Solidargemeinschaften Billiger als die Krankenkasse – und nicht gern gesehen

Eine große Koalition im Gesundheitssystem schikaniert die kleinen Solidargemeinschaften. Die zeigen, dass Gesundheitsvorsorge günstiger funktionieren kann, als gesetzliche Kassen und private Versicherungen sie handhaben.

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Quelle: Getty Images

Seit Jahrzehnten sichern sich 6000 Polizisten in den Solidargemeinschaften SpUka Münster und SUV Vechta gegen Krankheitsrisiken ab. Und bis vor kurzem konnten sie ihre Vorsorgeaufwendungen für den „Spar- und Unterstützungsverein von Polizeibeamten im Oldenburger Münsterland“ und die „Spargemeinschaft und Unterstützungskasse der Polizei Münster“ steuerlich absetzen – wie Mitglieder gesetzlicher oder privater Krankenversicherungen auch.

Doch neuerdings stellen sich die Finanzämter quer und verweigern die Absetzbarkeit. Betroffen sind nicht nur Polizisten, sondern auch viele andere von insgesamt rund 22.000 Mitgliedern aller deutschen Solidargemeinschaften. Begründung: Die Solidargemeinschaften gewähren angeblich keinen Rechtsanspruch auf Leistung im Krankheitsfall.

Das ist nicht die einzige Schikane gegen die in der Öffentlichkeit bislang wenig bekannte dritte Alternative der Gesundheitsvorsorge neben gesetzlichen Kassen (GKV) und Privatversicherungen (PKV). Jobcenter der Arbeitsagentur weigern sich zum Beispiel, für Arbeitslose Beiträge an die Solidargemeinschaften abzuführen, da diese, wie es in einem der WirtschaftsWoche vorliegenden Schreiben heißt, „keine staatlich anerkannte Krankenversicherung“ seien. Das betroffene Mitglied der Bremer "Samarita" wird aufgefordert: „Beantragen Sie die Mitgliedschaft in der Krankenkasse/Krankenversicherung, in der Sie vor der Samarita Solidargemeinschaft e.V. versichert waren“.

Die größten Krankenkassen

Vor rund einem Jahr erhielt die Samarita einen Brief von der – dem Bundesfinanzministerium unterstehenden – „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, in dem ihr genau das vorgeworfen wird, was die Finanzämter als fehlend bemängeln. Nämlich: „Mögliches Betreiben erlaubnispflichtiger Versicherungsgeschäfte“. In dem Schreiben, das der WirtschaftsWoche vorliegt, bittet die BaFin „bis zur Klärung der Aufsichtspflicht … keine weiteren Mitglieder aufzunehmen.“

Ein Jahr später muss die BaFin auf Anfrage allerdings einräumen: „Bei den bislang überprüften Unternehmen [gemeint sind die Solidargemeinschaften] konnte die BaFin zumeist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit feststellen.“

Ganz offensichtlich ist „Solidarität“ zwar ein Lieblingswort der Gesundheitspolitik, doch wenn Bürger sie ohne Zutun des Staates praktizieren, scheint das wenig willkommen zu sein. Die Solidargemeinschaften sind offensichtlich mächtigen Interessen ein Dorn im Auge. Sie stören, so klein sie auch sind, möglicherweise politische und privatwirtschaftliche Interessen.

Krankenversicherer mit dem besten Rating für finanzielle Leistungsfähigkeit

Dass die privaten Krankenversicherungen sie nicht lieben, ist wenig verwunderlich. Denn bei näherer Betrachtung könnten sie für viele privat Versicherte, denen die Beiträge gerade im Alter zu hoch werden, eine attraktive Alternative sein.

Die Beiträge sind ausschließlich am Einkommen und dem Familienstand orientiert und liegen in vielen Fällen sicher unter denen der Privaten. So zahlt ein 40-Jähriger (3000 Euro monatliches Bruttoeinkommen) mit Ehefrau und zwei Kindern bei der Samarita Euro 525,- monatlich. In der PKV wäre für die Familie wohl das Doppelte fällig.

Rechtlich ist die Existenz der Solidargemeinschaften in einer Klausel der Gesundheitsreform von 2007 geregelt: Demnach macht das Sozialgesetzbuch eine Ausnahme von der damals eingeführten Krankenversicherungspflicht für Personen, die “anderweitigen Anspruch auf Absicherung” haben.

Diese Klausel wurde eingeführt, da die politisch Verantwortlichen, nicht zuletzt die damalige parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, keinen Grund sahen, eine funktionierende Solidar-Einrichtung zu zerstören. Doch in der Versicherungsbranche sah man das offensichtlich anders. Der Verband der privaten Krankenversicherung verweigerte 2008 seine Zustimmung zu einem Anforderungskatalog, den die „Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen“ (BASSG) im Auftrag des Gesundheitsministeriums erarbeitet hatte.

Wie der Spitzenverband der GKV dem Gesundheitsministerium in einem der WiWo vorliegenden Brief mitteilte, konnte "kein Konsens mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. hinsichtlich einer einheitlichen Interpretation der Begriffe "anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall"" gefunden werden. Seither besteht eine rechtliche Grauzone, in der sich die Solidargemeinschaften bewegen müssen - und die immer neuen Anlass für Schikanen bietet.

"Nicht Kunde, sondern Teil einer solidarischen Einrichtung"

Für den Samarita-Gründer und BASSG-Vorsitzenden Urban Vogel ist die Sache klar: "Unsere Mitglieder haben einen Anspruch auf Unterstützung mindestens auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings haben wir keinen festen Leistungskatalog, weil das die Therapiefreiheit unnötig einschränken würde."

Und er kann darauf verweisen, dass die Modelle der in der BASSG organisierten Vereine seit Jahrzehnten reibungslos funktionieren. Die vermeintlichen Probleme, die die Schikanen gegen die Solidargemeinschaften rechtfertigen, sind also keine tatsächlichen Probleme mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung von Mitgliedern, sondern juristisch konstruierte.

Vogel kann die scharfe Gegnerschaft der Privatversicherungen nicht ganz nachvollziehen. Schließlich sehen sich die Solidargemeinschaften nicht als Konkurrenz zu den privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen, da sie keine Gewinnabsichten haben und auch kein Interesse an einem unbegrenzten Mitgliederwachstum. Die Vereine betreiben keine Werbung. Sie wollen eine Alternative zum staatlichen oder kommerziellen Gesundheitssystem sein – aber nicht Wettbewerber der Versicherungskonzerne.

Der entscheidende Unterschied zu GKV und PKV ist der praktische Solidaritätsgedanke in einer nicht-anonymen Gemeinschaft. Anders als bei der PKV ist der Beitrag allein vom Einkommen und Familienstand abhängig. Er fließt zur Hälfte auf ein persönliches Konto, aus dem die Behandlung der Wehwehchen des Alltags bezahlt wird. Die andere Hälfte geht in den Solidarfonds, aus dem aufwendigere Behandlungen finanziert werden. Bei der Samarita sichert außerdem eine Rückversicherung Großrisiken ab.

„Solidargemeinschaften wie die Samarita sind nur in überschaubarem Rahmen denkbar“, sagt Vogel. „Mitglieder der Samarita erleben sich nicht als Kunden, sondern als Teil einer solidarischen Einrichtung. Daher haben sie ein starkes Bewusstsein für die Kosten.“ Es macht einen großen Unterschied, ob man Rechnungen bei einem anonymen Versicherungskonzern oder bei einem Verein einreicht, dessen Mitglieder man persönlich kennt.

„Es geht uns darum, dass der notwendige wirtschaftliche Aspekt nicht wichtiger wird als die medizinische Versorgung und die menschliche Zuwendung“, heißt es auf der Website der Samarita. Die individuellen  Bedürfnisse eines jeden Mitglieds sollen im Vordergrund stehen und damit verbunden sei eine weit gefasste Entscheidungs- und Therapiefreiheit. Dazu gehört auch, dass Vogel schwer erkrankte Vereinsmitglieder selbst anruft. „Wir erleben, dass unsere Mitglieder sich, wenn sie schwer krank werden, wahrgenommen fühlen, und dass diese Unterstützung auch ein Anschub zur Gesundung sein kann“, sagt Urban Vogel.

Wenig heilsam für die Mitglieder dürfte allerdings der andauernde Zustand der rechtlichen Unsicherheit sein, in dem sich die Solidargemeinschaften seit Einführung der Versicherungspflicht befinden. Doch der könnte nun bald enden. Seit 2011 führt Sigrid Hepting, die der Samarita beitreten will, aber von der gesetzlichen Barmer Ersatzkasse nicht entlassen wird, einen Musterprozess, in dem sie der frühere Bundesinnenminister Otto Schily als Rechtsanwalt vertritt.

Nachdem das Sozialgericht München die Klage im Januar 2013 abschlägig beschieden hat (AZ: S 3 KR 291/11) und die Berufung beim Bayerischen Landessozialgericht im Juni 2015 zurückgewiesen wurde (Az.: L 4 KR 27/13), liegt der Fall nun letztinstanzlich beim  Bundessozialgericht  (Az.: B 12 KR 18/15 R). Im Mai, so heißt es dort, dürfte ein Urteil ergehen.

Obwohl es nur für wenige Tausend Menschen unmittelbare Folgen haben wird, ist es doch eine grundlegende Richtungsentscheidung über das deutsche Gesundheitswesen. Man wird dann wissen, ob in Deutschland eine zugleich freiheitliche und solidarische Alternative zu den staatlichen Krankenkassen und den gewinnorientierten Privatversicherungen willkommen ist.

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