Silvesterabend in Köln Kundgebungen von AfD und NPD verboten

Die Polizei hat Kundgebungen der NPD und AfD an Silvester in Köln verboten. Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt: In diesem „speziellen Einzelfall“ müsse die Versammlungsfreiheit zurücktreten.

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Die NPD kann gegen das Versammlungsverbot noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. Quelle: dpa

Köln Die rechtsextreme NPD und die populistische AfD müssen auf publikumswirksame Auftritte in der Kölner Silvesternacht verzichten. Die Polizei hat in der Stadt Kundgebungen beider Parteien verboten und im Falle der NPD am Donnerstag vom Verwaltungsgericht Unterstützung bekommen. Ob auch die AfD vor Gericht zieht, war zunächst noch offen. Polizeipräsident Jürgen Mathies hatte sich für die Verbote auf Sicherheitsgründe berufen.

Die NPD rief das Verwaltungsgericht an, doch die Richter gaben der Polizei Rückendeckung, wie eine Sprecherin mitteilte. Angesichts des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt und der Vorkommnisse in der Kölner Silvesternacht vor einem Jahr überwiege das öffentliche Interesse an einem Verbot der Kundgebung. Die Versammlungsfreiheit der NPD müsse „in diesem speziellen Einzelfall“ zurücktreten. Die Partei kann dagegen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. In vielen Fällen haben Gerichte die Situation anders beurteilt als die Polizei und der Versammlungsfreiheit den Vorrang gegeben.

Auch in Bezug auf eine von der AfD angemeldete Kundgebung mit 10 bis 15 Teilnehmern berief sich der Polizeipräsident auf „belegbare und jetzt schon erkennbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligte“. Es sei der Polizei Köln unmöglich, „auch die AfD-Versammlung mit verfügbarem Personal und den für friedliche Silvesterfeiern vertretbaren Mitteln zu schützen“.

In Köln hatten in der zurückliegenden Silvesternacht rund um den Hauptbahnhof Männergruppen Frauen sexuell bedrängt und bestohlen. Zeugen beschrieben die Täter als arabisch und nordafrikanisch aussehend. Die Polizei will in diesem Jahr das Zehnfache an Beamten aufbieten, um eine Wiederholung dieser Übergriffe zu verhindern.

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