Sozialversicherung Junge Generation verabschiedet sich vom Sozialstaat

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Berater Stephan Nickel, 35:

Halbwegs simpel ist ein Wechsel noch bei der Krankenversicherung. Wer drei Jahre in Folge mehr verdient hat, als die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (derzeit 48 600 Euro im Jahr), darf sich privat krankenversichern. Über Jahre hinweg verabschiedeten sich immer mehr jüngere Menschen aus dem gesetzlichen System. Noch 1993 zählten die Privatkassen 132 000 Neuzugänge, 1998 waren es 173 000 und 2003 sogar 186 600.

In den vergangenen Jahren ging die Zahl der Wechselfreudigen vor allem deshalb leicht zurück, weil Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Hürden nach oben schraubte – aus Sorge, gerade die jungen Finanziers könnten zu den Privaten fliehen. Vor zehn Jahren etwa lag die Versicherungspflichtgrenze noch unter 40 000 Euro, und es reichte aus, sie in einem einzigen Jahr zu überbieten. Letzteres zumindest soll ab Januar wieder gelten. Die privaten Versicherer kalkulieren mit einem Versichertenstrom.

Sich aus der Rentenversicherung abzumelden ist dagegen viel schwieriger. Offizielle Zahlen über die Deserteure des Sozialstaates gibt es nicht. Annäherungswerte liefert aber eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Im Jahr 2007, nach den letzten verfügbaren Daten, stellten 30 984 Personen einen „Antrag auf Beitragsrückerstattung“, wie es offiziell heißt, weil sie die Sozialkassen verlassen haben. Da aber nicht jeder Renten-Flüchtling sein Geld zurückfordern kann, dürfte die Zahl in Wahrheit noch viel höher liegen. Ein Berliner Regisseur zum Beispiel kämpft derzeit für eine dauerhafte Befreiung vom Solidarsystem. Seinen Namen möchte er lieber nicht in der WirtschaftsWoche lesen, das Ganze ist ihm dann doch ein wenig zu intim. „In der privaten Krankenversicherung bin ich schon, dort kriege ich definitiv mehr für mein Geld als in der gesetzlichen“, sagt der 37-Jährige.

Wirrwarr um den Ausstieg aus der Sozialversicherung

In die Rentenkasse allerdings muss er noch einzahlen – immer dann, wenn er einen weisungsgebundenen Auftrag hat. Bei der Sozialversicherung, der Knappschaft, hat er nun ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragt, weil er dauerhaft als Freiberufler anerkannt werden will. „Ich sorge lieber privat für mein Alter vor. Da kann ich mir einigermaßen sicher sein, dass etwas zurückkommt. An die gesetzliche Rente glaube ich nicht. Bis ich in das Alter komme, funktioniert das System doch nicht mehr.“

Gründerin Tanja zu Waldeck, 31,

Ein gutes Einkommen allein reicht nicht aus, um sich von der gesetzlichen Rente zu verabschieden, denn eine Versicherungspflichtgrenze gibt es nicht. Es sind die Lebensumstände, die zählen – und die müssen sehr speziell sein. So speziell, dass sie zur sehr freien Auslegung einladen. Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Architekten etwa dürfen sich aus der Sozialversicherung abmelden und über ihre berufsständischen Versorgungswerke absichern. Für ihre Kollegen mit Festanstellung gilt das nicht, was in der Realität allerdings dazu führt, dass fest angestellte Juristen sich um eine Zulassung als freiberuflicher Anwalt im Nebenjob bemühen, nur um in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte zu gelangen.

Grundsätzlich gilt: Wer sich selbstständig macht, darf oder kann privat für das Alter vorsorgen. Aber nicht alle Selbstständigen sind gleich, dafür hat schon der Gesetzgeber gesorgt. Freiberufliche Fitness-Coaches beispielsweise können aus der Rente aussteigen, Tennislehrer nicht. Wer nur einen Auftraggeber hat, muss in der gesetzlichen Versicherung bleiben; wer mindestens zwei hat oder Existenzgründer ist, darf gehen. Selbstständige PR-Berater können sich privat versichern, selbstständige Journalisten zahlen in die gesetzliche Künstlersozialkasse ein. Und nicht jeder ist davon begeistert.

Das Wirrwar um den Ausstieg aus der Sozialversicherung nährt inzwischen eine eigene Beraterszene. Zusammen mit seiner Frau hat Stephen Nickel vor acht Jahren das Unternehmen Financial Networx gegründet, inzwischen hat er an die 1300 Kunden „von der Sozialversicherungspflicht befreit“, wie er selber sagt. Viele junge Menschen seien es gewesen.

Der 35-Jährige setzt dabei auf einen besonderen Trick: Die Familie muss stimmen. Ehegatten, Töchter oder Söhne, die in einem Familienbetrieb arbeiten, dürfen sich von der Sozialversicherung abmelden. Eine Möglichkeit, die auch Stephen Nickel genutzt hat, vor Jahren schon.

Das Geschäft läuft gut. Für den Softwaredienstleister Datev schult er bundesweit Steuerberater, beinahe 40 Seminare leitet er pro Jahr. Die Fragestellung ist immer gleich: „Lohnt sich die Rentenversicherung noch?“ Der Bedarf ist so groß wie der finanzielle Erfolg. Inzwischen sind die Nickels nach Mallorca umgezogen. In diesem Herbst erfüllt sich das Paar einen Traum: Es baut eine Villa.

So ganz können die Nickels von good old Germany aber nicht lassen. Ihr Traumhaus haben sie einschiffen lassen. Aus Deutschland.

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