Sondersitzung Bundestag gibt Milliarden für Fluthilfe frei

Acht Milliarden Euro will der Staat den Flutopfern bereitstellen. Um die Finanzierung wurde gerungen, nun deutet sich im Bundestag ein breiter Konsens an. Debattiert wird jedoch über eine Hochwasser-Pflichtversicherung.

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Die Elbe überflutete ganze Landstriche und verursachte so große Schäden. Quelle: dpa

Berlin Der Bundestag debattiert am heutigen Dienstag über die Bereitstellung rascher Finanzhilfen zur Beseitigung der Hochwasserschäden. Auf einer Sondersitzung berät das Parlament erstmals über den von Bund und Ländern finanzierten Fluthilfe-Fonds von bis zu acht Milliarden Euro. Zuvor gibt Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Regierungserklärung ab. Der Bundesrat berät an diesem Mittwoch in einer Sondersitzung über den Fonds. Für den „Aufbauhilfefonds“ sollen Bundestag und Länderkammer bis 5. Juli endgültig grünes Licht geben. Im Bundestag wird mit einer breiten Mehrheit gerechnet, nachdem die SPD am Montagabend Unterstützung signalisiert hat.

Bereits jetzt können Flutopfer aber Soforthilfen nutzen. Sie belaufen sich bisher auf etwa 800 Millionen Euro. Eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden lehnt die Bundesregierung laut „Passauer Neuer Presse“ jedoch ab. „Auf Seiten der Bundesregierung besteht das Bestreben, die geringe Versicherungsdichte nicht durch eine Pflichtversicherung, sondern durch eine freiwillige Lösung zu erhöhen“, heißt es in einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestages, die der Zeitung vorliegt. Das „zu geringe Bewusstsein“ in der Bevölkerung solle durch Kampagnen geschärft werden.

Gegen eine Zwangsversicherung bestehen bereits seit der Flut 2002 verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem müsste der Staat milliardenschwere Garantien geben. Die Bundesländer hatten sich dennoch dafür ausgesprochen, die Versicherungsbranche ist dagegen. Sie argumentierten, dass hohe Prämien und Selbstbehalte eine Versicherung für jene zu teuer mache, die den Schutz am nötigsten bräuchten. Gerechter sei es, die Kosten auf alle umzulegen. Die Versicherungsbranche selbst lehnt dies ab. Aus ihrer Sicht ist es ungerecht, wenn Hausbesitzer im sicheren Hinterland für das Risiko derjenigen mit Flussblick aufkommen müssten. Zudem fördere eine Pflichtversicherung Bauten in Risikogebieten und minderten den Anreiz zum Hochwasserschutz.

Für den Fluthilfe-Fonds geht der Bund in Vorleistung und erhöht in diesem Jahr die Neuverschuldung entsprechend um 8 Milliarden auf nun 25,1 Milliarden Euro. Er war den Ländern entgegengekommen und hatte zugesagt, einen größeren Teil der Finanzierung zu schultern. So trägt der Bund 1,5 Milliarden Euro zur Beseitigung der Flutschäden an seiner Infrastruktur allein. Dadurch reduziert sich das mit den Ländern gemeinsam zu finanzierende Volumen. Die Länder bekommen bis 2033 Zeit, ihren Anteil von 3,25 Milliarden Euro abzuzahlen.

Die Bundesregierung lehnt eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden laut einem Zeitungsbericht ab. „Auf Seiten der Bundesregierung besteht das Bestreben, die geringe Versicherungsdichte nicht durch eine Pflichtversicherung, sondern durch eine freiwillige Lösung zu erhöhen“, heißt es in einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestages, die der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstag) vorliegt. Das „zu geringe Bewusstsein“ in der Bevölkerung solle durch Kampagnen geschärft werden. Zudem sollten Vorbeugemaßnahmen dazu führen, dass „die Versicherbarkeit einzelner Objekte weiter erhöht wird“.

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