Später in Hartz IV Wie Schulz Hand an die Agenda 2010 legen will

Gerade Ältere trifft der Jobverlust oft hart. Wer mit 55 arbeitslos wird, dem droht nach 18 Monaten Hartz IV. Martin Schulz will das ändern. Doch am Hartz-System selbst will er - Stand heute - nicht stark rütteln.

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Der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hält in Würzburg eine Rede. Quelle: dpa

Zwei Wochen lang konnte das Land rätseln, wie SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz die ungeliebte Agenda 2010 ändern will. „Wenn Fehler erkannt werden, müssen sie korrigiert werden“, kündigte er an. Und erzählte von einem 50-Jährigen, der Angst vor Arbeitslosigkeit hat, weil er dann schon nach 15 Monaten nur noch Hartz IV bekommen würde. Nun ist bekannt, wie und unter welchen Bedingungen das Arbeitslosengeld I (ALG I) verlängert werden soll.

Das dreiseitige Papier, das am Montag im SPD-Vorstand beraten werden soll, trägt die Handschrift von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Als SPD-Chef Sigmar Gabriel vor rund einem Jahr die Rentendebatte mit lostrat, hatte Nahles eigentlich andere Pläne. Sie wollte das Arbeiten in der digitalen Ära erkunden, verstehen - und politisch flankieren. In der Zwischenzeit legte Nahles zwar auch ein Rentenkonzept vor. Doch nach den Ankündigungen von Schulz konnte sie in dem neuen Papier zur Arbeit nun Grundzüge einer neuen Arbeitswelt 4.0 umreißen - mit flexibler Beschäftigung und „mehr Übergängen zwischen Erwerbsarbeit und Phasen der Arbeitslosigkeit“.

Geplant ist im Kern: Der Bezug des ALG I - in der Regel 12, bei 58-Jährigen maximal 24 Monate- soll verlängert werden können - und zwar um die Zeit, in der die Arbeitslosen eine Weiterqualifizierung absolvieren. Während der Schulung, Umschulung oder dem neuen Abschluss heißt die Leistung dann ALG Q. Danach setzt sich der ALG-I-Bezug fort, wenn die Maßnahme nicht gleich in einen neuen Job mündet. Die Bundesagentur für Arbeit fördert eine abschlussorientierte Qualifizierung in der Regel bis zu 24 Monate - so dass sich ein maximaler ALG-Bezug von 48 Monaten ergeben würde. Die meisten Qualifizierungen dauern aber nur einige Monate.

Die Debatte um die Dauer des ALG I ist so alt wie die Hartz-Reformen - und sie entbrennt alle paar Jahre neu. Dass Arbeitslosigkeit im Alter ein Problem ist, das sieht auch Ulrich Walwei so. „Das ist eine durchaus ernste Frage“, sagte der Vizechef des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Den Betroffenen helfe man nicht mit einer „Alimentierung“, sondern mit Fortbildung und geeigneten Jobangeboten.

Generell sehen Arbeitsmarktforscher das Herumschrauben an der Arbeitslosenversicherung skeptisch. Die Bezugsdauer für Ältere von bis zu 24 Monaten geht auf einen Kompromiss von Union und SPD aus dem Jahr 2007 zurück. Damals nannte IAB-Wissenschaftler Walwei die Verlängerung „süßes Gift“. Untersuchungen zeigten: „Wer einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, ist meist auch länger arbeitslos.“ Nun allerdings fügt sich die Koppelung von längerer Leistung und Druck zur Weiterqualifizierung ins Agenda-Motto vom „Fördern und Fordern“ ein.

Erfahrungen aus der Zeit vor der 2005 in Kraft getretenen Hartz-IV-Reform zeigten: Die bis dahin geltende Bezugsdauer von bis zu 32 Monaten hatten viele Ältere als Möglichkeit eines vorgezogenen Ruhestandes genutzt - oft mit Unterstützung von Unternehmen, die sich auf Kosten der Sozialkasse älterer Beschäftigter entledigten.

Und ein längerer ALG-I-Bezug kann Ängste nehmen. Wirtschaftsexperte Peter Bofinger sagte in einem Interview, die Aussicht, schon nach zwölf- oder achtzehnmonatiger Arbeitslosigkeit mit Hartz IV „ins Bodenlose zu stürzen, empfinden viele Menschen als große Belastung“.

Dass es bei dieser Argumentation anscheinend weniger um die Masse der Hartz-IV-Bezieher geht, sondern eher um abstiegsbedrohte Mittelschichtler, zeigen Zahlen der Bundesagentur: Arbeitslose, die in ihrem letzten Job schlecht verdient haben, kommen manchmal mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) besser über die Runden als mit ALG I, das 60 Prozent des Nettolohns beträgt.

Der durchschnittliche ALG-I-Betrag lag im November 2016 bei 992 Euro. Ein alleinstehender Hartz-IV-Bezieher bringt es derzeit im Monat auf 409 Euro; samt der vom Jobcenter übernommenen Wohnkosten ist häufig der Abstand zum ALG 1 nicht mehr allzu groß. Mit Frau und einem Kind, kommt er - ohne Wohnkosten - sogar auf mehr als 1000 Euro.

Finanziell dürfte ein verlängerter ALG-I-Bezug kein großes Problem sein. Denn die Bundesagentur sitzt derzeit auf einer Rücklage von elf Milliarden Euro. IAB-Forscher Walwei wendet aber ein, dass Überschüsse, die die BA in Boomzeiten erwirtschafte, für wirtschaftlich schwierigere Zeiten gebraucht werden.

Am Hartz-IV-System selbst, so verhasst es bei Millionen Menschen auch ist, will Schulz nach bisherigem Stand und laut dem Nahles-Papier nur wenig ändern. Das Schonvermögen für Betroffene soll von 150 auf 300 Euro pro Lebensjahr erhöht werden. Allerdings verringert sich die Zahl der Hartz-IV-Bezieher, wenn mehr Menschen länger ALG I bekommen. Damit müssen übrigens die Beitragszahler länger für die Versorgung der Jobsucher aufkommen, statt diese Aufgabe dem Bund - und damit allen Steuerzahlern - zu übertragen.

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