Sozialministerkonferenz Nachholbedarf bei Entschädigung von Terroropfern

Bei der Entschädigung von Opfern von Terroranschlägen gibt es Nachholbedarf. Darüber sind sich die Sozialminister der Länder einig.

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Arbeits- und Sozialministerkonferenz Quelle: dpa

Angesichts neuer Bedrohungslagen durch Terror und Gewalt setzen sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder für eine Reform des Sozialen Entschädigungsgesetzes ein. „Fragen, die bislang keine Rolle spielen, müssten unbedingt berücksichtigt werden“, sagte der nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag zum Abschluss der Konferenz der Ressortchefs der Länder. Hintergrund ist der Terroranschlag vom Berliner Weihnachtsmarkt mit zwölf Toten, der sich in diesen Tagen jährt. „Das Beispiel zeigt, es gibt viel Nachholbedarf“, sagte er. Hinterbliebene und Opfer hatten mangelnde Hilfe und Unterstützung beklagt.

Das neue Gesetz solle auch klären, wie Opfer terroristischer Gewalttaten künftig vom Staat unterstützt und angemessen entschädigt werden, hieß es. Es könne nicht sein, dass die Art und Weise, wie die Tat verübt worden sei, eine Rolle bei der Hilfe spiele.

„Wir brauchen ein Gesetz, das Opfer angemessen entschädigt, ohne ständig nach Ausweichmöglichkeiten zu suchen“, betonte der hessische Arbeits- und Sozialminister, Stefan Grüttner (CDU). Mit dem Bund müsse gemeinsam ein Weg erarbeitet werden, um Entschädigungen zu gewähren. Es dürfe nicht sein, dass nach Schlupflöchern gesucht werden müsse, um den Menschen angemessen zu helfen, sagte er. Beispielsweise seien die Toten und Verletzten vom Berliner Breitscheidplatz als Opfer eines Verkehrsunfalles bezeichnet worden, weil der Anschlag mit einem gekaperten Lastwagen verübt worden war.

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung und frühere Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, hatte bereits gefordert, für einen besseren Schutz von Verletzten und Hinterbliebenen die Gesetzeslücken zu schließen. So sollten finanzielle Hilfen neu geregelt und erhöht werden. Erstzahlungen und Schmerzensgeld für Betroffene müssten deutlich aufgestockt werden. Eine konkrete Höhe nannte er bislang nicht. Seinen Abschlussbericht will er am 13. Dezember vorlegen.

Auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister wurde auch das Thema Kinderarmut und die Schaffung einer möglichen Grundsicherung für Kinder debattiert. Der Sozialstaat müsse für das Existenzminimum für Kinder sorgen, forderte Brandenburgs Ressortchefin Diana Golze (Linke), die in diesem Jahr den Vorsitz der Konferenz hatte. Eine grundlegende Verbesserung angesichts der hohen Gefahr von Armut bei Kindern sei dringend notwendig. Regelleistungen für Kinder sollten eigenständig ermittelt und bedarfsgerecht erhöht werden.

Nach Angaben von Golze wurde eine Arbeitsgruppe installiert, die Möglichkeiten zur Bekämpfung der Kinderarmut erörtern soll. Konkrete Vorschläge seien gefragt, wie bestehende Maßnahmen weiterentwickelt werden könnten. „Der Prozess läuft ergebnisoffen“, betonte sie. „Es ist aber noch nicht klar, was das richtige Instrument ist“, ergänzte ihr hessischer Kollege Grüttner. Die Einführung einer Kindergrundsicherung sei von den Ministern aber nicht beschlossen worden.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz tagt einmal im Jahr. Den Vorsitz 2018 hat Nordrhein-Westfalen.

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