Solidargemeinschaften Billiger als die Krankenkasse – und nicht gern gesehen

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"Nicht Kunde, sondern Teil einer solidarischen Einrichtung"

Für den Samarita-Gründer und BASSG-Vorsitzenden Urban Vogel ist die Sache klar: "Unsere Mitglieder haben einen Anspruch auf Unterstützung mindestens auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings haben wir keinen festen Leistungskatalog, weil das die Therapiefreiheit unnötig einschränken würde."

Und er kann darauf verweisen, dass die Modelle der in der BASSG organisierten Vereine seit Jahrzehnten reibungslos funktionieren. Die vermeintlichen Probleme, die die Schikanen gegen die Solidargemeinschaften rechtfertigen, sind also keine tatsächlichen Probleme mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung von Mitgliedern, sondern juristisch konstruierte.

Vogel kann die scharfe Gegnerschaft der Privatversicherungen nicht ganz nachvollziehen. Schließlich sehen sich die Solidargemeinschaften nicht als Konkurrenz zu den privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen, da sie keine Gewinnabsichten haben und auch kein Interesse an einem unbegrenzten Mitgliederwachstum. Die Vereine betreiben keine Werbung. Sie wollen eine Alternative zum staatlichen oder kommerziellen Gesundheitssystem sein – aber nicht Wettbewerber der Versicherungskonzerne.

Der entscheidende Unterschied zu GKV und PKV ist der praktische Solidaritätsgedanke in einer nicht-anonymen Gemeinschaft. Anders als bei der PKV ist der Beitrag allein vom Einkommen und Familienstand abhängig. Er fließt zur Hälfte auf ein persönliches Konto, aus dem die Behandlung der Wehwehchen des Alltags bezahlt wird. Die andere Hälfte geht in den Solidarfonds, aus dem aufwendigere Behandlungen finanziert werden. Bei der Samarita sichert außerdem eine Rückversicherung Großrisiken ab.

„Solidargemeinschaften wie die Samarita sind nur in überschaubarem Rahmen denkbar“, sagt Vogel. „Mitglieder der Samarita erleben sich nicht als Kunden, sondern als Teil einer solidarischen Einrichtung. Daher haben sie ein starkes Bewusstsein für die Kosten.“ Es macht einen großen Unterschied, ob man Rechnungen bei einem anonymen Versicherungskonzern oder bei einem Verein einreicht, dessen Mitglieder man persönlich kennt.

„Es geht uns darum, dass der notwendige wirtschaftliche Aspekt nicht wichtiger wird als die medizinische Versorgung und die menschliche Zuwendung“, heißt es auf der Website der Samarita. Die individuellen  Bedürfnisse eines jeden Mitglieds sollen im Vordergrund stehen und damit verbunden sei eine weit gefasste Entscheidungs- und Therapiefreiheit. Dazu gehört auch, dass Vogel schwer erkrankte Vereinsmitglieder selbst anruft. „Wir erleben, dass unsere Mitglieder sich, wenn sie schwer krank werden, wahrgenommen fühlen, und dass diese Unterstützung auch ein Anschub zur Gesundung sein kann“, sagt Urban Vogel.

Wenig heilsam für die Mitglieder dürfte allerdings der andauernde Zustand der rechtlichen Unsicherheit sein, in dem sich die Solidargemeinschaften seit Einführung der Versicherungspflicht befinden. Doch der könnte nun bald enden. Seit 2011 führt Sigrid Hepting, die der Samarita beitreten will, aber von der gesetzlichen Barmer Ersatzkasse nicht entlassen wird, einen Musterprozess, in dem sie der frühere Bundesinnenminister Otto Schily als Rechtsanwalt vertritt.

Nachdem das Sozialgericht München die Klage im Januar 2013 abschlägig beschieden hat (AZ: S 3 KR 291/11) und die Berufung beim Bayerischen Landessozialgericht im Juni 2015 zurückgewiesen wurde (Az.: L 4 KR 27/13), liegt der Fall nun letztinstanzlich beim  Bundessozialgericht  (Az.: B 12 KR 18/15 R). Im Mai, so heißt es dort, dürfte ein Urteil ergehen.

Obwohl es nur für wenige Tausend Menschen unmittelbare Folgen haben wird, ist es doch eine grundlegende Richtungsentscheidung über das deutsche Gesundheitswesen. Man wird dann wissen, ob in Deutschland eine zugleich freiheitliche und solidarische Alternative zu den staatlichen Krankenkassen und den gewinnorientierten Privatversicherungen willkommen ist.

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