Sozialbeiträge Von der Leyen lehnt Amnestie für Zeitarbeitsfirmen ab

Die Bundesarbeitsministerin will mehrere hundert Zeitarbeitsfirmen zur Kasse bitten, die ungültige Tarifverträge mit der Gewerkschaft CGZP geschlossen hatten. Einen Erlass der Zahlung lehnt die Ministerin ab.

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Eine Reinigungskraft putzt die Fensterscheiben einer Eingangstür. Quelle: dpa

Berlin Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lehnt eine Amnestie für Zeitarbeitsfirmen ab, denen wegen Niedriglöhnen hohe Nachzahlungen für Sozialbeiträge drohen. In einem Reuters am Samstag vorliegenden Schreiben wies das Arbeitsministerium eine entsprechende Forderung des Wirtschaftsflügels der Unions-Fraktion zurück. Ein „schützenswertes Vertrauen“ der Betriebe in die vom Bundesarbeitsgericht vor gut einem Jahr für ungültig erklärten Tarifverträge mit der christlichen Gewerkschaft CGZP liege nicht vor, heißt es in dem Schreiben von Staatssekretär Gerd Hoofe an die Fachpolitiker der Unions-Fraktion im Bundestag. Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten der Unternehmen biete das geltende Recht „ausreichende Härtefallregelungen“ wie etwa die Möglichkeit einer Stundung von Beitragsforderungen.

Bisher hat die Rentenversicherung nach eigenen Angaben Sozialbeiträge von rund 14,5 Millionen Euro bei betroffenen Zeitarbeitsfirmen als Nachforderung geltend gemacht. Mittlerweile müssten sich 2400 Arbeitgeber einer Betriebsprüfung stellen, die Leiharbeiter zu den niedrigen CGZP-Tarifen beschäftigt haben. In rund 450 Fällen seien die Prüfungen beendet und in 259 Fällen Sozialbeiträge nachgefordert worden.

Mit dem Gerichtsurteil vom Dezember 2009 waren die Tarifverträge der CGZP für ungültig erklärt worden. Damit fehlte den Zeitarbeitsfirmen die Rechtsgrundlage, um von der Vorschrift der gleichen Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbeschäftigten abweichen zu dürfen. Auf die eigentlich fälligen höheren Löhne werden nun nachträglich höhere Sozialbeiträge erhoben. Der Wirtschaftsflügel der Union hatte argumentiert, Hunderte Betriebe stünden dadurch vor der Pleite. Die Rentenversicherung hat dafür in ihren Prüfungen bisher aber keine Anhaltspunkte. Vertreter der Unions-Fraktion, der Rentenversicherung und des Arbeitsministeriums wollen am Montag nochmals beraten.

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