoff gibt es nicht.

Gefürchtet ist der Erreger vor allem bei Landwirten. Die volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines Ausbruchs seien kaum vorstellbar, sagt der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes, Werner Schwarz. Bereits das Auftreten im Wildschweinbestand würde bedeuten, dass kein Schweinefleisch mehr in Drittländer, also in Länder außerhalb der Europäischen Union, exportiert werden könne.

Der Markt würde sofort zusammenbrechen, selbst wenn noch nicht einmal ein Hausschwein betroffen wäre. Diese Restriktionen, so Schwarz, würden zu einem dramatischen Preisverfall im deutschen Schweinemarkt führen. Für die Schweinehalter, schätzt der Bauernverband, könnten die Verluste zwei bis drei Milliarden Euro pro Jahr bedeuten. Mit Folgekosten für die vor- und nachgelagerten Bereiche und die eigentliche Seuchenbekämpfung würden Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe entstehen.

Die Branche mit etwa 120.000 Beschäftigten in knapp 24.000 Betrieben mit Schweinehaltung ist in großer Sorge vor einem Einschleppen der Tierseuche. Für die deutsche Schweinehaltung, so der Bauernverband, sei der Export in Drittländer sehr wichtig, da diese vor allem die Teile vom Schwein nachfragen, die der deutsche Verbraucher nicht mehr verzehrt wie Pfötchen, Ohren und Schweinespeck. 2016 wurden mehr als 800.000 Tonnen Schweinefleisch- und Nebenprodukte in Drittländer exportiert, heißt es beim Bauernverband.

Vor allem China ist eines der größten Abnehmerländer, gefolgt von Südkorea, Hongkong und Japan. Das Landwirtschaftsministerium teilte auf Nachfrage mit, für die ersten zehn Monate 2017 hätten die Ausfuhren in Drittländer bei 653.771 Tonnen im Wert von 1,1 Milliarde Euro gelegen. Der Anteil der Drittlandausfuhren an den Gesamtexporten lag, auf die exportierten Mengen bezogen, 2016 bei 32,6 Prozent, in den ersten zehn Monaten des Jahres 2017 bei 28,8 Prozent.


Hausschweine werden abgeschottet

Für Deutschland gibt es zwei mögliche Szenarien: einen Ausbruch nur im Wildschweinbestand oder der Ausbruch auf einem Schweinemastbetrieb. Als wahrscheinlicher gilt der Ausbruch im Wildschweinbestand. Deswegen müssen die Landwirte alles tun, um die Hausschweinbestände konsequent gegenüber Wildschweinen abzuschotten.

Sollte ein Hausschweinbetrieb befallen werden, müssten alle Schweine in diesem Betrieb getötet werden, warnt der Bauernverband. Auch Nachbarbetriebe wären möglicherweise betroffen: die zuständige Behörde entscheide, ob auch hier eine Tötung der Tiere erforderlich sei. Zumindest gäbe es Einschränkungen für den weiteren Verkauf: Nachbarbetriebe dürften erst 30 bis 40 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs wieder Tiere ausliefern.

Sollte es einen Ausbruch der Seuche bei Schwarzwild kommen, wird ein Gebiet um den Fundort zum so genannten „gefährdeten Gebiet“ deklariert. Dieses hat auf Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts und des Landwirtschaftsministeriums einen Radius von etwa 15 Kilometern.

Zusätzlich wird es eine Pufferzone mit einem Radius von 30 Kilometer geben. Aus diesem Bereich darf grundsätzlich kein Tier mehr ausgeliefert werden. Ein Transport zu einem anderen Betrieb oder zur Schlachtung ist nur unter strengen Auflagen möglich.

Um einen Ausbruch zu verhindern, ruft das Agrarministerium die Landwirte zu besonderer Hygiene auf. Beim Auftreten von Krankheitsanzeichen seien durch einen Tierarzt Proben zu machen und an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. „Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem“, heißt es. Transportfahrzeuge, die aus betroffenen Gebieten nach Deutschland kommen, müssen desinfiziert werden, das schreibt das EU-Recht vor.

Die Bundesregierung hat inzwischen die Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland verstärkt. Die Schonzeit für das Jagen von Wildschweinen, die Überträger des Erregers sein können, wurde aufgehoben. Bisher war die Jagd auf Schwarzwild grundsätzlich nur von Mitte Juni bis Ende Januar erlaubt.

Eine reduzierte Schwarzwildpopulation soll dazu beitragen, dass sich die Seuche nicht weiter ausbreiten kann. Die Wildschweindichte müsse so stark wie möglich gesenkt werden, so das Landwirtschaftsministerium. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett zusätzliche Maßnahmen, um die Gefahr der Schweinepest einzudämmen.

So dürfen, wenn der Erreger bei einem Wildschwein amtlich festgestellt wurde, Schweine, frisches Schweinefleisch oder andere Schweinefleischerzeugnisse von Haus- und Wildschweinen aus einem gefährdeten Gebiet oder einer Pufferzone weder im Inland noch in die EU-Mitgliedsstaaten ausgeführt werden.

Ebenso dürfen keine Schweine oder Schweinefleischerzeugnisse in gefährdete Gebiete gebracht werden. Das Gebiet, in dem bei einem Ausbruch in einem benachbarten Staat im Inland vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden können, wurde ab Grenze von zehn auf 100 Kilometer ausgedehnt.

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