Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte erstmals, dass sie gegen Edathy wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornos ermittele. Nach Durchsuchungen von Wohnungen und Büros gehe die Anklagebehörde "bisher davon aus, dass die Strafbarkeitsschwelle hier noch knapp unterschritten ist". Edathy habe nach Erkenntnissen seiner Behörde zwischen Oktober 2005 und Juni 2010 neun Mal im Onlineshop eines kanadischen Unternehmens insgesamt 31 Filme und Fotosets von unbekleideten Jungen zwischen neun und 14 Jahren bestellt.
Der Leiter der Anklagebehörde, Jörg Fröhlich, kritisierte, dass Informationen über den Fall Edathy bereits im Oktober 2013 von Friedrich an die SPD-Spitze gegeben wurden: "Ich darf nochmals betonen: Wir sind fassungslos."
Kinderpornografie in Deutschland
Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie in Deutschland sind strafbar. Dies sieht Paragraf 184b des Strafgesetzbuches vor. Schon das Herunterladen von Kinderpornografie am Computer könne strafbar sein, heißt es auf der Homepage des BKA.
Im Jahr 2012 hat die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei „Besitz und Verschaffung von Kinderpornografie“ 3239 Fälle erfasst. Ein Jahr zuvor waren es nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden noch 3896 Fälle gewesen. Das Jahr 2010 lag in etwa auf dem Niveau von 2012. 2007 hatte es noch einen Höchststand mit fast 9000 erfassten Fällen gegeben. Für das vergangene Jahr liegen noch keine Zahlen vor.
Ein Großteil der Fälle bezieht sich auf das Internet. Im Jahr 2012 waren es 2196, ein Jahr zuvor 2623. Aus der Statistik geht nicht hervor, welche soziale Schichten von den polizeilichen Ermittlungen betroffen sind. Auch zur möglichen Dunkelziffer will das BKA keine Vermutungen anstellen.
Angesichts der internationalen Dimension des Internets ist das Bundeskriminalamt Zentralstelle bei der Auswertung der Fälle von Kinderpornografie. Seit 2009 zählen diese Delikte zu den Schwerpunkten des BKA, wie eine Sprecherin sagte.
Ins Rollen kam die ganze Affäre erst vor wenigen Tagen: Am 8. Februar teilte Edathy für die breite Öffentlichkeit überraschend mit, dass er am Tag zuvor sein Bundestagsmandat "aus gesundheitlichen Gründen" niedergelegt habe. Der Zeitpunkt war womöglich kein Zufall: Wie die Staatsanwaltschaft Hannover am Freitag mitteilte, hatte sie am 6. Februar ein Schreiben an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) abgeschickt, in dem sie ein Ermittlungsverfahren gegen Edathy ankündigte. Dieses Schreiben soll erst am 12. Februar beim Bundestag eingetroffen sein.