Mit ihrem Einwanderungsgesetz will die SPD auch ein Zeichen gegen zunehmenden Rechtspopulismus und rassistische Gewalt setzen. In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf, den SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann an diesem Montag in Berlin vorstellt, heißt es, die Republik brauche gerade in der Flüchtlingskrise ein klares Bekenntnis, dass Europas größte Volkswirtschaft ein Einwanderungsland sei. „Wir stehen für ein offenes, tolerantes Deutschland. Ein Deutschland, das sich nicht abschottet, sondern Einwanderung in kontrollierter Form erlaubt.“ In einem ersten Schritt sollten jährlich 25 000 gut qualifizierte Einwanderer ins Land kommen. Die Zahl soll jedes Jahr neu vom Bundestag festgelegt werden.
Die SPD hofft, die Union noch vor der Wahl im nächsten Herbst davon zu überzeugen, ein Einwanderungsgesetz im Bundestag zu beschließen. Wie groß die Schnittmengen mit CDU und CSU tatsächlich sind, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Eine Einigung in heißen Wahlkampfzeiten dürfte schwierig werden. Die CDU hatte sich 2015 für ein Einwanderungsgesetz geöffnet. Die CSU dagegen will strengere Kriterien anlegen, wie aus ihrem am Wochenende beim Parteitag beschlossenen neuen Grundsatzprogramm hervorgeht: Neben der beruflichen Qualifikation und dem Bedarf der Wirtschaft „soll künftig die Nähe des Kulturkreises stärker bei der Auswahl der Einwanderer beachtet werden“.
Studien zufolge wird die Bevölkerung in Deutschland ohne Einwanderung bis 2050 von 82 Millionen auf unter 60 Millionen schrumpfen. In den nächsten zehn Jahren dürften dem Arbeitsmarkt bereits zehn Millionen Erwerbstätige fehlen, sagen Wirtschaftsverbände voraus. Herzstück des SPD-Konzepts ist ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild, das auf die Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes zugeschnitten ist. Bewerben können sich qualifizierte Menschen außerhalb der EU, die in Deutschland dauerhaft leben und arbeiten wollen. Haben sie von einem deutschen Unternehmen ein Jobangebot bekommen, sollen sie sich künftig in einem Internetportal des Bundesarbeitsministeriums registrieren. „Dort werden alle notwendigen Kriterien abgefragt: Qualifikation, Sprachkenntnisse, Arbeitsplatzangebot, Lebensalter und Integrationsaspekte, wie beispielsweise Berufserfahrung oder Verwandtschaft in Deutschland“, heißt es im Gesetzentwurf.
Vereitelte Anschläge
Die islamistische Sauerland-Gruppe wird gefasst. Die vier Mitglieder werden wegen geplanter Terroranschläge auf Diskotheken, Flughäfen und US-Einrichtungen in Deutschland zu mehrjährige Freiheitsstrafen verurteilt.
Ermittler nehmen in Düsseldorf drei mutmaßliche Al-Kaida-Mitglieder fest, die einen Sprengstoffanschlag in Deutschland geplant hatten. Im Dezember 2011 wird ein vierter Verdächtiger gefasst. Die Männer müssen mehrere Jahre ins Gefängnis.
Die Polizei kommt einer mutmaßlichen Terrorzelle auf die Schliche und schlägt gleichzeitig in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu. Die vier Verdächtigen hatten womöglich einen Anschlag in Berlin geplant.
Spezialkräfte der Polizei nehmen drei mutmaßliche Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg fest. Sie sollen einen Anschlag in der Düsseldorfer Altstadt geplant haben.
Ein 16-jähriger Flüchtling aus Syrien wird von der Polizei in Köln festgenommen. Laut den Ermittlern hatte er einen Sprengstoffanschlag geplant und von einem Chatpartner im Ausland Anweisungen zum Bombenbau erhalten.
Für jedes Kriterium werden dann Punkte vergeben. Wird die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht (65 von 100 Punkten für Hochschulabsolventen, 60 von 100 Punkten für Fachkräfte mit Berufsausbildung), bekommt der Bewerber einen Platz im Ranking. Liegt ein Jobangebot vor, rutscht er im Ranking automatisch nach oben. Im SPD-Entwurf wird folgendes Beispiel genannt: „So kommt eine 25-jährige Ingenieurin aus Indien mit Masterabschluss, Deutsch- und Englischkenntnissen und einem Arbeitsplatzangebot auf 75 Punkte.“
Bestehen die Aspiranten eine Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden, dürfen sie nach Deutschland einreisen und ihren Job antreten. Ein Schlupfloch, um Sozialleistungen zu bekommen, will die SPD damit nicht aufmachen: „Genau wie zukünftig für EU-Bürger geplant, haben sie jedoch grundsätzlich in den ersten fünf Jahren keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) II.“
Das Asylrecht soll von den Einwanderungsregeln komplett unberührt bleiben, betont die SPD: „Politisch Verfolgte haben auch weiterhin einen Anspruch auf ein Asylverfahren. Der Wunsch nach einem Arbeitsplatz ist verständlich aber kein Asylgrund.“ Gelingt einem Ausländer über das Punktesystem der Sprung auf den Arbeitsmarkt, kann er seine Familie nachholen. „Einwanderer mit Jobangebot können bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit ihre Familie (Kernfamilie) mitbringen - vorausgesetzt der Lebensunterhalt ist gesichert“, schreibt die SPD.
Diese „Kernfamilie“ soll auf Ehepartner und Kinder beschränkt sein. In den kommenden Wochen wollen die Sozialdemokraten ihren Vorschlag mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Experten diskutieren, „um unseren Entwurf zu verfeinern“. Der Koalitionspartner Union fehlt in dieser Aufzählung.