Solidargemeinschaften Billiger als die Krankenkasse – und nicht gern gesehen

Eine große Koalition im Gesundheitssystem schikaniert die kleinen Solidargemeinschaften. Die zeigen, dass Gesundheitsvorsorge günstiger funktionieren kann, als gesetzliche Kassen und private Versicherungen sie handhaben.

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Quelle: Getty Images

Seit Jahrzehnten sichern sich 6000 Polizisten in den Solidargemeinschaften SpUka Münster und SUV Vechta gegen Krankheitsrisiken ab. Und bis vor kurzem konnten sie ihre Vorsorgeaufwendungen für den „Spar- und Unterstützungsverein von Polizeibeamten im Oldenburger Münsterland“ und die „Spargemeinschaft und Unterstützungskasse der Polizei Münster“ steuerlich absetzen – wie Mitglieder gesetzlicher oder privater Krankenversicherungen auch.

Doch neuerdings stellen sich die Finanzämter quer und verweigern die Absetzbarkeit. Betroffen sind nicht nur Polizisten, sondern auch viele andere von insgesamt rund 22.000 Mitgliedern aller deutschen Solidargemeinschaften. Begründung: Die Solidargemeinschaften gewähren angeblich keinen Rechtsanspruch auf Leistung im Krankheitsfall.

Das ist nicht die einzige Schikane gegen die in der Öffentlichkeit bislang wenig bekannte dritte Alternative der Gesundheitsvorsorge neben gesetzlichen Kassen (GKV) und Privatversicherungen (PKV). Jobcenter der Arbeitsagentur weigern sich zum Beispiel, für Arbeitslose Beiträge an die Solidargemeinschaften abzuführen, da diese, wie es in einem der WirtschaftsWoche vorliegenden Schreiben heißt, „keine staatlich anerkannte Krankenversicherung“ seien. Das betroffene Mitglied der Bremer "Samarita" wird aufgefordert: „Beantragen Sie die Mitgliedschaft in der Krankenkasse/Krankenversicherung, in der Sie vor der Samarita Solidargemeinschaft e.V. versichert waren“.

Die größten Krankenkassen

Vor rund einem Jahr erhielt die Samarita einen Brief von der – dem Bundesfinanzministerium unterstehenden – „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, in dem ihr genau das vorgeworfen wird, was die Finanzämter als fehlend bemängeln. Nämlich: „Mögliches Betreiben erlaubnispflichtiger Versicherungsgeschäfte“. In dem Schreiben, das der WirtschaftsWoche vorliegt, bittet die BaFin „bis zur Klärung der Aufsichtspflicht … keine weiteren Mitglieder aufzunehmen.“

Ein Jahr später muss die BaFin auf Anfrage allerdings einräumen: „Bei den bislang überprüften Unternehmen [gemeint sind die Solidargemeinschaften] konnte die BaFin zumeist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit feststellen.“

Ganz offensichtlich ist „Solidarität“ zwar ein Lieblingswort der Gesundheitspolitik, doch wenn Bürger sie ohne Zutun des Staates praktizieren, scheint das wenig willkommen zu sein. Die Solidargemeinschaften sind offensichtlich mächtigen Interessen ein Dorn im Auge. Sie stören, so klein sie auch sind, möglicherweise politische und privatwirtschaftliche Interessen.

Krankenversicherer mit dem besten Rating für finanzielle Leistungsfähigkeit

Dass die privaten Krankenversicherungen sie nicht lieben, ist wenig verwunderlich. Denn bei näherer Betrachtung könnten sie für viele privat Versicherte, denen die Beiträge gerade im Alter zu hoch werden, eine attraktive Alternative sein.

Die Beiträge sind ausschließlich am Einkommen und dem Familienstand orientiert und liegen in vielen Fällen sicher unter denen der Privaten. So zahlt ein 40-Jähriger (3000 Euro monatliches Bruttoeinkommen) mit Ehefrau und zwei Kindern bei der Samarita Euro 525,- monatlich. In der PKV wäre für die Familie wohl das Doppelte fällig.

Rechtlich ist die Existenz der Solidargemeinschaften in einer Klausel der Gesundheitsreform von 2007 geregelt: Demnach macht das Sozialgesetzbuch eine Ausnahme von der damals eingeführten Krankenversicherungspflicht für Personen, die “anderweitigen Anspruch auf Absicherung” haben.

Diese Klausel wurde eingeführt, da die politisch Verantwortlichen, nicht zuletzt die damalige parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, keinen Grund sahen, eine funktionierende Solidar-Einrichtung zu zerstören. Doch in der Versicherungsbranche sah man das offensichtlich anders. Der Verband der privaten Krankenversicherung verweigerte 2008 seine Zustimmung zu einem Anforderungskatalog, den die „Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen“ (BASSG) im Auftrag des Gesundheitsministeriums erarbeitet hatte.

Wie der Spitzenverband der GKV dem Gesundheitsministerium in einem der WiWo vorliegenden Brief mitteilte, konnte "kein Konsens mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. hinsichtlich einer einheitlichen Interpretation der Begriffe "anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall"" gefunden werden. Seither besteht eine rechtliche Grauzone, in der sich die Solidargemeinschaften bewegen müssen - und die immer neuen Anlass für Schikanen bietet.

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