SPD-Fraktionschef Oppermann Kein staatliches Geld für NPD

Die große Koalition will der rechtsextremen NPD bei der Parteienfinanzierung den Geldhahn zudrehen. Der Staat dürfe keine „Demokratiefeinde“ finanzieren. Die NPD hatte erfolgreich gegen eine hessische Kommune geklagt.

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Der Fraktionsvorsitzende der SPD will die Finanzierung der NPD stoppen. Quelle: dpa

Berlin Die große Koalition will noch vor der Bundestagswahl der rechtsextremen NPD bei der Parteienfinanzierung den Geldhahn zudrehen. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich bin zuversichtlich, dass wir in der Koalition noch in dieser Wahlperiode eine entsprechende Regelung verabschieden können.“ Für jeden Demokraten sei es unerträglich, wenn staatliche Gelder dazu beitragen würden, „dass solche Parteien in unsere Parlamente einziehen können“. Zuletzt hatte die NPD erfolgreich vor Gericht gegen eine hessische Kommune geklagt, die ihr Fraktionsgelder gestrichen hatte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich Mitte Januar zwar gegen ein von den Ländern angestrebtes Verbot der NPD ausgesprochen. Die Karlsruher Richter zeigten aber einen Weg auf, rechtsextremen Parteien über eine Grundgesetzänderung staatliche Mittel zu entziehen. Dafür sprachen sich kürzlich alle 16 Länder im Bundesrat aus. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will in Kürze Vorschläge machen, wie das umgesetzt werden kann. Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Für Aufsehen sorgte jüngst die hessische Stadt Büdingen. Sie hatte Ende Januar in einem bundesweit wohl einmaligen Schritt verfügt, dass „Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen“ von den Zahlungen ausgenommen sein sollen.

Dagegen klagte die NPD - und bekam jetzt vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Recht. Aus Sicht der Richter verstößt die Satzungsänderung gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch in die Ausübung des freien Mandats eingegriffen werde.

Dazu sagte Oppermann, das Urteil zeige noch einmal, dass die Politik dafür sorgen müsse, „dass Parteien, die die Menschenwürde und freiheitliche Grundordnung missachten, nicht vom Staat finanziert werden“.

Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jede weitere Stimme gibt es 83 Cent.

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